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title: "Oberbürgermeister präsentiert dem Stadtrat Vorschläge bis 30. November 2026 zu ermäßigten Standgebühren am Erfurter Weihnachtsmarkt; Verwaltung lehnt Beschlussvorschlag ab."
sdDatePublished: "2026-08-14T13:49:00Z"
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  - "Erfurt"
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Oberbürgermeister präsentiert dem Stadtrat Vorschläge bis 30. November 2026 zu ermäßigten Standgebühren am Erfurter Weihnachtsmarkt; Verwaltung lehnt Beschlussvorschlag ab.

04 E Stellungnahme KSD

LV 1.04 E
10.25
©Stadt Erfurt

Kulturdirektion

Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 1189/26
Titel der Drucksache
Antrag der Fraktion Die Linke zur Drucksache 0835/26 – Transparenz und faire Beteiligung bei
der Standplatzvergabe auf dem Erfurter Weihnachtsmarkt

Öffentlichkeitsstatus der Stellungnahme
  öffentlich

Zutreffendes bitte auswählen und im Feld Stellungnahme darauf Bezug nehmen:
Ist die rechtliche Zulässigkeit des Antrages gegeben?
Ja.
Stehen personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung?
Ja.
Liegen die finanziellen Voraussetzungen vor?
Ja.

Stellungnahme
BP 03

„Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis 30. November 2026 Vorschläge, wie ab dem
Weihnachtsmarkt 2027 für interessierte Anbieter aus der Kreativwirtschaft und ortsansässige
gemeinnützige Strukturen durch ermäßigte Standgebühren und -kosten eine Teilnahme
wirtschaftlich erleichtert oder ermöglicht werden kann und dadurch der Weihnachtsmarkt an
Vielfalt gewinnt.“

Für den Erfurter Weihnachtsmarkt sind bereits jetzt verschiedene Maßnahmen geschaffen und
positiv
erprobt,
die
Anbietern
aus
der
Kreativwirtschaft,
Jungunternehmern
sowie
gemeinnützigen Organisationen die Teilnahme am Erfurter Weihnachtsmarkt erleichtern. Die
Maßnahmen erfreuen sich insgesamt einer positiven Nachfrage.

Hierzu gehören:
•
Standplätze/Zeitfenster für Pop-up-Hütten (u.a. Jungunternehmer): hier erhalten
Unternehmensgründer (z.B. Start-ups aus der Kreativwirtschaft, die Anteile ihres
Sortiments selbst herstellen oder als Ideengeber verantworten) die zeitlich begrenzte
Möglichkeit, ihre Produkte zu präsentieren, zu verkaufen und ihre Markenbekanntheit zu
steigern.

•
Kunsthandwerker, die ihre Produkte selbst herstellen und vom Finanzamt entsprechend
veranlagt werden, bezahlen 50 % der festgesetzten Standmiete in der jeweiligen Kategorie

•
Es gibt sieben Standplätze, die zu vergünstigten Konditionen karitative Vereinen und
Einrichtungen vorbehalten sind.

•
Der Bürgerstiftung Erfurt ist ein Standplatz mit Bereitstellung einer stadteigenen
Verkaufshütte kostenfrei zur Verfügung gestellt, um diese Hütte wiederum anteilig
Vereinen zur Nutzung zu geben. Im Jahr 2025 nutzten 25 Vereine diese Möglichkeit.

LV 1.04 E
10.25
©Stadt Erfurt

Aus Sicht der Kulturdirektion sind hinreichend unterstützende Möglichkeiten geben, um die von
adressierten Zielgruppen zu fördern.

Die weitere Reduzierung von Standgebühren ist damit aus Sicht der Kulturdirektion als
Steuerungsinstrument nicht erforderlich. In diesem Kontext sind zudem die stetig steigenden
Organisations- und Durchführungskosten des Weihnachtsmarktes zu betrachten.

Fazit
Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschlussvorschlag abzulehnen.

Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung:

Anlagenverzeichnis

gez. C.Horn

13.08.2026
Unterschrift Amtsleitung
Datum