Tiefbau- und Verkehrsamt Erfurt, Erwerb von Grundstücken in Erfurt Süd-Ost; Verfügungsrahmen deckt Finanzierung, keine zusätzlichen Mittel nötig
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Anlage 1 zur DS 1644/26
- über-/ außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO (Zuständigkeit Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben)
Vermögenshaushalt
- Tiefbau- und Verkehrsamt (Modellvorhaben Erfurt Süd-Ost)
HHSt. verf. ber. Amt Bezeichnung Plan bisher bereits bestätigte üapl. Mittelber. Veränd. durch über-/außer- planm. Mittelber. Plan neu in EUR in EUR in EUR in EUR
Mehrausgabe: 61560.93200 66 Erwerb von Grundstücken 0 0 1.020.000 1.020.000
Summe Mehrausgaben
1.020.000
Deckung durch:
Minderausgabe: 61560.96037 66 Neugestaltung Muldenweg 1.060.000 0 -1.020.000 40.000
Summe Deckung:
-1.020.000
Begründung: Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den Erwerb von Grundstücken steht im Zusammenhang mit dem Umbau des Verkehrsknotens “Abzweig Wiesenhügel” des Modellvorhabens Erfurt Süd-Ost. Der Verkehrsknoten befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und soll im Zusammenhang mit dem Projekt “Neue Mitte Erfurt Südost” im von Bund und Freistaat Thüringen geförderten Projekt “Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung” erneuert und umgestaltet werden. Der Erwerb der Grundstücke/ Flurstücke ist für einen verbesserten Bauablauf, eine wirtschaftlichere Umsetzung und höhere städtebauliche und freiräumliche Qualität vor Ort notwendig. Der Ankauf der Grundstücke wird über eine gesonderte Drucksache dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben am 26.08.2026 zur Vorberatung und anschließend am 16.09.2026 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verfügungsrahmen innerhalb des Modellprojektes; zusätzliche Haushaltsmittel werden insoweit nicht benötigt. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist ausschließlich aufgrund der haushaltssystematischen Zuordnung
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erforderlich. Nach der maßgeblichen Gliederungs- und Gruppierungsvorschrift sind Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken der Gruppierung 932 zuzuordnen. Zur Realisierung der vorgenannten Maßnahmen ist die außerplanmäßige Mittelbereitstellung unabweisbar.