Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen kommunalen Zuschuss zur Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in Zerbst/Anhalt; ohne Förderung droht Einstellung des Dienstes.
«vovanr»
Stadt Zerbst/Anhalt Zerbst/Anhalt, 14.08.2026 Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich Vorlage-Nr: BV/0369/2026 Federführendes Amt: Kulturamt gefertigt:
Beratungsfolge Datum Mitglieder Abstimmungsergebnis Soll Ist JA NEIN STE MV Haupt- und Finanzausschuss 17.08.2026
Stadtrat 26.08.2026
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung der Arbeit des Jugendmigrationsdienstes
Sachverhalt/Problem:
Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen Zuschuss der Stadt Zerbst/Anhalt für die Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in der Stadt Zerbst/Anhalt. Seit seiner Gründung im Jahr 1992 ist der Jugendmigrationsdienst ein verlässlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Stadt. Der Jugendmigrationsdienst begleitet junge Menschen mit Migrationsgeschichte zwischen zwölf und 27 Jahren auf ihrem Weg in Schule, Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Die Integrationsarbeit des Jugendmigrationsdienstes ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge geworden. Sie ergänzt die Aufgaben staatlicher Stellen und unterstützt Schulen, Behörden, Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber gleichermaßen. Sie schafft Orientierung, verhindert Integrationsabbrüche und trägt dazu bei, dass junge Menschen möglichst früh ein eigenständiges und verantwortungsbewusstes Leben in unserer Gesellschaft führen können. Gerade für Zerbst/Anhalt, deren Unternehmen zunehmend auf internationale Fach- und Arbeitskräfte angewiesen sind, besitzt diese Arbeit eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Integration entscheidet heute nicht mehr nur über gesellschaftliche Teilhabe, sondern zunehmend auch über die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Als Anlage ist der Arbeitsbericht des Jugendmigrationsdienstes beigefügt und beschreibt die Arbeit im Detail. Neben dem Angebot der Stadtjugendpflege ist dieser Beratungsdienst derzeit das einzige Angebot dieser Art im gesamten Stadtgebiet. Bislang wurde der Jugendmigrationsdienst ausschließlich aus Bundesmitteln und Eigenmittel des Diakonischen Werkes finanziert. Die Bundesmittel stehen auch weiterhin zur Verfügung, jedoch ist es nach eigener Darstellung dem Diakonischen Werk nichtmehr möglich eine Quersubventionierung aus anderen Aufgabenbereichen zu leisten. In der Konsequenz würde das Diakonische Werk deshalb den Jugendmigrationsdienst einstellen. Damit verlöre die Stadt Zerbst/Anhalt eine wichtige Integrationsschnittstelle, was in der Folge zu Nachteilen in der Integration in die Stadtgesellschaft bis hin zum Verlust von Arbeitskräften und damit mittelfristig zur Gefährdung der Arbeitskräftestabilität ortsansässiger Unternehmen und Nachteilen bei Investitionsentscheidungen führen kann. Aus diesen Gründen stellt es einen wichtigen Beitrag der Daseinsfürsorge dar, diesen Dienst weiter aufrecht zu erhalten. Die Möglichkeit, dabei weiterhin auf die bestehende Förderstruktur des Bundes gegenüber dem Diakonischen Werk zu bauen, ist zugleich die wirtschaftlichste Form, da perspektivisch andernfalls eine zusätzliche Aufgabe bei der Stadt Zerbst/Anhalt wahrgenommen werden müsste. Dass es sich hierbei um eine relevante Aufgabengröße handelt, belegen die Einwohnerdaten aus dem ersten Quartal 2026 exemplarisch:
Deutsche EU-Ausländer Ausländer Kernstadt 11.229 1.323 890 Ortsteile gesamt 7.920 186 65
Der Jugendmigrationsdienst ist keine isolierte Beratungsstelle, sondern Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Integrationsstruktur.
Wirtschaftliche Situation Die Finanzierung des JMD erfolgt überwiegend aus Bundesmitteln des Bundesfamilienministeriums. Während Personal-, Tarif- und Sachkosten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, blieb die Bundesförderung weitgehend unverändert. Hieraus ergeben sich erhebliche Finanzierungslücken.
Als gemeinnütziger Träger kann das Diakonische Werk diese Defizite dauerhaft nicht aus Eigenmitteln ausgleichen. Bereits in den vergangenen Jahren mussten Angebote der Migrations- und Sozialberatung aufgrund fehlender Finanzierung eingestellt beziehungsweise auf andere Träger übertragen werden. Eine vergleichbare Entwicklung droht nunmehr auch dem Jugendmigrationsdienst.
Vor diesem Hintergrund beantragt das Diakonische Werk für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.12.2026 einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro sowie für das Haushaltsjahr 2027 einen Zuschuss in Höhe von 23.700,00 Euro. Die Folgefinanzierung hängt von der Bereitstellung der bisherigen Bundesmittel ab und soll abhängig davon fortgeschrieben werden. Der Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss sprach sich in seiner Sitzung am 11. August 2026 mehrheitlich für die Gewährung der beantragten Förderung aus. Gleichzeitig wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zu versuchen, Unternehmen, die arbeitsmarktpolitisch vom Jugendmigrationsdienst profitieren, an der Finanzierung des städtischen Zuschusses zu beteiligen. Dies würde im Erfolgsfall zur Reduzierung des Kommunalanteils führen.
Für die Deckung des Aufwandes im Jahr 2026 soll eine Minderausgabe im Personalkostenaufwand der Stadtjugendpflege aus einer unbesetzten Stelle herangezogen werden. Ab dem Jahr 2027 soll die Deckung aus der Kommunalabgabe für erneuerbare Energien erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen X ja
nein
A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt I. Aufwand Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf Jahr Gesamtkosten Finanzierungslücke
2026 100.828,94 € 17.900,00 € 2027 106.771,88 € 23.700,00 €
2026 6.000,00 366110 531800 0 6.000,00 2027 23.700,00 366110 531800 0 23.700,00 II. Ertrag Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 20…
20…
B. Investitionsplanung Investitionsnummer und/ oder Bezeichnung
I. Auszahlungen Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 20…
20…
II. Einzahlungen Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf 20…
20…
III. Verpflichtungsermächtigungen Jahr Euro Produkt Konto davon veranschlagt Bedarf in 20…
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt beschließt, die Arbeit des Jugendmigrationsdienstes des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Zerbst e.V. im Jahr 2026 mit 6.000 € im Rahmen einer außerplanmäßigen Aufwendung und ab 2027 mit einem Zuschuss von bis zu 23.700 € zu fördern. Von der Arbeitsmarktmigration profitierende Unternehmen im Stadtgebiet sollen für eine Mitfinanzierung dieses Zuschusses gewonnen werden. Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e.V. soll daran mitwirken und auch Möglichkeiten der Eigenmittelaufbringung darstellen. Die Förderung durch die Stadt Zerbst/Anhalt steht unter dem Vorbehalt der weiteren Bundesfinanzierung.
Andreas Dittmann Bürgermeister