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title: "Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen kommunalen Zuschuss zur Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in Zerbst/Anhalt; ohne Förderung droht Einstellung des Dienstes."
sdDatePublished: "2026-08-14T10:12:00Z"
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Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen kommunalen Zuschuss zur Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in Zerbst/Anhalt; ohne Förderung droht Einstellung des Dienstes.

«vovanr»

Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, 14.08.2026
Der Bürgermeister

Beschlussvorlage

öffentlich
Vorlage-Nr:
BV/0369/2026
Federführendes Amt:
Kulturamt
gefertigt:

Beratungsfolge
Datum
Mitglieder
Abstimmungsergebnis
Soll
Ist
JA
NEIN
STE
MV
Haupt- und Finanzausschuss
17.08.2026

Stadtrat
26.08.2026

Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:

Förderung der Arbeit des Jugendmigrationsdienstes

Sachverhalt/Problem:

Das Diakonische Werk im Kirchenkreis Zerbst e. V. beantragt einen Zuschuss der Stadt
Zerbst/Anhalt für die Sicherung der Jugendmigrationsarbeit in der Stadt Zerbst/Anhalt.
Seit seiner Gründung im Jahr 1992 ist der Jugendmigrationsdienst ein verlässlicher Bestandteil
der sozialen Infrastruktur der Stadt. Der Jugendmigrationsdienst begleitet junge Menschen mit
Migrationsgeschichte zwischen zwölf und 27 Jahren auf ihrem Weg in Schule, Ausbildung, Beruf
und gesellschaftliche Teilhabe.
Die Integrationsarbeit des Jugendmigrationsdienstes ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der
kommunalen Daseinsvorsorge geworden. Sie ergänzt die Aufgaben staatlicher Stellen und
unterstützt Schulen, Behörden, Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber gleichermaßen. Sie schafft
Orientierung, verhindert Integrationsabbrüche und trägt dazu bei, dass junge Menschen
möglichst früh ein eigenständiges und verantwortungsbewusstes Leben in unserer Gesellschaft
führen können.
Gerade für Zerbst/Anhalt, deren Unternehmen zunehmend auf internationale Fach- und
Arbeitskräfte angewiesen sind, besitzt diese Arbeit eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.
Integration entscheidet heute nicht mehr nur über gesellschaftliche Teilhabe, sondern
zunehmend auch über die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.
Als Anlage ist der Arbeitsbericht des Jugendmigrationsdienstes beigefügt und beschreibt die
Arbeit im Detail.
Neben dem Angebot der Stadtjugendpflege ist dieser Beratungsdienst derzeit das einzige
Angebot dieser Art im gesamten Stadtgebiet. Bislang wurde der Jugendmigrationsdienst
ausschließlich aus Bundesmitteln und Eigenmittel des Diakonischen Werkes finanziert. Die
Bundesmittel stehen auch weiterhin zur Verfügung, jedoch ist es nach eigener Darstellung dem
Diakonischen
Werk
nichtmehr
möglich
eine
Quersubventionierung
aus
anderen
Aufgabenbereichen zu leisten. In der Konsequenz würde das Diakonische Werk deshalb den
Jugendmigrationsdienst einstellen. Damit verlöre die Stadt Zerbst/Anhalt eine wichtige
Integrationsschnittstelle, was in der Folge zu Nachteilen in der Integration in die Stadtgesellschaft
bis hin zum Verlust von Arbeitskräften und damit mittelfristig zur Gefährdung der
Arbeitskräftestabilität
ortsansässiger
Unternehmen
und
Nachteilen
bei
Investitionsentscheidungen führen kann.
Aus diesen Gründen stellt es einen wichtigen Beitrag der Daseinsfürsorge dar, diesen Dienst
weiter aufrecht zu erhalten. Die Möglichkeit, dabei weiterhin auf die bestehende Förderstruktur
des Bundes gegenüber dem Diakonischen Werk zu bauen, ist zugleich die wirtschaftlichste Form,
da perspektivisch andernfalls eine zusätzliche Aufgabe bei der Stadt Zerbst/Anhalt
wahrgenommen werden müsste. Dass es sich hierbei um eine relevante Aufgabengröße handelt,
belegen die Einwohnerdaten aus dem ersten Quartal 2026 exemplarisch:

Deutsche
EU-Ausländer
Ausländer
Kernstadt
11.229
1.323
890
Ortsteile gesamt
7.920
186
65

Der Jugendmigrationsdienst ist keine isolierte Beratungsstelle, sondern Bestandteil einer
funktionierenden kommunalen Integrationsstruktur.

Wirtschaftliche Situation
Die
Finanzierung
des
JMD
erfolgt
überwiegend
aus
Bundesmitteln
des
Bundesfamilienministeriums. Während Personal-, Tarif- und Sachkosten in den vergangenen
Jahren kontinuierlich gestiegen sind, blieb die Bundesförderung weitgehend unverändert.
Hieraus ergeben sich erhebliche Finanzierungslücken.

Als gemeinnütziger Träger kann das Diakonische Werk diese Defizite dauerhaft nicht aus
Eigenmitteln ausgleichen. Bereits in den vergangenen Jahren mussten Angebote der Migrations-
und Sozialberatung aufgrund fehlender Finanzierung eingestellt beziehungsweise auf andere
Träger übertragen werden. Eine vergleichbare Entwicklung droht nunmehr auch dem
Jugendmigrationsdienst.

Vor diesem Hintergrund beantragt das Diakonische Werk für den Zeitraum 01.09.2026 bis
31.12.2026 einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 Euro sowie für das Haushaltsjahr
2027 einen Zuschuss in Höhe von 23.700,00 Euro. Die Folgefinanzierung hängt von der
Bereitstellung der bisherigen Bundesmittel ab und soll abhängig davon fortgeschrieben werden.
Der Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss sprach sich in seiner Sitzung am 11. August 2026
mehrheitlich für die Gewährung der beantragten Förderung aus. Gleichzeitig wurde die
Stadtverwaltung beauftragt, zu versuchen, Unternehmen, die arbeitsmarktpolitisch vom
Jugendmigrationsdienst profitieren, an der Finanzierung des städtischen Zuschusses zu
beteiligen. Dies würde im Erfolgsfall zur Reduzierung des Kommunalanteils führen.

Für
die
Deckung
des
Aufwandes
im
Jahr
2026
soll
eine
Minderausgabe
im
Personalkostenaufwand der Stadtjugendpflege aus einer unbesetzten Stelle herangezogen
werden. Ab dem Jahr 2027 soll die Deckung aus der Kommunalabgabe für erneuerbare Energien
erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen
 X
ja

nein

A. Ergebnisplanung/Konsumtiver Haushalt
I. Aufwand
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
Jahr Gesamtkosten
Finanzierungslücke

2026
100.828,94 €
17.900,00 €
2027
106.771,88 €
23.700,00 €

2026
 6.000,00
 366110
531800
 0
 6.000,00
2027
 23.700,00
 366110
531800
 0
 23.700,00
II. Ertrag
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

B. Investitionsplanung
Investitionsnummer
und/
oder Bezeichnung

I. Auszahlungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

II. Einzahlungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
20…

20…

III. Verpflichtungsermächtigungen
Jahr
Euro
Produkt
Konto
davon
veranschlagt
Bedarf
in 20…

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt beschließt, die Arbeit des Jugendmigrationsdienstes
des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Zerbst e.V. im Jahr 2026 mit 6.000 € im Rahmen
einer außerplanmäßigen Aufwendung und ab 2027 mit einem Zuschuss von bis zu 23.700 €
zu fördern. Von der Arbeitsmarktmigration profitierende Unternehmen im Stadtgebiet sollen
für eine Mitfinanzierung dieses Zuschusses gewonnen werden. Das Diakonische Werk im
Kirchenkreis Zerbst e.V. soll daran mitwirken und auch Möglichkeiten der
Eigenmittelaufbringung darstellen. Die Förderung durch die Stadt Zerbst/Anhalt steht unter
dem Vorbehalt der weiteren Bundesfinanzierung.

Andreas Dittmann
Bürgermeister