Bundesregierung prüft Umgang mit Paragraf 188 StGB in Deutschland; Verfassungsschutzreform nicht nötig
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Bundesregierung prüft Umgang mit Paragraf 188 StGB
SCR) Die Bundesregierung prüft mögliche Änderungen beim strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens. Sie beobachte fortlaufend die Anwendung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) und prüfe derzeit, „wie den hinsichtlich der Vorschrift und ihrer Anwendung in der aktuellen öffentlichen Diskussion geltend gemachten Bedenken Rechnung getragen werden kann“. Das geht aus ihrer Antwort ( 21
7528 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 21
7325 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) hervor.
Anlass der Anfrage war unter anderem Kritik der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Äußerungsfreiheit, Irene Khan. Die Bundesregierung betont, die Meinungsfreiheit umfasse auch „scharfe Kritik“ an Politikern. Sie erlaube jedoch nicht jede persönlich gerichtete Beschimpfung. „Es ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung des Beleidigungsstrafrechts im Einzelfall die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen“, heißt es weiter.
Zahlen zu Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen und Strafbefehlen nach Paragraf 188 seit 2024 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Die einschlägigen Statistiken erfassten den Gegenstand der Verfahren nicht entsprechend detailliert.
Die Bundesregierung betont ferner, dass internationale Standards zum Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit in Deutschland umfassend gewahrt seien. Eine Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, nach der sich die AfD-Fraktion erkundigt hat, bedürfe es in diesem Zusammenhang nicht.
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