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title: "Gemeinde Bregaglia beruft Versammlung in Vicosoprano ein; Feuerwerk grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur geringe Auswirkungen."
sdDatePublished: "2026-08-14T17:12:00Z"
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Gemeinde Bregaglia beruft Versammlung in Vicosoprano ein; Feuerwerk grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur geringe Auswirkungen.

Comune di Bregaglia

GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 27. AUGUST 2026 IN VICOSOPRANO
Einladung und Botschaft des Gemeindevorstandes der Gemeinde Bregaglia

Die Gemeindeversammlung ist auf Donnerstag, den 27. August 2026, um 20:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle
in Vicosoprano einberufen. Die Unterlagen sind im Verwaltungszentrum in Promontogno (Bürozeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 10:00 bis 11:30 und 14:00 bis 17:00; Dienstag und Donnerstag 10:00 bis
11:30) und auf der Internetseite www.comunedibregaglia.ch verfügbar.

1. Begrüssung

2. Wahl Stimmenzähler

3. Information zum Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026 wurde vom 16. Juli bis zum 15. August
2026 veröffentlicht. Wenn keine Anmerkungen eingehen; ist das Protokoll genehmigt.

4. Kreditantrag für den Kauf der Halle in Dangal, CHF 120'000.00
Der Mietvertrag mit Baurecht für das Grundstück Nr. 8661 (Gewerbeland in Dangal, Castasegna) läuft
am 31.12.2026 aus. Der Gemeindevorstand hatte bereits im vergangenen Jahr beschlossen, den von
den Mietern gewünschten Vertrag nicht zu verlängern, sondern das in der Gewerbezone gelegene
Grundstück wieder zu übernehmen. Zusätzlich zur Übernahme des Grundstücks hat der
Gemeindevorstand den Mietern vorgeschlagen, die bestehende Halle zu erwerben. Dieser Entscheid
ist darauf zurückzuführen, dass der Bereich Werkdienst wieder über ein Gemeindemagazin mit
genügend Lagerfläche verfügen soll. Auch die Feuerwehr könnte einen Teil der Räumlichkeiten als
Stützpunkt für einen Ersteinsatz im Gebiet Sottoporta nutzen.

Das Gemeindemagazin für Sottoporta wurde im Jahr 2017 durch den Bergsturz am Piz Cengalo zerstört.
Seither konnte bei der Firma L. Giuriani AG in Dangal eine provisorische Lösung gefunden werden.

Das eingeschossige Gebäude mit Metallkonstruktion verfügt über eine Bruttogeschossfläche von
ca. 310 m² sowie über gedeckte Aussenflächen von ca. 160 m². Der vorgeschlagene Kaufpreis von
CHF 120'000.00 entspricht dem aktuellen Schätzwert.

5. Antrag für den Erwerb des Grundstücks Nr. 11253 in Nortacc, Bondo
Die Fondation Haute Ecole de Musique de Lausanne hat dem Gemeindevorstand ihre Bereitschaft
mitgeteilt, das Grundstück Nr. 11253 (neu gebildetes Grundstück aus der Bodenmelioration) in der
Zone Nortacc unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten. Das Grundstück befindet sich in der
Landwirtschaftszone und weist eine Gesamtfläche von ca. 451 m² auf.
Der Gemeindevorstand beantragt, dem unentgeltlichen Erwerb des Grundstücks zuzustimmen.

6. Einräumung eines Baurechts für das Grundstück Nr. 11084, Montaccio
Der Gemeindevorstand beantragt der Gemeindeversammlung, die Einräumung eines Baurechts für die
Erstellung von Wohnraum auf dem Grundstück Nr. 11084 in Montaccio zu genehmigen.
Das Grundstück weist eine Gesamtfläche von 668 m² auf und befindet sich in der Wohnzone.

7. Teilrevision des Gemeindepolizeigesetzes
Aufgrund der Ereignisse, die sich im Laufe dieses Jahres ereignet haben, erachtet es der
Gemeindevorstand als notwendig, die gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung von Feuerwerk auf
dem Gemeindegebiet zu überarbeiten. Ziel ist es, die geltenden Bestimmungen an die heutigen
Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Prävention anzupassen.

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Verwendung von Feuerwerk grundsätzlich zu verbieten
und keine Ausnahmen mehr zuzulassen, auch nicht für die Feierlichkeiten zum 1. August und für
Silvester. Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerkskörper mit geringfügigen Auswirkungen, wie
Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Bengal Feuer und ähnliche Produkte. Der Gemeindevorstand kann,
sofern dies als notwendig erachtet wird, die Verwendung sämtlicher Feuerwerkskörper, einschliesslich
jener mit geringfügigen Auswirkungen, verbieten.

8. Verlängerung der Richtlinien für den Fonds zur Unterstützung von Jungunternehmern
Die von der Gemeindeversammlung am 25. August 2021 genehmigten Richtlinien für den Fonds zur
Unterstützung von Jungunternehmern laufen in diesem Jahr aus. Der Gemeindevorstand beantragt,
diese Unterstützung für weitere fünf Jahre zu den bisherigen Bedingungen zu verlängern. Der maximal
vorgesehene Unterstützungsbetrag beläuft sich auf CHF 50'000.00.

In den vergangenen fünf Jahren wurden zwei Gesuche genehmigt. Der Fonds unterstützte
hauptsächlich die Deckung von Verbrauchsgebühren (Energie, Wasser, Abfall) mit einem maximalen
Betrag von CHF 25'000.00 pro Gesuchsteller, verteilt über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren.

9. Mitteilungen

10. Varia

Promontogno, 14. August 2026