Stadt Osnabrück Jugendhilfeausschuss (Frist 18. September); Quoten: 50% der Sitze weiblich
Jugendhilfeausschuss: Wahlvorschläge und Bewerbungen bis 18. September möglich – Stadt Osnabrück
Jugendhilfeausschuss: Wahlvorschläge und Bewerbungen bis 18. September möglich
Mit Ablauf des 31. Oktober endet die aktuelle Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses der Stadt Osnabrück. Für die anschließende Neubesetzung des Gremiums können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie selbstorganisierte Zusammenschlüsse bis Freitag, 18. September, ihre Wahlvorschläge und Bewerbungen beim Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien einreichen.
Der Rat der Stadt Osnabrück wählt im Rahmen der Neubildung sowohl die stimmberechtigten als auch die beratenden Mitglieder des Ausschusses nebst deren Stellvertretungen.
Vorgaben für die Vorschläge der freien Träger
Ein Anteil von zwei Fünfteln der stimmberechtigten Sitze – aktuell entspricht dies vier Sitzen – sowie deren Stellvertretung wird auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe besetzt. Bei der Zusammenstellung gelten folgende rechtliche Vorgaben:
Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Hälfte der vorgeschlagenen Mitglieder soll von Trägerinnen und Trägern der Jugendarbeit benannt werden.
Jeweils die Hälfte der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder soll weiblich sein.
Vorgeschlagen werden können Personen, die volljährig sind, ihren Hauptwohnungssitz in der Stadt Osnabrück haben und mit ihrer Wahl einverstanden sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach § 71 SGB VIII und den §§ 3 ff. Nds. AG SGB VIII.
Beratende Mitglieder und selbstorganisierte Zusammenschlüsse
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Gremium weitere beratende Mitglieder an. Gesucht wird unter anderem eine Person mit Erfahrung in der sozialen Arbeit mit weiblichen, männlichen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen. Dies basiert auf der gesetzlichen Erweiterung des § 4 Abs. 1 Nr. 6 Nds. AG SGB VIII. Auch hierfür endet die Frist für Vorschläge am 18. September.
Zudem soll dem Ausschuss eine Vertretung der in Osnabrück aktiven, selbstorganisierten Zusammenschlüsse nach § 4 a Abs. 1 SGB VIII angehören. Interessierte können sich bis zum 18. September mit einem Motivationsschreiben bewerben. Ein entsprechender Vordruck sowie Informationen zum Verfahren stehen auf der Internetseite der Stadt Osnabrück zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen grundlegenden Angelegenheiten der kommunalen Jugendhilfe und besitzt Beschlussrecht. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Jugendhilfeplanung und Förderung der freien Jugendhilfe
Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich des Jugendamtes
Beteiligung an der Durchführung von Aufgaben und deren Übertragung an freie Träger
Aufstellung und Beratung des jährlichen Haushalts- und Stellenplanes des Jugendamtes
Vorschläge und Bewerbungen sind zu richten an:
Stadt Osnabrück – Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien Natruper-Tor-Wall 2 49076 Osnabrück E-Mail: wagener noSpam @osnabrueck noSpam .de
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