Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klein Berßen – Verfahren gemäß §4 BImSchG; Kompensationsfläche angepasst

2026-26

Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026

2026 ausgegeben in Meppen am 14.08.2026 Nr. 26

Inhalt Seite A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 284 Bekanntmachung, Sitzung des aus Anlass der Kommunalwahlen am 13. September 2026 gebildeten Wahlausschusses 285 Bekanntmachung; Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klein Berßen 286 Jahresabschluss der Emsland GmbH für das Geschäftsjahr 2025 287 Widmung einer neu gebauten Teilstrecke im Zuge der Kreisstraße 158 in der Stadt Papenburg, Landkreis Emsland 553 553 554 555 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 288 Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 289 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Gemeinde Emsbüren; Bebauungsplan Nr. 161 „Baugebiet Leschede, westlich Lingener Straße, Teil IV“ 290 Bauleitplanung der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland; 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflä- chen westlich der Lingener Straße) 291 Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren; Widmung von Gemein- destra1ßen 292 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren; Einziehung von öffentlichen Gemeindestraßen 293 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Lünne 294 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Schapen 295

  1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Gemeinde Schapen für das Haushaltsjahr 2026 296 Bekanntmachung; Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Trichinenuntersuchung am Schlachthof der Firma Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG als öffentlicher Schlachthof der Samtgemeinde Sögel 556 559 560 562 563 564 565 565 567

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Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026

297 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Spelle 298 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 der Samtgemeinde Spelle 299 Bekanntmachung der Gemeinde Twist über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kom- munal- und Direktwahlen am 13.09.2026 und einer eventuell durchzufüh- renden Stichwahl am 27.09.2026 568 569 569 C. Sonstige Bekanntmachungen 300 Evangelische Kirchengemeinde Freren-Thuine; Bekanntmachung betr. Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Freren-Thuine 571

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Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026 A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland

284 Bekanntmachung, Sitzung des aus Anlass der Kommunalwahlen am 13. September 2026 gebildeten Wahlausschusses

Am Donnerstag, den 17. September 2026, findet um 10.00 Uhr im Sitzungszimmer 1 des Kreis- hauses I in Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, eine Sitzung des aus Anlass der Kommu- nalwahlen am 13. September 2026 im Landkreis Emsland gebildeten Wahlausschusses der Kreiswahl und der Wahl der Landrätin/des Landrats statt.

Tagesordnung

  1. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Landrätin/des Landrats am

  2. September 2026 im Landkreis Emsland

  3. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl am 13. September 2026 im Landkreis Emsland

Die Sitzung ist öffentlich, es hat jedermann Zutritt.

Meppen, 28. Juli 2026

DER KREISWAHLLEITER DES LANDKREISES EMSLAND gez. Gerenkamp


285 Bekanntmachung; Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Klein Berßen

Mit Bescheid vom 02.10.2025 wurde der Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Sögeler Straße 2, 49777 Klein Berßen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einer Gesamthöhe von 246,60 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Leistung von je 5,56 MW und einer Windenergieanlage des Typs Enercon E- 160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m, einem Rotordurch- messer von 160 m und einer Leistung von 5,56 MW auf den Grundstücken Gemarkung Lahn, Flur 2, Flurstück 57/5 sowie Gemarkung Lahn, Flur 3, Flurstücke 57 und 19 erteilt.

Mit Änderungsbescheid vom 18.06.2026 wurde die Kompensationsfläche angepasst und die dazugehörigen Nebenbestimmungen ersetzt.

Der Änderungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen versehen.

Gegen diesen Änderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

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Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026 Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungs- klage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

Der Änderungsbescheid kann in der Zeit vom 15.08.2026 bis zum 31.08.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Hier kann der Bescheid auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.

Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Meppen, 11.08.2026

Landkreis Emsland Der Landrat


286 Jahresabschluss der Emsland GmbH für das Geschäftsjahr 2025

Die Gesellschafterversammlung der Emsland GmbH hat in ihrer Sitzung am 29.06.2026 den Jah- resabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt.

Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2025 auf das Jahr 2026 vorzutragen.

Die Jahresabschlussprüfung erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ in Bremen gem. §§ 157, 158 NKomVG im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt. Es wurde mit Datum vom 29.05.2026 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Das Rechnungsprüfungsamt hatte keine ergänzenden Feststellungen i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 3 EigBetrVO.

Gemäß § 36 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss an 7 Werktagen im An- schluss an diese Bekanntmachung öffentlich aus.

Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 329 eingesehen werden.

Meppen, 29.07.2026

LANDKREIS EMSLAND

Burgdorf Landrat


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Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026 287 Widmung einer neu gebauten Teilstrecke im Zuge der Kreisstraße 158 in der Stadt Papenburg, Landkreis Emsland

Die in der Gemarkung Bokel, Stadt Papenburg, Landkreis Emsland, neugebaute Teilstrecke der Kreisstraße 158n (neu) (Bokeler Bogen) wird mit Wirkung der Verkehrsübergabe zur Kreisstraße gewidmet und Bestandteil der Kreisstraße Nr. 158 (§ 6 Niedersächsisches Straßengesetz).

Die gewidmete Strecke beginnt mit Straßen-km 0+770 und endet einschließlich der Überführung der Deutschen Bahn (inkl. der neuen Auf- und Abfahrtsrampen im Zuge der Knotenpunkte „Deverhafen“ und „Bahnspange“) mit Straßen-km 3+765. Die beiden westlichen Rampen zählen jeweils bis zum Ende der östlichen Rampen zur Kreisstraße 158.

Die Länge beträgt 3,35 km (die Länge der Auf- und Abfahrtsrampen beträgt 2,150 km).

Träger der Straßenbaulast ist der Landkreis Emsland.

Diese Widmungsverfügung ist mit einer Übersichtskarte der zur Widmung vorgesehenen Teilstre- cke der Kreisstraße 158 (Bokeler Bogen) auch im Internet unter der Adresse www.emsland.de im dort veröffentlichten Amtsblatt einzusehen.

Die Widmungsverfügung gilt einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

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Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe der §§ 55a, 55d VwGO und der ERVV (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden.

Meppen, 10.08.2026

LANDKREIS EMSLAND Der Landrat


B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

288 Bekanntmachung der Gemeinde Emsbüren über die Einsichtnahme in das Wählerverzeich- nis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 13. September 2026

Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke

Ortsteil Emsbüren 1 2. Ortsteil Emsbüren 2 3. Ortsteil Ahlde 4. Ortsteil Berge 1 5. Ortsteil Berge 2 6. Ortsteil Elbergen 7. Ortsteil Gleesen 8. Ortsteil Leschede 1 9. Ortsteil Leschede 2 10. Ortschaft Bernte 11. Ortsteil Listrup 12. Ortsteil Mehringen

der Gemeinde Emsbüren liegt in der Zeit vom Montag, 24. August 2026, bis Freitag, 28. August 2026, im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren im Erdgeschoss des Rathauses, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren (barrierefrei), während folgender Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus:

montags durchgehend von 08.00 bis 16.00 Uhr dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr donnerstags durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

und kann von den wahlberechtigten Personen für ihren Wahlbezirk eingesehen werden.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in dem Wählerverzeichnis einge- tragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Inhaber von Wahlscheinen können nur durch Brief- wahl wählen.

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Amtsblatt des LK EL Nr. 26/2026 vom 14.08.2026 2. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 Abs. 1 und 5 Bundesmeldegesetz unzulässig wäre. Er- kenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen werden, dürfen nur für die Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines Wahlanspruchs gemäß § 46 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) verwendet werden.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom Montag, 24. August 2026, bis Freitag, 28. August 2026, spätestens am 28. August 2026, 12.00 Uhr, im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren im Erdgeschoss des Rathauses, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der/Die Antragsteller*in hat die erfor- derlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal- ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen, um sicherzust