Chemnitzer FC und FC Erzgebirge Aue Sicherheits-/Risikospiel der Kategorie 1 im eins-Stadion an der Gellertstraße, Chemnitz; Ost-Derby mit hohem Gewaltpotenzial
Sonderausgabe 33a des Chemnitzer Amtsblatts im Jahr 2026
Chemnitz – Kulturhauptstadt Europas 2025 www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags 23.000 Exemplare 37. Jahrgang 33a 13. August 2026 Allgemeinverfügung der Kreisfreien Stadt Chemnitz für den 15. August 2026 zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des Chemnitzer FC im eins-Stadion an der Gellertstraße in Chemnitz Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 und 31a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2, Abs. 5 des Sächsischen Polizeibehördengeset zes in der Fassung vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389), das durch Ar tikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 724) geändert worden ist, ergeht folgende Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz für den 15. August 2026 zur Aufrechterhaltung der öffent lichen Sicherheit und Ordnung im Zu sammenhang mit dem Fußballspiel des Chemnitzer FC im eins-Stadion an der Gellertstraße, Gellertstraße 25, 09130 Chemnitz.
- Zur Durchsetzung der in § 31a Abs. 1 Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) genannten Verbote, erge hen folgende Anordnungen: a. Das Verbot, gemäß § 31a Absatz 1 Nummer 1, zweite Alternative Sächs- PBG umfasst folgende Gegenstände: Metallstangen, Latten Ketten (ausgenommen Schmuck) Baseballschläger Steine Messer, die nicht unter das WaffG fallen Schneide- und Stichwerkzeuge (zum Beispiel Scheren) mit Quarzsand gefüllte Handschuhe b. Das Verbot gemäß § 31a Absatz 1 Nummer 2 SächsPBG umfasst folgende Gegenstände: Helme Schutzwesten Protektoren und Panzerungen durchstichhemmende Handschuhe/ Protektorenhandschuhe Boxermundschutz/Gebissschutz c. Das Verbot gemäß § 31a Absatz 1 Nummer 3 SächsPBG umfasst folgende Gegenstände: Sturmhauben missbräuchlich verwendete Schlauch- schals Skimasken Kapuzenjacke/Kapuze mit integrierter Brille/Maske/Sturmhaube missbräuchlich verwendete Mund- Nasen-Schutz-Masken (ausgenom men medizinische Masken) Einweg- und Mehrwegoveralls
- Der Anordnungsbereich umfasst, ge mäß den beigefügten Lageplänen (siehe Karte), die Bestandteil der Anordnung sind, folgende Straßen/Straßenzüge, Wege und Plätze: Hauptbahnhof Chemnitz (Bahnsteige 1 bis 14, gesamter Bereich des Quer bahnsteiges sowie der Südtunnel zwi schen Bahnhofstraße und Dresdner Straße, Lichthalle) Georgstraße von Bahnhofstraße bis Straße der Nationen Straße der Nationen von Georgstraße bis August-Bebel-Straße August-Bebel-Straße von Straße der Nationen bis Dresdner Straße Thomas-Mann-Platz Gellertstraße von Dresdner Straße bis Zietenstraße Hainstraße von Palmstraße bis Forst straße Forststraße von Hainstraße bis Stein weg Mauerstraße von Georgstraße bis Minna-Simon-Straße Fußgängerunterführung »Bazillen röhre« von Mauerstraße bis Dresdner Straße Dresdner Straße von Gießerstraße bis Gellertstraße Palmstraße von Dresdner Straße bis Zietenstraße Reinhardtstraße von Palmstraße bis Gellertstraße Verbindungsweg (Schwarzer Weg) von Forststraße bis Heinrich-Schütz- Straße Heinrich-Schütz-Straße von Planitz- wiese bis Zietenstraße Zietenstraße von Heinrich-Schütz- Straße bis Forststraße Gewerbegebiet Planitzwiese Waldstück Zeisigwald zwischen Pla nitzwiese, Eichenweg, Reitweg und Forststraße Parkplätze P2, P3, P4/Heim, P4/Gast und Parkplätze auf der Forststraße (beide bereits bei Forststraße von Hainstraße bis Steinweg erfasst), Parkplatz CPSV eins-Stadion an der Gellertstraße (Veranstaltungsgelände Gellertstra ße 25)
- Die Anordnungen gelten in den ge nannten Bereichen am 15. August 2026 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord nung (VwGO) angeordnet.
- Die Allgemeinverfügung gilt am Frei tag, den 14. August 2026, als bekannt gegeben. Chemnitz, den 13. August 2026 Anlage 1. Grafik Stadt Chemnitz
33a 13. August 2026 2 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG I. Sachverhalt Am 15. August 2026 treffen der Chem nitzer FC (CFC) und der FC Erzgebirge Aue (FCE Aue) im Rahmen 5. Spieltages der Regionalliga Nordost (RLNO) aufei nander. Das Spiel wird im eins-Stadion an der Gellertstraße, Gellertstraße 25, 09130 Chemnitz, ausgetragen. Anstoß ist um 16:00 Uhr. Die Begegnung ist durch die Polizei, die Stadt Chemnitz und den gastgebenden Verein übereinstimmend als Sicher heits-/Risikospiel der Kategorie 1 ein gestuft worden. Die Anhängerschaften beider Mann schaften verfügen nachweislich über ein hohes Gewaltpotenzial und pflegen ein traditionell feindschaftliches Verhältnis. Die polizeiliche Gefahrenprognose stützt sich auf folgende wesentliche Gesichtspunkte: Bei dem Fußballspiel am 15. August 2026 handelt es sich um ein sogenann tes Ost- oder auch Sachsenderby. Der bys rufen regelmäßig ein gesteigertes Niveau an Emotionalisierung bei den beteiligten Fanlagern hervor und haben eine hohe symbolische Bedeutung, da sie oft mit einer längeren Geschichte und Rivalität verbunden sind. Im Hin blick auf die anstehende Begegnung muss das Fanverhältnis sogar als feind schaftlich bezeichnet werden, sodass von einer erhöhten Gewaltbereitschaft sowie Aggressivität der Fanlager, spezi ell der Risikogruppen, auszugehen ist. Zudem treffen beide Vereine seit län gerer Zeit erstmalig wieder im Liga- betrieb aufeinander, was zu einer gewissen Euphorie bzw. Anspannung im Zusammenhang mit dem Spieltag führen kann. Es ist mit euphorisch pro vokativem Verhalten der Anhänger der Gewinnermannschaft gegenüber den gegnerischen Fans zu rechnen, gleich welche Mannschaft sich am 15. August 2026 durchsetzen sollte. Dies kann ver stärkt zu Frustration und einem Anstieg der Gewaltbereitschaft bei den Fans der verlierenden Mannschaft führen. In der Folge sind verbale, aber auch körperli che Auseinandersetzungen zu erwarten. Fanverhalten FCE Aue: Auch wenn es seit dem Fahnenverlust der Auer Ultrafans im November 2025 noch Unklarheit bezüglich der Struk turierung der Fanszene besteht, ist bei Risikospielen, wie zu der Begegnung am 15. August 2026, eine hohe Mobi lisierung der Auer Störerklientel zu er warten. Im Allgemeinen sind Auer Fuß ballfans ansprechbar, jedoch könnten sich bei herausragenden Sachverhalten bzw. Aktionen der gegnerischer Fans auch eigentlich spielorientierte Fans provoziert fühlen und sich an möglichen Resonanzaktionen beteiligen. Beispiels weise reagieren die Anhänger anlässlich des Fahnenverlustes der Auer Ultrafans nachweislich stark gereizt und zuweilen mit Taten auf Provokationen oder ähnli ches in diesem Kontext. Der Verbleib der Fahnen ist bis dato ungeklärt. Fanverhalten CFC: Chemnitzer Anhänger pflegen bei Heim spielen traditionelle Rituale. Man trifft sich in und im Umfeld von Szeneloka litäten in der Nähe des Stadions und stimmt sich dort auf die bevorstehende Begegnung ein. Fanutensilien werden für das Spiel vorbereitet und zum Sta dion transportiert. Auch die Ultraszene trifft sich und begibt sich regelmäßig in einer geschlossenen Gruppe zum Stadi on. Das Stadtgebiet von Chemnitz und insbesondere das Stadionumfeld wird als »eigenes« Territorium betrachtet und gegenüber anderen Fußballanhän gern auch behauptet oder verteidigt. Das äußerte sich unter anderem darin, dass durch Chemnitzer Fans bereits Tage vor einer Begegnung Parolen und Graffiti, die Hass und Gewalt provozie ren, im Gästeblock oder am/im Bereich des Gästeeingangs angebracht worden waren. Die Anhängerschaften beider Mann schaften verfügen nachweislich über ein hohes Gewaltpotenzial und pflegen ein traditionell feindschaftliches Verhältnis. Beide Mannschaften sind sich zurück liegend mehrfach im Liga- als auch Pokalbetrieb begegnet, wobei unter anderem die folgenden Sachverhalte bekannt wurden: Begegnung CFC und FCE Aue am 22. März 2025 (Anstoß 15:00 Uhr) im Rahmen des Viertelfinales des Wer nesgrüner Sachsenpokals in Chemnitz (auszugsweise): Bereits im Vorfeld zur Veranstaltung, um 10:35 Uhr, kam es im Bereich Stra ße der Nationen/Höhe Heinrich-Zille- Straße in Chemnitz zu einer körperli chen Auseinandersetzung zwischen circa 130 Auer und circa 30 Chemnitzer bzw. Cottbusser Fans. Im Kontext dieser Auseinandersetzung wurden unter an derem Objekte einer dort befindlichen Baustelle genutzt, um auf das jeweilige Gegenüber einzuwirken. Die Tatver dächtigen waren zum Teil vermummt. Der beschriebene Sachverhalt wurde als Landfriedensbruch erfasst. Wäh rend der darauffolgenden polizeilichen Maßnahmen konnten im Sachzusam menhang mit dem Landfriedensbruch mehrere Sturmhauben, Handschuhe, Gebissschutze und Farbspraydosen am Tatort aufgefunden werden. Die Anreise der betreffenden Auer Anhänger nach Chemnitz erfolgte konspirativ per Pkw bzw. Bahn. Außerdem wurden im Vorfeld des Spiels im Rahmen weiterer polizeilicher Maß nahmen im Stadionumfeld bzw. auf den Zu- und Abgangswegen Gegenstände wie Sturmhauben, Schlauchschals, Schutzhandschuhe, Schlagringe, Pyro technik etc. bei Anhängern der beteilig ten Mannschaften festgestellt. Während der Veranstaltung kam es heimseitig mehrfach zu Vermummun gen und zum unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik. Des Weiteren wurden die Sanitäranlagen im Gästebereich des Stadions unter Wasser gesetzt und eine Trennwand, eine Toilettentür und drei Toilettensitze zerstört. Im Zuge der fußläufigen Begleitung der Gästefans zum Hauptbahnhof Chemnitz kam es nach dem Spiel im Bereich Tho mas-Mann-Platz zu Übergriffversuchen durch Chemnitzer Fans auf die Fans des FCE Aue. Um die Übergriffe zu verhin dern, mussten die eingesetzten Poli zeikräfte eingreifen. Dabei schlug einer der Gästefans einem Polizeibeamten auf den behelmten Kopf. Im weiteren Ver lauf der Begleitung kam es wiederholt durch einen Gästefan zu einem tätli chen Angriff auf einen Polizeibeamten. Der spätere Beschuldigte sprang dabei dem geschädigten Beamten von hinten in den Rücken. Im Bereich Hainstraße/Philippstraße nahe der Bull’s Eye Sportsbar kam es nach dem Spiel zu einer wechselseiti gen körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Chemnitzer Fans. Ebenfalls im Anschluss an die Veran staltung wurde einem Gästefan durch mehrere Heimfans im Gewerbegebiet Planitzwiese ein Fanschal, ein Schlüs selbund und ein Mobiltelefon gewaltsam entwendet. Insgesamt wurden im Zusammen hang mit dem Spiel am 22. März 2025 29 Straftaten und vier Ordnungswidrig keiten polizeilich erfasst sowie vier Per sonen verletzt. Bei den Delikten/Verstö ßen handelte es sich unter anderem um: Landfriedensbruch, Raub, Verstöße gem. § 31a SächsPBG auf grund des Erlasses einer Allgemein verfügung, Verstöße gem. WaffG, Körperverletzungen, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbe amte, tätliche Angriffe auf Vollstreckungs beamte, Verstöße gem. §86a StGB, Beleidigungen gegen Polizeibeamte, mehrfaches unerlaubtes Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen, Diebstähle, Sachbeschädigungen (unter anderem an Dienstfahrzeug der Polizei) und Unerlaubtes Plakatieren. Die Tatverdächtigen waren sowohl den Anhängern des FCE Aue als auch denen des CFC zuzuordnen. Die Begegnung wurde von insge samt 14.812 Besuchern, davon rund 2.000 Fans des FCE Aue, verfolgt und endete 0:2 für den FCE Aue. Die An-/ Abreise der Gästefans erfolgte haupt sächlich per Bahn, individuell per PKW und mit mehreren Reisebussen. Begegnung CFC und FCE Aue am 22. April 2026 (Anstoß 20:30 Uhr) im Rahmen des Halbfinales des Wernes grüner Sachsenpokals in Chemnitz (auszugsweise): Auch bei dieser Begegnung wurden Stö rungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verzeichnet. Unter anderem zur Gewährleistung einer frühzeitigen Fantrennung wurde den Gästefans im Berei