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title: "Chemnitzer FC und FC Erzgebirge Aue Sicherheits-/Risikospiel der Kategorie 1 im eins-Stadion an der Gellertstraße, Chemnitz; Ost-Derby mit hohem Gewaltpotenzial"
sdDatePublished: "2026-08-14T12:38:00Z"
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Chemnitzer FC und FC Erzgebirge Aue Sicherheits-/Risikospiel der Kategorie 1 im eins-Stadion an der Gellertstraße, Chemnitz; Ost-Derby mit hohem Gewaltpotenzial

Sonderausgabe 33a des Chemnitzer Amtsblatts im Jahr 2026

Chemnitz – Kulturhauptstadt Europas 2025    www.chemnitz.de    Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags
23.000 Exemplare    37. Jahrgang  
 33a   13. August 2026
Allgemeinverfügung der Kreisfreien Stadt Chemnitz
für den 15. August 2026
zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
im Zusammenhang mit dem Fußballspiel des Chemnitzer FC
im eins-Stadion an der Gellertstraße in Chemnitz
Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 und
31a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2, Abs. 5 des
Sächsischen Polizeibehördengeset­
zes in der Fassung vom 11. Mai 2019
(SächsGVBl. S. 358, 389), das durch Ar­
tikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2024
(SächsGVBl. S. 724) geändert worden
ist, ergeht folgende
Allgemeinverfügung
der Stadt Chemnitz für den 15. August
2026 zur Aufrechterhaltung der öffent­
lichen Sicherheit und Ordnung im Zu­
sammenhang mit dem Fußballspiel des
Chemnitzer FC im eins-Stadion an der
Gellertstraße, Gellertstraße 25, 09130
Chemnitz.
1. Zur Durchsetzung der in § 31a Abs. 1
Sächsisches Polizeibehördengesetz
(SächsPBG) genannten Verbote, erge­
hen folgende Anordnungen:
a. Das Verbot, gemäß § 31a Absatz 1
Nummer 1, zweite Alternative Sächs-
PBG umfasst folgende Gegenstände:
	 Metallstangen, Latten
	 Ketten (ausgenommen Schmuck)
	 Baseballschläger
	 Steine
	 Messer, die nicht unter das WaffG
fallen
	 Schneide- und Stichwerkzeuge (zum
Beispiel Scheren)
	 mit Quarzsand gefüllte Handschuhe
b. Das Verbot gemäß § 31a Absatz 1
Nummer 2 SächsPBG umfasst folgende
Gegenstände:
	 Helme
	 Schutzwesten
	 Protektoren und Panzerungen
	 durchstichhemmende Handschuhe/
Protektorenhandschuhe
	 Boxermundschutz/Gebissschutz
c. Das Verbot gemäß § 31a Absatz 1
Nummer 3 SächsPBG umfasst folgende
Gegenstände:
	 Sturmhauben
	 missbräuchlich verwendete Schlauch-
schals
	 Skimasken
	 Kapuzenjacke/Kapuze mit integrierter
Brille/Maske/Sturmhaube
	 missbräuchlich verwendete Mund-
Nasen-Schutz-Masken (ausgenom­
men medizinische Masken)
	 Einweg- und Mehrwegoveralls
2. Der Anordnungsbereich umfasst, ge­
mäß den beigefügten Lageplänen (siehe
Karte), die Bestandteil der Anordnung
sind, folgende Straßen/Straßenzüge,
Wege und Plätze:
	 Hauptbahnhof Chemnitz (Bahnsteige
1 bis 14, gesamter Bereich des Quer­
bahnsteiges sowie der Südtunnel zwi­
schen Bahnhofstraße und Dresdner
Straße, Lichthalle)
	 Georgstraße von Bahnhofstraße bis
Straße der Nationen
	 Straße der Nationen von Georgstraße
bis August-Bebel-Straße
	 August-Bebel-Straße von Straße der
Nationen bis Dresdner Straße
	 Thomas-Mann-Platz
	 Gellertstraße von Dresdner Straße bis
Zietenstraße
	 Hainstraße von Palmstraße bis Forst­
straße
	 Forststraße von Hainstraße bis Stein­
weg
	 Mauerstraße von Georgstraße bis
Minna-Simon-Straße
	 Fußgängerunterführung »Bazillen­
röhre« von Mauerstraße bis Dresdner
Straße
	 Dresdner Straße von Gießerstraße bis
Gellertstraße
	 Palmstraße von Dresdner Straße bis
Zietenstraße
	 Reinhardtstraße von Palmstraße bis
Gellertstraße
	 Verbindungsweg (Schwarzer Weg)
von Forststraße bis Heinrich-Schütz-
Straße
	 Heinrich-Schütz-Straße von Planitz-
wiese bis Zietenstraße
	 Zietenstraße von Heinrich-Schütz-
Straße bis Forststraße
	 Gewerbegebiet Planitzwiese
	 Waldstück Zeisigwald zwischen Pla­
nitzwiese, Eichenweg, Reitweg und
Forststraße
	 Parkplätze P2, P3, P4/Heim, P4/Gast
und Parkplätze auf der Forststraße
(beide bereits bei Forststraße von
Hainstraße bis Steinweg erfasst),
Parkplatz CPSV
	 eins-Stadion an der Gellertstraße
(Veranstaltungsgelände Gellertstra­
ße 25)
3. Die Anordnungen gelten in den ge­
nannten Bereichen am 15. August 2026
in der Zeit von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
4. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1
bis 3 dieser Verfügung wird gemäß § 80
Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord­
nung (VwGO) angeordnet.
5. Die Allgemeinverfügung gilt am Frei­
tag, den 14. August 2026, als bekannt
gegeben.
Chemnitz, den 13. August 2026
Anlage 1.
Grafik Stadt Chemnitz

 33a    13. August 2026
2
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
I. Sachverhalt
Am 15. August 2026 treffen der Chem­
nitzer FC (CFC) und der FC Erzgebirge
Aue (FCE Aue) im Rahmen 5. Spieltages
der Regionalliga Nordost (RLNO) aufei­
nander. Das Spiel wird im eins-Stadion
an der Gellertstraße, Gellertstraße 25,
09130 Chemnitz, ausgetragen. Anstoß
ist um 16:00 Uhr.
Die Begegnung ist durch die Polizei, die
Stadt Chemnitz und den gastgebenden
Verein übereinstimmend als Sicher­
heits-/Risikospiel der Kategorie 1 ein­
gestuft worden.
Die Anhängerschaften beider Mann­
schaften verfügen nachweislich über ein
hohes Gewaltpotenzial und pflegen ein
traditionell feindschaftliches Verhältnis.
Die polizeiliche Gefahrenprognose
stützt sich auf folgende wesentliche
Gesichtspunkte:
Bei dem Fußballspiel am 15. August
2026 handelt es sich um ein sogenann­
tes Ost- oder auch Sachsenderby. Der­
bys rufen regelmäßig ein gesteigertes
Niveau an Emotionalisierung bei den
beteiligten Fanlagern hervor und haben
eine hohe symbolische Bedeutung, da
sie oft mit einer längeren Geschichte
und Rivalität verbunden sind. Im Hin­
blick auf die anstehende Begegnung
muss das Fanverhältnis sogar als feind­
schaftlich bezeichnet werden, sodass
von einer erhöhten Gewaltbereitschaft
sowie Aggressivität der Fanlager, spezi­
ell der Risikogruppen, auszugehen ist.
Zudem treffen beide Vereine seit län­
gerer Zeit erstmalig wieder im Liga-
betrieb aufeinander, was zu einer
gewissen Euphorie bzw. Anspannung
im Zusammenhang mit dem Spieltag
führen kann. Es ist mit euphorisch pro­
vokativem Verhalten der Anhänger der
Gewinnermannschaft gegenüber den
gegnerischen Fans zu rechnen, gleich
welche Mannschaft sich am 15. August
2026 durchsetzen sollte. Dies kann ver­
stärkt zu Frustration und einem Anstieg
der Gewaltbereitschaft bei den Fans der
verlierenden Mannschaft führen. In der
Folge sind verbale, aber auch körperli­
che Auseinandersetzungen zu erwarten.
Fanverhalten FCE Aue:
Auch wenn es seit dem Fahnenverlust
der Auer Ultrafans im November 2025
noch Unklarheit bezüglich der Struk­
turierung der Fanszene besteht, ist bei
Risikospielen, wie zu der Begegnung
am 15. August 2026, eine hohe Mobi­
lisierung der Auer Störerklientel zu er­
warten. Im Allgemeinen sind Auer Fuß­
ballfans ansprechbar, jedoch könnten
sich bei herausragenden Sachverhalten
bzw. Aktionen der gegnerischer Fans
auch eigentlich spielorientierte Fans
provoziert fühlen und sich an möglichen
Resonanzaktionen beteiligen. Beispiels­
weise reagieren die Anhänger anlässlich
des Fahnenverlustes der Auer Ultrafans
nachweislich stark gereizt und zuweilen
mit Taten auf Provokationen oder ähnli­
ches in diesem Kontext. Der Verbleib der
Fahnen ist bis dato ungeklärt.
Fanverhalten CFC:
Chemnitzer Anhänger pflegen bei Heim­
spielen traditionelle Rituale. Man trifft
sich in und im Umfeld von Szeneloka­
litäten in der Nähe des Stadions und
stimmt sich dort auf die bevorstehende
Begegnung ein. Fanutensilien werden
für das Spiel vorbereitet und zum Sta­
dion transportiert. Auch die Ultraszene
trifft sich und begibt sich regelmäßig in
einer geschlossenen Gruppe zum Stadi­
on. Das Stadtgebiet von Chemnitz und
insbesondere das Stadionumfeld wird
als »eigenes« Territorium betrachtet
und gegenüber anderen Fußballanhän­
gern auch behauptet oder verteidigt.
Das äußerte sich unter anderem darin,
dass durch Chemnitzer Fans bereits
Tage vor einer Begegnung Parolen und
Graffiti, die Hass und Gewalt provozie­
ren, im Gästeblock oder am/im Bereich
des Gästeeingangs angebracht worden
waren.
Die Anhängerschaften beider Mann­
schaften verfügen nachweislich über ein
hohes Gewaltpotenzial und pflegen ein
traditionell feindschaftliches Verhältnis.
Beide Mannschaften sind sich zurück­
liegend mehrfach im Liga- als auch
Pokalbetrieb begegnet, wobei unter
anderem die folgenden Sachverhalte
bekannt wurden:
Begegnung CFC und FCE Aue am
22. März 2025 (Anstoß 15:00 Uhr) im
Rahmen des Viertelfinales des Wer­
nesgrüner Sachsenpokals in Chemnitz
(auszugsweise):
Bereits im Vorfeld zur Veranstaltung,
um 10:35 Uhr, kam es im Bereich Stra­
ße der Nationen/Höhe Heinrich-Zille-
Straße in Chemnitz zu einer körperli­
chen Auseinandersetzung zwischen
circa 130 Auer und circa 30 Chemnitzer
bzw. Cottbusser Fans. Im Kontext dieser
Auseinandersetzung wurden unter an­
derem Objekte einer dort befindlichen
Baustelle genutzt, um auf das jeweilige
Gegenüber einzuwirken. Die Tatver­
dächtigen waren zum Teil vermummt.
Der beschriebene Sachverhalt wurde
als Landfriedensbruch erfasst. Wäh­
rend der darauffolgenden polizeilichen
Maßnahmen konnten im Sachzusam­
menhang mit dem Landfriedensbruch
mehrere Sturmhauben, Handschuhe,
Gebissschutze und Farbspraydosen am
Tatort aufgefunden werden. Die Anreise
der betreffenden Auer Anhänger nach
Chemnitz erfolgte konspirativ per Pkw
bzw. Bahn.
Außerdem wurden im Vorfeld des Spiels
im Rahmen weiterer polizeilicher Maß­
nahmen im Stadionumfeld bzw. auf den
Zu- und Abgangswegen Gegenstände
wie Sturmhauben, Schlauchschals,
Schutzhandschuhe, Schlagringe, Pyro­
technik etc. bei Anhängern der beteilig­
ten Mannschaften festgestellt.
Während der Veranstaltung kam es
heimseitig mehrfach zu Vermummun­
gen und zum unerlaubten Abbrennen
von Pyrotechnik. Des Weiteren wurden
die Sanitäranlagen im Gästebereich des
Stadions unter Wasser gesetzt und eine
Trennwand, eine Toilettentür und drei
Toilettensitze zerstört.
Im Zuge der fußläufigen Begleitung der
Gästefans zum Hauptbahnhof Chemnitz
kam es nach dem Spiel im Bereich Tho­
mas-Mann-Platz zu Übergriffversuchen
durch Chemnitzer Fans auf die Fans des
FCE Aue. Um die Übergriffe zu verhin­
dern, mussten die eingesetzten Poli­
zeikräfte eingreifen. Dabei schlug einer
der Gästefans einem Polizeibeamten auf
den behelmten Kopf. Im weiteren Ver­
lauf der Begleitung kam es wiederholt
durch einen Gästefan zu einem tätli­
chen Angriff auf einen Polizeibeamten.
Der spätere Beschuldigte sprang dabei
dem geschädigten Beamten von hinten
in den Rücken.
Im Bereich Hainstraße/Philippstraße
nahe der Bull's Eye Sportsbar kam es
nach dem Spiel zu einer wechselseiti­
gen körperlichen Auseinandersetzung
zwischen mehreren Chemnitzer Fans.
Ebenfalls im Anschluss an die Veran­
staltung wurde einem Gästefan durch
mehrere Heimfans im Gewerbegebiet
Planitzwiese ein Fanschal, ein Schlüs­
selbund und ein Mobiltelefon gewaltsam
entwendet.
Insgesamt wurden im Zusammen­
hang mit dem Spiel am 22. März 2025
29 Straftaten und vier Ordnungswidrig­
keiten polizeilich erfasst sowie vier Per­
sonen verletzt. Bei den Delikten/Verstö­
ßen handelte es sich unter anderem um:
	 Landfriedensbruch,
	 Raub,
	 Verstöße gem. § 31a SächsPBG auf­
grund des Erlasses einer Allgemein­
verfügung,
	 Verstöße gem. WaffG,
	 Körperverletzungen,
	 gefährliche Körperverletzung,
	 Widerstand gegen Vollstreckungsbe­
amte,
	 tätliche Angriffe auf Vollstreckungs­
beamte,
	 Verstöße gem. §86a StGB,
	 Beleidigungen gegen Polizeibeamte,
	 mehrfaches unerlaubtes Abbrennen
von pyrotechnischen Erzeugnissen,
	 Diebstähle,
	 Sachbeschädigungen (unter anderem
an Dienstfahrzeug der Polizei) und
	 Unerlaubtes Plakatieren.
Die Tatverdächtigen waren sowohl den
Anhängern des FCE Aue als auch denen
des CFC zuzuordnen.
Die Begegnung wurde von insge­
samt 14.812 Besuchern, davon rund
2.000 Fans des FCE Aue, verfolgt und
endete 0:2 für den FCE Aue. Die An-/
Abreise der Gästefans erfolgte haupt­
sächlich per Bahn, individuell per PKW
und mit mehreren Reisebussen.
Begegnung CFC und FCE Aue am
22. April 2026 (Anstoß 20:30 Uhr) im
Rahmen des Halbfinales des Wernes­
grüner Sachsenpokals in Chemnitz
(auszugsweise):
Auch bei dieser Begegnung wurden Stö­
rungen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung verzeichnet.
Unter anderem zur Gewährleistung
einer frühzeitigen Fantrennung wurde
den Gästefans im Berei