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title: "Stadt Freiburg i. Br. Umweltschutzamt – Antrag auf Auszahlung der bewilligten Zuschüsse aus dem Förderprogramm GebäudeGrün hoch³; 60% der Kosten, max. 15.000€"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:50:00Z"
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  - name: "environmental policy"
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  - name: "sustainability"
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  - "Freiburg (im Breisgau)"
  - "Stuttgart"
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Stadt Freiburg i. Br. Umweltschutzamt – Antrag auf Auszahlung der bewilligten Zuschüsse aus dem Förderprogramm GebäudeGrün hoch³; 60% der Kosten, max. 15.000€

Auszahlungsantrag inkl. Verwendungsnachweis
Antrag auf Auszahlung der bewilligten Zuschüsse aus dem
Förderprogramm „GebäudeGrün hoch³“

Stadt Freiburg i. Br.
Umweltschutzamt Freiburg i.Br.
Fehrenbachallee 12
Gebäude A
79106 Freiburg i.Br.
< Grau hinterlegte Felder bitte nicht ausfüllen >
Eingangsstempel

Vorgangs-Nr.
Sachbearbeiter*in

1 Angaben zum Bewilligungsantrag

    Vorgangsnummer (siehe Bewilligungsbescheid)

    Adresse des Grundstücks / Förderobjekts
2 Angaben zum*zur Antragssteller*in

    Vor- und Nachname/ Firma

    BIC

Bank

    IBAN

BAUSTEIN DACHBEGRÜNUNG
3 Umgesetzte Maßnahmen
Grundförderung (GF)

Zuschüsse
Größe der extensiv
begrünten Dachfläche
(Mindestfläche 18 m² )
m²

entfällt bei Neubau mit verpflichtender DB
60€/m² max.
60% der Kosten
max. 15.000€
zusätzliche Fördermodule (ZF)

ZF kumuliert
max. 5.000€
davon Dachfläche nach Modul 1
Intensivbegrünung (Dachgarten)
m²

kombinierbar mit Modul 2
45€/m²
max. 5.000€
davon Dachfläche nach Modul 2
Retentionsgründach
m²

kombinierbar mit Modul 1, 3 und 4
45€/m²
max. 5.000€
davon Dachfläche nach Modul 3
Biodiversitätsgründach
m²

kombinierbar mit Modul 2
25€/m²
max. 5.000€
Bruttokollektorfläche nach Modul 4
Solar-Gründach
m²

kombinierbar mit Modul 2

20€/m²
max. 2.000€
Kosten zur Verbesserung der
Tragfähigkeit und/oder
Wurzelfestigkeit des Daches bei
Bestandsgebäuden lt. Rechnung
€
Summe
förderfähiger Kosten:
Planungs-, Material- und Baukosten
einer Dachbegrünung lt. Rechnung
€
Kosten der Fertigstellungspflege
(12 Monate) lt. Rechnung
€
Verwendung von
biodiversitätsförderndem Saatgut
(mind. 30 Arten, vorw.
Kräuter/Gräser)
ja

nein
kann nicht mit Modul 4:
 Solar-Gründach kombiniert werden
Einmalig 100€
Ich erkläre,
dass die Dachbegrünung gemäß der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien in der jeweils gültigen
Fassung sowie entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik errichtet
wurde,
dass die Wurzelfestigkeit des Daches (nach FLL) besteht bzw. im Rahmen der
Dachbegrünung hergestellt wurde,
Datum:

Unterschrift:

BAUSTEIN FASSADENBEGRÜNUNG

Zuschüsse
Größe der begrünten Fassade/ Wand
(Mindestfläche 15 m² )
m²

60% förderfähiger Kosten
max. 15.000€
Kosten für vorbereitende Maßnahmen,
die im Zusammenhang mit der
geplanten Fassadenbegrünung stehen
lt. Rechnung
€
Summe
förderfähiger Kosten:
Planungs-, Material- und Baukosten
(Gesamtkosten) lt. Rechnung
€
Kosten der Fertigstellungspflege
(12 Monate bei wandgebunden, 24
Monate bei bodengebunden) lt.
Rechnung
€

Ich erkläre, dass
die Fassadenbegrünung gemäß der FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien in der jeweils
gültigen Fassung sowie entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik
errichtet wurde,
die Begrünung einer straßenseitigen Fassade den gestalterischen, straßenrechtlichen,
straßenbautechnischen und verkehrlichen Belangen der Stadt Freiburg i. Br. nicht
entgegensteht. Die Belange der Barrierefreiheit wurden beachtet.

Datum:

Unterschrift:

BAUSTEIN ENTSIEGELUNG

Zuschüsse
Größe der entsiegelten Fläche
(Mindestfläche 15 m²)
m²
80€/m²
max. 60% der Kosten
max. 15.000€
davon anschließend begrünte Fläche
m²

davon anschließend teilversiegelte
Fläche
m²

Pflanzung eines gebietstypischen und
standortgerechten klein- bis
mittelkronigen Laubbaums
Stk

Stammumfang mind. 16-18 cm
300€
Verwendung von
biodiversitätsförderndem Saatgut
(Mindestfläche 15 m²)
m²

aus mind. 30 verschiedenen
Pflanzenarten
(möglichst gebietsheimisch)

100€
Kosten für vorbereitende Maßnahmen,
im Zusammenhang mit der geplanten
Entsiegelung lt. Rechnung
€
Summe
förderfähiger Kosten:
Planungs-, Rückbau- und
Entsorgungskosten der Entsiegelung
lt. Rechnung
€
gilt für vollversiegelte Flächen
Planungs-, Material- und Baukosten
zur anschließenden Begrünung oder
Teilversiegelung lt. Rechnung
€

Ich erkläre, dass
die Aufstellflächen für die Feuerwehr weiterhin uneingeschränkt nutzbar sind,
eine Boden- und Grundwassergefährdung oder eine Beeinträchtigung des Menschen als
Folge der Entsiegelung ausgeschlossen ist,
die entfernten Materialien fachgerecht entsorgt werden und ein Nachweis darüber
eingereicht wird,

Datum:

Unterschrift:

 BAUSTEIN 4.4 REGENWASSERRÜCKHALT UND -VERSICKERUNG

Zuschüsse
bei Zisterne/Tank:
Fassungsvolumen

m³
Mindestvolumen 1m³
max. 60% der Kosten
max. 3.000€
bei Versickerungsmulden oder
Mulden-Rigolen-Systemen:
max. Kapazität in 24h
1.
m³

Kosten für vorbereitende Maßnahmen,
im Zusammenhang mit der geplanten
Maßnahme lt. Rechnung
€
Summe
förderfähiger Kosten:
Planungs-, Material- und Baukosten
der Maßnahme lt. Rechung
€

Ich erkläre, dass
eine Boden- und Grundwassergefährdung oder eine Beeinträchtigung des Menschen als
Folge der Versickerung ausgeschlossen ist,
dieser Antrag sich nicht auf eine verpflichtende Maßnahme zu Regenwasserrückhalt bzw. -
versickerung bezieht.

Datum:

Unterschrift:

5. ANLAGEN 6. ERKLÄRUNGEN UND HINWEISE
5 Anlagen
Folgende Anlagen müssen zur Bearbeitung des Antrags beigefügt sein:

bei Umsetzung durch Fachbetrieb:
Kopien der Rechnungen mit detaillierter Kostenaufstellung

Fotodokumentation der Maßnahme bei und nach Umsetzung und Zustimmungs-
erklärung zur Verwendung der Fotos durch die Stadt Freiburg i. Br. (siehe Vorlage)

ggf. ergänzende Nachweise (z.B. über Verwendung von
biodiversitätsfördernden Saatgut)

6 Erklärung und Hinweise
Ich erkläre,

dass die Maßnahme fachgerecht und unter Einhaltung der Förderrichtlinie
durchgeführt wurde,

die geförderte Maßnahme auf die Mindestdauer von 10 Jahren, gerechnet ab
Fertigstellung, unterhalten und gepflegt wird,
freiwillig:

dass ich einverstanden bin, dass ein Steckbrief meiner Maßnahme auf der städtischen
Website „Grüne Ideen“ veröffentlicht werden darf.

„Grüne Ideen“ ist eine Sammlung von guten Beispielen für naturnahe und
klimaangepasste Gestaltung, die andere Freiburger*innen zur Nachahmung inspirieren
soll. Dies ist zum Schutze Ihrer Privatsphäre auch ohne Veröffentlichung Ihrer
persönlichen Daten (Name, Adresse) möglich. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit
formlos schriftlich widerrufen.

UNTERSCHRIFT

7

Mir ist die Förderrichtlinie der Stadt Freiburg i. Br. zur Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung
sowie Regenwasserrückhalt und -versickerung bekannt und ich erkenne die Inhalte verbindlich an.
Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn gegen die Vorgaben der Richtlinie verstoßen wird.
Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Mit meiner Unterschrift bestätige ich
auch, dass ich die beigefügte Datenschutzerklärung (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen habe und
ihr zustimme.

Ort und Datum

Unterschrift Antragssteller*in

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular inkl.
der erforderlichen Anlagen an:
per Mail
freiburg-gruenhoch3@bugg.de
oder
per Post
Umweltschutzamt Freiburg
Fehrenbachallee 12
Gebäude A
79106 Freiburg

Information zur Datenerhebung und –verarbeitung
gem. Art. 13 DS-GVO

Behörde und Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7
DS-GVO
Stadt Freiburg i.Br.
Umweltschutzamt
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
umweltschutzamt@stadt.freiburg.de
Vertreten durch den Oberbürgermeister
Martin Horn
Kontakt Behördliche/r
Datenschutzbeauftragte_r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de
Zweck(e) der Datenverarbeitung,
Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden zum
Zweck der Bearbeitung und Bewertung des
Förderantrages und ggf. Gewährung einer
Fördersumme und der Beratung im Rahmen des
Förderprogrammes „GebäudeGrün hoch³“
aufgrund von § 4 LDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz
1 lit. e) S-GVO sowie ggf. der Veröffentlichung
des Förderprojektes im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt aufgrund Art. 6
Abs. 1 Satz lit. a) DS-GVO verarbeitet

geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab der Antragstellung an bis
10 Jahre gespeichert, soweit sich nicht aus
anderen zu beachtenden Vorschriften eine
längere Aufbewahrungsfrist ergibt.
Empfänger oder Kategorie von Empfängern der
Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt
werden)
Mitarbeiter_innen der Stadt, die mit der
Bearbeitung und Abwicklung des
Förderprogrammes betraut sind. Mitarbeiter der
Stadt, die die kostenlose Beratung im Rahmen
des Förderprogrammes durchführen.
Bei Bedarf Weitergabe der Daten an externe
Dienstleistungsfirma zur Auftragsverarbeitung
als Empfänger von Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 9
DSGVO.
Besucher der städtischen Website (nur Fotos der
Maßnahme bzw. bei Einwilligung des
Fördermittelempfängers zusätzlich auch
Namensnennung).

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von
der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die
Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15
DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art.
16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17
DSGVO) und die Einschränkung der
Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen,
sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür
vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO
Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die
Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie
sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt
Freiburg i.Br.: Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit,
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-
stelle@lfdi.bwl.de

Bestehen einer automatisierten
Entscheidungsfindung einschl. Profiling
Wir nutzen zur Wahrnehmung der oben
beschriebenen Aufgaben keine automatisierte
Entscheidungsfindung.

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der
Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben
genannten Zweck erforderlichen
personenbezogenen Daten zur Verfügung zu
stellen. Ohne die erforderlichen Daten kann ihr
Förderantrag jedoch nicht bearbeitet werden und
eine Förderung damit nicht erfolgen.
Werden Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erhoben, besteht eine In-
formationspflicht nach Art. 14 DSGVO.