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title: "Regierungsrat verleiht Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich in Liestal; 8.000 CHF für Vereine, 2.000 CHF für Einzelpersonen"
sdDatePublished: "2026-08-14T14:06:00Z"
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  - name: "charity"
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locations:
  - "Liestal"
  - "Basel-Land"
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Regierungsrat verleiht Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit im Sozialbereich in Liestal; 8.000 CHF für Vereine, 2.000 CHF für Einzelpersonen

BASELBIETER PREIS
FÜR FREIWILLIGENARBEIT
IPOPSJFSVOH3137
Einsendeschluss
30. September 2026

DIE IDEE DES PREISES
Der Regierungsrat will jährlich mit dem Baselbieter Preis
für Freiwilligenarbeit ehrenamtliche und freiwillige Einsätze
honorieren. Die Einsätze müssen im Sozialbereich sein und
gemeinnützigen, nicht kommerziellen Charakter aufweisen.
BEREICHE DER FREIWILLIGENARBEIT / AUS-
WAHLKRITERIEN
Freiwillige oder ehrenamtliche Einsätze im Sozialbereich
können sowohl durch Organisationen und Institutionen als
auch auf privater Basis erbracht werden. Als gemeinnützig
wird ein freiwilliger oder ehrenamtlicher Einsatz betrachtet,
wenn er das Wohlergehen einer Drittperson fördert und
nicht das eigene materielle Wohlergehen im Zentrum steht.
Unsere Definition der Freiwilligenarbeit richtet sich nach
den Richtlinien für Freiwilligenarbeit von benevol Schweiz1.
Freiwilligenarbeit schliesst demnach freiwilliges und ehren-
amtliches Engagement ein, umfasst jegliche Formen unent-
geltlicher, selbstbestimmter Einsätze ausserhalb der eige-
nen Kernfamilie und wird zeitlich befristet geleistet.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen und Institutionen
mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft,
deren Engagement mehrheitlich der Baselbieter Bevölke-
rung zu Gute kommt und deren Leistung mehrheitlich, d.h. zu
über 50%, unentgeltlich erbracht wird. Einsätze, welche in
den vergangenen Jahren nicht prämiert oder nominiert
wurden,
können
nochmals
eingegeben
werden.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Institutionen und Projekte, die
mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinde finanziert
werden.
BASELBIETER PREIS FÜR FREIWILLIGEN-
ARBEIT IM SOZIALBEREICH
PREISVERGABE
Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der Empfehlung
der Jury im November 2026 über die Preisverleihung.Die
Übergabe der Preissumme von CHF 8‘000.- für Vereine
und
CHF
2‘000.-
für
Einzelpersonen
findet
am
Donnerstagabend,
10.
Dezember
2026,
in
Liestal
statt. Sie sind alle herzlich zu der Preisverleihung einge-
laden.
Weitere Informationen zur Anmeldung sowie zur Preisverlei-
hung finden Sie unter www.freiwilligenpreis.bl.ch.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
1 http://www.benevol.ch/de/freiwilligenarbeit/allgemein.html
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Auf dem offiziellen Formular (www.freiwilligenpreis.bl.ch)
sind folgende Angaben einzureichen: Projektbeschrieb, Ziel-
gruppe, Abgrenzung zu bezahlter Arbeit, Durchführungszeit-
raum, gesellschaftlicher Mehrwert und finanzielle Mittel.
EINSENDESCHLUSS
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis 30. Sep-
tember 2026 per Mail an familien@bl.ch oder als Einzel-
blätter per Post an die Sicherheitsdirektion, Generalsekre-
tariat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal mit Betreff „Preis
für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich“ einzu-
reichen.
Über die Preisausschreibung wird keine Korrespondenz ge-
führt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.