GEW-Landesverbände starten Arbeitszeiterfassungs-Apps in Hessen, Berlin, Niedersachsen, Bayern; Berliner Lehrkräfte arbeiten 100 Std/Jahr mehr
Mit diesen Apps erfassen Lehrkräfte ihre Arbeitszeit selbst | GEW - Die Bildungsgewerkschaft
Mit diesen Apps erfassen Lehrkräfte ihre Arbeitszeit selbst
Hessen startet mit eigener App, Berlin und Niedersachsen ziehen nach, Bayern übernimmt Kosten. So machen die GEW-Landesverbände die Überlastung von Lehrkräften sichtbar.
Berlin, Hessen, Niedersachsen, Bayern. Weil die Bundesländer die Arbeitszeit von Lehrkräften weiterhin kaum erfassen, starten mehrere GEW-Landesverbände mit eigenen digitalen Angeboten. Hessen ist vorangegangen. Berlin und Niedersachsen folgen im neuen Schuljahr.
Hessen: LehrZeit-App ist seit Anfang August online
Seit dem 5. August 2026 können hessische Lehrkräfte ihre Arbeitszeit mit der „LehrZeit"-App erfassen. Die App ist nur für Mitglieder nutzbar und kostenlos. Sie berechnet aus dem hinterlegten Deputat die individuelle Soll-Arbeitszeit pro Woche und erfasst sekundengenau auf dem Smartphone. So wird die reale Belastung sichtbar. Wer die Höchstarbeitszeit überschreitet, kann das der Schulleitung fundiert belegen – die App liefert dafür drei vorformulierte Nachrichten.
Die GEW Berlin bringt nach den Sommerferien Mitte August ebenfalls eine App zur Arbeitszeiterfassung heraus. Der Landesverband kündigte an, das Tool bereitstellen zu wollen, falls die Senatsverwaltung weiterhin kein verbindliches Erfassungsverfahren vorlegt. Die Belastung ist belegt: Laut Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen arbeiten Berliner Lehrkräfte im Durchschnitt rund 100 Stunden pro Jahr mehr, als die vorgesehene Jahresarbeitszeit zulässt; die unbezahlte Mehrarbeit summiert sich auf mehr als zwei Millionen Stunden jährlich. In Unterrichtswochen überschreiten rund 30 Prozent der Vollzeitkräfte regelmäßig die gesetzliche 48-Stunden-Grenze. Die Gewerkschaft stellt die App am 18. August 2026 im Rahmen ihrer Pressekonferenz zum Schuljahresauftakt vor.
Niedersachsen: Start nach den Herbstferien
Auch die GEW Niedersachsen kündigt eine eigene App an. Sie soll nach den Herbstferien starten. „Zäh hält sich das Narrativ, die Arbeitszeit von Lehrkräften könne nicht vollumfänglich und nur in Unterrichtsstunden erfasst werden", kritisiert die stellvertretende Landesvorsitzende Isabel Rojas. Das Bundesarbeitsministerium habe bereits im Mai 2025 klargestellt, dass es keine rechtlichen Argumente gegen eine Arbeitszeiterfassungspflicht bei Lehrkräften gebe. Die neue App soll nicht nur individuelle, sondern auch strukturelle Zuvielarbeit sichtbar machen.
Bayern: Kostenübernahme statt eigener App
Einen anderen Weg wählt die GEW Bayern. Sie übernimmt für ihre Mitglieder für die Dauer eines Schuljahres die Kosten für die Dritt-App „MiZei" . So sollen die Daten zeigen, in welchem Umfang Lehrkräfte tatsächlich Mehrarbeit leisten.
Hintergrund: Pflicht bleibt in Schulen unerfüllt
Seit 2019 verpflichtet der Europäische Gerichtshof Arbeitgeber, die Arbeitszeit vollständig zu erfassen; das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Pflicht 2022. Im Schulbereich setzen die meisten Länder das Urteil bislang nicht um. Bremen gilt als einziges Bundesland, das die Erfassungspflicht ausdrücklich anerkennt.
Arbeitszeiterfassung Kommt sie - oder kommt sie nicht?
Viele Lehrkräfte dokumentieren ihre Arbeitszeit deshalb längst freiwillig – mit kommerziellen oder kostenlosen Apps. Das hilft, den Überblick zu behalten und „Zeitfresser“ zu erkennen. Die Apps der GEW-Landesverbände sind speziell auf den Lehrkräfte-Alltag zugeschnitten. Ihre Besonderheit: Sie sind an die Mitgliederdaten des jeweiligen Landesverbands geknüpft. Andere GEW-Mitglieder können sie daher (noch) nicht nutzen. Dafür können die beschäftigten Lehrkräfte in Hessen und zukünftig in Berlin ihre Daten freiwillig und anonym an den Landesverband weitergeben – der wertet sie aus und macht sie politisch nutzbar.
Die Selbsterfassung schafft so eine empirische Grundlage für Überlastungsanzeigen – ein erster Schritt auf dem Weg, Ansprüche auf Entlastung oder Freizeitausgleich auch gerichtlich durchzusetzen. Dass weitere Landesverbände dem Beispiel folgen, gilt als wahrscheinlich.
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