Europäische Kommission korrigiert ESRS-Deutsch in der EU; 75% der DRSC-Änderungen übernommen
Strategy? Policy? Strategie? - Was die ESRS-Übersetzungskorrekturen für die Praxis bedeuten
Klimastrategien - von regulatorischer Pflichtübung zum wichtigen Werttreiber
Strategy? Policy? Strategie? - Was die ESRS-Übersetzungskorrekturen für die Praxis bedeuten
Ein Nachhaltigkeitsbericht wird geprüft, aber vor allem wird er gelesen: von Investorinnen und Investoren, von Ratingagenturen, von Behörden und von den eigenen Mitarbeitenden. Immer häufiger geschieht dies in mehr als einer Sprache. Ob er dabei Vertrauen schafft, entscheidet sich selten an den Zahlen, sondern an den Begriffen, mit denen die Zahlen erklärt werden.
287 Seiten Korrektur, kein neuer Inhalt
Am 9. August 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023
- Betroffen war ausschließlich die deutsche Sprachfassung der zwölf ESRS des ersten Sets, insgesamt 287 Seiten. Inhaltlich kam nichts hinzu. Es war eine reine Übersetzungskorrektur, bei der die Kommission rund 75 Prozent der vom DRSC angeregten Änderungen übernahm.
Auf den ersten Blick liest sich die Liste wie Detailarbeit. Aus „Parameter“ wurden „Kennzahlen“, aus „Einnahmen“ „Umsatzerlöse“, aus der „eigenen Belegschaft“ in ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“. Bei einigen dieser Änderungen hängt am einzelnen Wort aber der Umfang dessen, worüber berichtet werden muss.
Wenn ein Begriff zwei Bedeutungen tragen muss
Der bekannteste Fall betrifft das englische „policies“. Die ursprüngliche deutsche Fassung gab es an mehreren Stellen mit „Strategien“ wieder, also mit demselben Wort wie „strategy“. Zwei regulatorisch klar getrennte Konzepte hießen damit im Deutschen gleich.
Für die Berichtspraxis ist das keine simple Stilfrage. Wer eine Strategie beschreibt, wo eine verbindliche Unternehmensrichtlinie gefordert ist, riskiert, die Offenlegungspflicht nicht zu erfüllen. Die Berichtigung trennt die Begriffe seither: „Konzepte“ und „Unternehmensrichtlinien“ auf der einen Seite, „Strategie“ auf der anderen.
Ähnlich liegt der Fall bei „own workforce“. Die deutsche „Belegschaft“ ist enger gefasst als der englische Ausgangsbegriff, der auch Leiharbeitskräfte und Selbstständige einschließt. Wer die engere Lesart übernimmt, berichtet über einen kleineren Personenkreis als vorgesehen und weicht vom Standard ab, ohne es zu bemerken. Ein falsch gewähltes Wort verschiebt hier den Berichtsumfang, nicht den Tonfall.
Aus der Praxis: als der Bericht schneller war als die Terminologie
Ein deutscher Industriekonzern, der seinen Nachhaltigkeitsbericht seit 2024 nach ESRS erstellt, arbeitete parallel auf Deutsch und Englisch. Der Entwurf entstand im Frühjahr, die Berichtigung erschien im August, die Prüfung lief im Herbst. Am Ende standen zwei Terminologiestände nebeneinander: Die Kapitel aus dem Frühjahr sprachen von „Strategien“, die im Herbst nachgezogenen Abschnitte von „Konzepten“.
Aufgefallen ist das nicht in der Fachabteilung, sondern beim Übersetzungsdienstleister im Abgleich mit der englischen Fassung, und dort erst im Lektorat.
Die Korrektur selbst war schnell erledigt. Der eigentliche Aufwand lag davor: es galt ein zweisprachiges ESRS-Glossar aufzubauen, dies mit dem Übersetzungsspeicher abzugleichen, geänderte Einträge mit dem Datum der Berichtigung zu versehen. Dadurch konnte eine solche Änderung konsistent im gesamten Bericht nachgezogen werden..
Der Bericht für das folgende Geschäftsjahr kannte automatisch die neuen Begrifflichkeiten. Geprüft wurde weiterhin von Menschen - business as usual. In dieser Arbeitsteilung liegt der Gewinn: Die Technologie gibt die richtigen Begrifflichkeiten (Fachterminologie, Corporate Wording, etc.) vor, das Lektorat prüft die korrekte Umsetzung.
Das größere Risiko in der Berichterstattung ist werbliche Sprache
Terminologiefehler sind die eine Seite. Ein weiteres Risiko kann entstehen, wenn ein Bericht seinen Charakter wechselt.
Die ESRS verlangen eine vollständige, neutrale und korrekte Darstellung. „Nachhaltiges Wirtschaften" ist dabei kein harmloser Sammelbegriff: „Nachhaltig" zählt zu den pauschalen Umweltaussagen, die ab dem 27. September 2026 nach der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024
825 einen Nachweis hervorragender Umweltleistung verlangen. Das gilt für jede Sprachfassung gleichermaßen, die Anforderung hängt am Claim.
Die Richtlinie regelt Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Kritisch wird es deshalb dort, wo Formulierungen aus dem Bericht in Website, Broschüre oder Verpackung wandern. Einschränkende Zusätze überleben den Sprachwechsel häufig nicht, und aus einer Absicht wird eine Zusage.
Eine belastbare Corporate Language ist deshalb kein Stilthema. Sie legt fest, welche Aussagen ein Unternehmen über sich treffen darf, und sie sorgt dafür, dass diese Festlegung die Sprachgrenze überlebt.
Warum die Frage 2026 erneut auf den Tisch kommt
Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission die überarbeiteten ESRS als Delegierte Verordnung angenommen. Die Prüfungsfrist von Parlament und Rat läuft noch, die Veröffentlichung im Amtsblatt steht aus. Verpflichtend sind sie für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2027 beginnen. Für 2026 bestehen drei Optionen: die bisherigen ESRS vollständig, die überarbeiteten vollständig, oder die bisherigen mit vorzeitiger Nutzung einzelner Erleichterungen. Welche Option gewählt wurde, ist im Bericht anzugeben.
Damit steht die nächste vollständige Übersetzungsrunde in alle Amtssprachen der Union an, und es stellt sich dieselbe Frage wie 2024, nur in größerem Maßstab: Sind die Sprachfassungen deckungsgleich, und ist die eigene Terminologie auf dem Stand, den der Abschlussprüfer erwartet? Wer damit erst beim ersten Berichtsentwurf anfängt, fängt zu spät an.
Die Übersetzungskorrekturen an ESRS Set 1 haben gezeigt, wie eng Sprache und Compliance im ESG-Reporting beieinanderliegen. Ein Begriff, der zwei Bedeutungen tragen muss, hinterlässt Lücken im Bericht. Wer werblich formuliert und das über die Sprachgrenze trägt, schafft Angriffsfläche.
Beides lässt sich vermeiden, aber nicht durch Nacharbeit am fertigen Text. Nötig sind Sprachressourcen, die vor dem Berichtsprozess stehen: ein gepflegtes zweisprachiges Glossar, verbindliche Regeln für Umweltaussagen, ein Übersetzungsspeicher auf dem aktuellen Stand der letzten Inhalte. Technologie hält diesen Bestand konsistent. Welcher Begriff der richtige ist, bleibt eine fachliche Entscheidung und damit Aufgabe von Menschen, die die Sprache und den Standard gleichermaßen beherrschen.
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