HBV Richtlinien zur Aus- und Fortbildung für Schiedsrichter Hessischer Basketball Verband e.V.; Lizenzstufen E bis A definiert

HBV – Richtlinien zur Aus- und Fortbildung für Schiedsrichter | Hessischer Basketball Verband e.V.

Richt­linien zur Aus- und Fortbildung für Schiedsrichter

I. - Allgemeines § 1 Geltungsbereich Die nachste­henden Bestim­mungen ergänzen die Prüfungs­richt­linien des Deutschen Basketball-Bundes für Schieds­richter (DBB-SRO) sowie die Schieds­richt­er­ordnung des Hessi­schen Basketball Verbandes (HBV-SRO) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Zustän­digkeit der Bezirke Die Planung, Organi­sation und Durch­führung der Schieds­rich­ter­aus­bildung im Sinne der § 8 ff. wird durch die Schieds­rich­ter­kom­mission des Hessi­schen Basketball Verbandes (HBV-SRK) gewähr­leistet. Die Ausbildung richtet sich nach den Maßgaben der Schieds­richt­er­ordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SRO) und den vom DBB erlas­senen Aus- und Fortbil­dungs­richt­linien. Die Schieds­richter-Ausbildung soll in Abstimmung und Zusam­men­arbeit mit den jewei­ligen Verant­wort­lichen für das Schieds­rich­ter­wesen in den Bezirken des Hessi­schen Basketball Verbandes (Bezirks-Schieds­rich­ter­warte) durchgeführt. Die Förderung und Entwicklung von Schieds­richtern auf Bezirks­ebene sowie deren Fortbildung auf Bezirks­ebene wird den jewei­ligen Bezirks-Schieds­rich­ter­warten nach Maßgabe der folgenden Bestim­mungen übertragen. Der jeweilige Bezirks-Schieds­rich­terwart kann die in diesem Absatz genannten und die ihm innerhalb dieser Richt­linie weiter übertra­genen Befug­nisse auf Dritte übertragen. Die Übertragung ist an den Verant­wort­lichen in der HBV SRK zu nennen.

§ 3 Benennung von Referenten und Prüfern Die HBV-SRK benennt jährlich Referenten und Co-Referenten für die Aus- und Fortbildung von Schieds­richtern auf Bezirks­ebene. Die Referen­ten­tä­tigkeit als Lehrgangs­leiter setzt eine gültige DBB-Schieds­rich­ter­aus­bil­der­lizenz voraus. Die genannte Lizenz ist in Absprache mit den Verant­wort­lichen für die Aus- und Fortbildung zu erlangen. Die Zuweisung von Referenten zu Lehrgängen, Fortbil­dungen, Prüfungen (LSD) und Coachings hat gemäß der folgenden Tabelle zu erfolgen:

Coach Zuweisung durch HBV-SRK SR-E- und SR-D-Ausbildung Zuweisung durch HBV-SRK Bezirks­fort­bil­dungen Zuweisung durch HBV-SRK Prüfungs­spiel Zuweisung durch HBV-SRK Coaching-Maßnahme (überbe­zirklich) Zuweisung durch HBV-SRK Coaching-Maßnahme (auf Bezirks­ebene) Zuweisung durch Bezirk

§ 4 Festlegung der Ausbil­dungs- und Prüfungsinhalte Die innerhalb der Schieds­rich­ter­aus­bildung im Sinne von §§ 7 ff. dieser Richt­linie zu vermit­telnden Inhalte und Prüfungs­an­for­de­rungen werden von der Schieds­rich­ter­kom­mission des Hessi­schen Basketball Verbandes (HBV-SRK) in Abstimmung mit der Erwei­terten Schieds­rich­ter­kom­mission des Hessi­schen Basketball Verbandes festgelegt. Grundlage ist das Curri­culum des DBB.

§ 5 Lehrgangszeiten Lehrgänge zur Ausbildung (sowohl LSE als auch LSD) finden in möglichst zwei Zeitfenstern statt. Das erste Zeitfenster ist an den Wochen­enden vor Saison­beginn anzusehen. Darüber hinaus soll an dem Wochenende nach den Weihnachts­ferien ein weiteres Wochenende als Ergänzung einge­plant werden. In Ausnah­me­fällen sind auch Lehrgänge im laufenden Spiel­be­trieb möglich. Ein Anspruch auf die letzt­ge­nannten Termine besteht nicht.

§ 6 Planung, Organi­sation und Durchführung Die Anzahl der E-Ausbil­dungen, welche in den Bezirken statt­finden, wird jährlich durch die HBV-SRK in Absprache mit den Bezirks-Schieds­rich­ter­warten festgelegt. Die Anzahl der Lehrgänge in den jewei­ligen Bezirken richtet sich u.a. nach der Interessentenlage.

Die HBV-SRK hat die statt­fin­denden Lehrgänge spätestens bis zum 30.04. desselben Jahres unter Angabe von Lehrgangsort und Datum an die Geschäfts­stelle zu melden. Diese gibt den Lehrgang über die Plattform Veasy zur Anmeldung frei.

Die Anzahl der Prüfungs­spiele richtet sich nach der tatsäch­lichen Anzahl der Teilnehmer. Die HBV-SRK nimmt zwecks Organi­sation im Laufe eines Ausbil­dungs­jahres Kontakt mit den Bezirks-Schieds­rich­ter­warten auf. Mehrere Bezirke können nach Abstimmung mit der HBV-SRK gemeinsame Lehrgänge und Prüfungen ausschreiben.

§ 7 Gliederung der Ausbildung 1 Die Schieds­rich­ter­aus­bildung richtet sich nach den Maßgaben der DBB-SRO. Diese definiert die Lizenz­stufen der Schieds­rich­ter­aus­bildung wie folgt: - Lizenz­stufe E (Grund­aus­bildung) - Lizenz­stufe D (vollständige Ausbildung) - Lizenz­stufe C (vertiefte Ausbildung) - Lizenz­stufe B (Einführung in den Leistungssport) - Lizenz­stufe A (Ausbildung zum Spitzenschiedsrichter) 2 Die jewei­ligen Bezirke organi­sieren die Ausbil­dungs­lo­ka­li­täten der Lizenz­stufen E bis ein-schließlich D. Die Durch­führung liegt im Verant­wor­tungs­be­reich der HBV-SRK. Die LS-C-Ausbildung organi­siert die HBV-SRK und führt diese Ausbildung durch. 3 Die LS-E-Ausbildung ist die Basis­aus­bildung zum Schieds­richter. Nach erfolg­reichem Absol­vieren der LS-E Ausbildung ist die LS-E-Lizenz für vier Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit ist die LS-D-Ausbildung und das Prüfungs­spiel zu absol­vieren. Wird die LS-D-Ausbildung nicht innerhalb dieser Zeitspanne erfolg­reich absol­viert, erlischt die LS-E-Lizenz.

4 Die LS-E-Lizenz kann nicht reakti­viert werden. Nach Erlöschen der LS-E-Lizenz ist der Lehrgang zu wiederholen. 5 Zu Beginn der Schieds­rich­ter­aus­bildung sollte der Teilnehmer mindestens 14 Jahre alt sein. Die Reife der Teilnehmer spielt jedoch eine große Rolle und sollte entspre­chend vom Ver-ein vor der Anmeldung beachtet werden.

§ 8 LSE-Lehrgang Der LSE – Lehrgang ist die Grund­aus­bildung für Basketball-Schieds­richter. Er besteht aus zwei vonein­ander getrennten Teilen: - E-Learning (Theorie) – über die E-Learning Plattform des DBB (DBB-Campus) - Präsenz­lehrgang (Praxis)

Das E-Learning wird vollständig durch den DBB über den DBB-Campus bereit­ge­stellt und von den Teilnehmern von einem Computer ihrer Wahl absol­viert. Die erfolg­reiche Teilnahme des E-Learning-Teils ist Voraus­setzung für den Präsenz­lehrgang und muss hier nachge­wiesen werden. Das E-Learning wird durch die Teilnehmer ca. 14 Tage vor dem Präsenz­lehrgang absolviert.

Der Präsenz­lehrgang wird an mindestens einem Wochen­endtag (10-18 Uhr inkl. 1 Stunde Mittags­pause) ausge­tragen. Das Curri­culum dieses Teils wird durch den DBB vorge­geben und durch die HBV-SRK in Form eines Ausbil­dungs­hand­buchs an die Referenten weiter­ge­geben. Die Inhalte des Präsenz­lehr­gangs bestehen aus Praxis­übungen zur Schieds­rich­ter­technik, Entschei­dungs­training in verschie­denen Bereichen und Kommu­ni­kation (Auszüge). Zudem wird an diesem Tag ein Regel­fra­gentest abgehalten, welcher von allen Teilnehmern zwingend zu bestehen ist.

Ein LSE-Lehrgang wird ab einer Mindest­teil­neh­merzahl von 14 Teilnehmern durch­ge­führt. Die Teilneh­merzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Der Praxisteil wird von mindestens zwei Referenten durch­ge­führt. Die zu verwen­denden Materialien werden nach §4 von der HBV-SRK zur Verfügung gestellt. Der LSE -Lehrgang beinhaltet eine theore­tische Prüfung. Nach dem Lehrgang erhält der Teilnehmer seine Lizenz durch den DBB.

§ 9 LSD-Lehrgang Der LSD – Lehrgang ist die vollständige Ausbildung für Basketball-Schieds­richter. Er besteht aus zwei vonein­ander getrennten Teilen: - E-Learning (Theorie) – über die E-Learning Plattform des DBB (DBB-Campus) - Präsenz­lehrgang (Praxis)

Der Präsenz­lehrgang wird an einem Wochen­endtag (10-18 Uhr inkl. 1 Stunde Mittags­pause) ausge­tragen. Das Curri­culum dieses Teils wird durch den DBB vorge­geben und durch die HBV-SRK in Form eines Ausbil­dungs­hand­buchs an die Referenten weiter­ge­geben. Die Inhalte des Präsenz­lehr­gangs bestehen aus Praxis­übungen zur Schieds­rich­ter­technik, Entschei­dungs­training in verschie­denen Bereichen und Kommu­ni­kation (Auszüge). Zudem wird an diesem Tag ein Regel­fra­gentest abgehalten, welcher von allen Teilnehmern zwingend zu bestehen ist.

Ein LSE-Lehrgang wird ab einer Mindest­teil­neh­merzahl von 14 Teilnehmern durch­ge­führt. Die Teilneh­merzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Der Praxisteil wird von mindestens zwei Referenten durch­ge­führt. Die zu verwen­denden Materialien werden nach §4 von der HBV-SRK zur Verfügung gestellt. Der LSD -Lehrgang beinhaltet eine theore­tische Prüfung. Nach dem Lehrgang muss der Teilnehmer noch ein separates Prüfungs­modul (siehe § 11) absol­vieren, erst danach wird die Lizenz von der E-Stufe auf die D-Stufe gestellt.

§ 10 LS-C-Lehrgang Die HBV-SRK führt gemäß den Bestim­mungen des Deutschen Basketball Bundes Lehrgänge für LS-D-Schieds­richter durch, die in überbe­zirk­lichen Spielen zum Einsatz kommen werden. Umfang, Inhalte sowie Kriterien für das erfolg­reiche Absol­vieren eines LSC-Lehrgangs werden von der HBV-SRK festgelegt.

§ 11 Prüfungsmodul Das Prüfungs­modul entfällt. Der Erhalt der D-Lizenz erfolgt nach dem LSD-Lehrgang (§9) durch das Ablegen eines Prüfungs­spiels (siehe §12).

§ 12 Prüfungsspiel Schieds­richter der Lizenz­stufe E, welche die theore­tische D-Ausbildung inklusive Lehrgangstag vollständig absol­viert haben, sind zur prakti­schen Prüfung in Form des Prüfungs­spiels zugelassen. Die Ableistung der prakti­schen Prüfung vor Abschluss der theore­ti­schen D-Ausbildung ist unzulässig. Das Prüfungs­spiel ist innerhalb eines Jahres nach dem LSD-Lehrgang durch­zu­führen. Andern­falls muss der Kurs wiederholt werden. Im Rahmen des Prüfungs­spiels leiten die zu prüfenden LSE-Schieds­richter paarweise oder gemeinsam mit einem bereits ausge­bil­deten LSD-Schieds­richter ein Spiel.

Das Prüfungs­spiel muss im laufenden Ligabe­trieb statt­finden. Die Teams müssen in der Alters­klasse der Senioren gemeldet sein.

Die Kriterien zum erfolg­reichen Bestehen der prakti­schen Prüfung werden den Teilnehmern im Rahmen der D-Schieds­rich­ter­aus­bildung erläutert.

Die Organi­sa­ti­on­be­zie­hungs­weise Anfrage bei der SRK des Prüfungs­spiels ist Aufgabe des zu prüfenden Schieds­richters. Die Verant­wort­lichen organi­sieren dann einen Prüfer. Im Falle eines Nicht­be­stehens des Prüfungs­spiels kann ein weiteres Spiel als Prüfung vom Prüfling wie oben beschrieben angefragt werden. Die Wieder­holung muss innerhalb eines Jahres nach dem Prüfungs­spiel statt­finden. Das Prüfungs­spiel hat auch im Wieder­ho­lungsfall über die gesamte Dauer eines Spiels zu erfolgen und den oben genannten Kriterien zu entsprechen. Die zusätzlich entste­henden Kosten trägt der Verein des Schieds­richters. Dazu muss sich der Schieds­richter vorher über die Plattform Veasy für das entspre­chende Modul anmelden.

§ 13 Erteilung der Schiedsrichterlizenz Mit erfolg­reichem Absol­vieren beider Teile der E-Schieds­rich­ter­aus­bildung gem. § 8 dieser Richt­linie durch den Teilnehmer erfolgt die Erteilung der Schieds­rich­ter­lizenz (Stufe E) durch den Deutschen Basketball-Bund. Mit bestan­dener prakti­scher Prüfung und nach Prüfung der Erfüllung aller Bedin­gungen der D-Schieds­rich­ter­aus­bildung, so wie sie sich aus §§ 9 bis 10 dieser Richt­linie ergeben, erteilt der Deutschen Basketball-Bund die Schieds­rich­ter­lizenz (Stufe D).

§ 14 Reakti­vierung eines Schiedsrichters Schieds­richter, welche im Besitz einer nicht aktiven DBB-Lizenz sind und keine Fortbildung besucht haben, haben die Möglichkeit, ihre Lizenz durch die Teilnahme an einem Reakti­vie­rungs-Modul zu aktivieren. Die Reakti­vie­rungs-Module finden bei Bedarf und nach Absprache statt. Die Mindes­teil­neh­merzahl beträgt 6 Personen. Inhaltlich werden die Regel­än­de­rungen der vergan­genen Jahre zusam­men­ge­fasst und wichtige adminis­trative Aufgaben wiederholt. Neben der Teilnahme setzt die Reakti­vierung das erfolg­reiche Bestehen eines Regel­tests voraus.

§ 15 Meldegeld Die Schieds­rich­ter­aus­bildung im Sinne der §§ 7 ff. soll kosten­de­ckend gestaltet werden. Für die Teilnahme an der Schieds­rich­ter­aus­bildung wird Meldegeld erhoben. Dies ist bei Zulassung des Teilnehmers zur jewei­ligen Schieds­