Hessischer Basketball Verband e.V. Ausschreibung 2026/2027 Hessen
HBV – Ausschreibung | Hessischer Basketball Verband e.V.
HBV - Ausschreibung I. Allgemeine Bestimmungen A. Wettbewerbe Gemäß § 11 DBB-SO sowie § 3 HBV-SO schreibt der Hessische Basketball Verband (HBV) folgende Wettbewerbe für 2026
2027 aus: 1. Spiele der Oberliga (Damen und Herren) 2. Spiele der Landesliga (Damen und Herren) 3. Spiele um den Wanderpokal der Bezirkspokalsieger ( Damen und Herren) 4. Hessische Meisterschaften der Altersklasse Ü35 weiblich und männlich 5 Hessische Meisterschaften der Altersklasse Ü40 weiblich und männlich 6. Spiele der Jugend im überbezirklichen Bereich (U12-U18, weiblich und männlich) a. Spiele der Oberliga (U12-U18) b. Spiele der Landesliga (U12-U18) c. Spiele um die Hessenmeisterschaft (U12-U18) d. Spiele zum Hessenpokal (U14,16,18 weiblich und männlich) e. Spiele zum Hessenpokal U12 (weiblich) und U12 (mixed
männlich) 7. Spiele auf Bezirksebene a. Damen und Herren b. Bezirkspokal (Damen und Herren) c. Altersklasse Ü35 weiblich und männlich d. Altersklasse Ü40 weiblich und männlich e. Meisterschaften der Jugend (weiblich und männlich) sämtlicher Altersklassen
B. Geltende Vorschriften 1. Für die oben aufgeführten Wettbewerbe gelten die Bestimmungen des internationalen Basketball Verbandes (FIBA), des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Offiziellen Internationalen Spielregeln (F.I.B.A.-Spielregeln), der Satzung und den Ordnungen des DBB festgelegt sind, und des HBV, wie sie in der Satzung und den Ordnungen des HBV festgelegt sind. 2. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung nach § 11 Abs. 3 und 4 DBB-SO können nur nach Beschluss des HBV-Sportausschusses erfolgen. Änderungen und Ergänzungen sind unverzüglich im Amtlichen Mitteilungsorgan zu veröffentlichen. 3. Mannschaften einer Spielgemeinschaft werden nur dann zur Teilnahme am Spielbetrieb zugelassen, wenn die Spielgemeinschaft bis zum 2. Mai jeden Jahres beantragt und von dem Vizepräsident Ressort III bis zum Meldetermin genehmigt ist. 4. a. Die Vereine haben eine Vorabmeldung ihrer Mannschaften bis zu dem von den Bezirken festgelegten Ter- min per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Meldestellen zu richten. Diese Vorabmeldung dient der Einrichtung der Ligen im Internet.
b. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres haben die Vereine über www.basketball-bund.net folgendes einzugeben: - offizielle Vereinsanschrift
Abteilungsleiter mit E-Mail-Adresse - Schiedsrichterwart mit E-Mail-Adresse - Mädchenbeauftragten
Jugendwart Veränderungen bei den Hallen sind Vizepräsident Spielbetrieb zu melden.
Die Aktualisierung dieser Daten m u s s von den Vereinen während des ganzen Jahres vorgenommen werden.
c. Bis zum 01. Juni eines jeden Jahres haben die Vereine die offizielle Meldung abzugeben: - Mannschaftsmeldung mit Ziffer, Heimspielterminen, Trainingszeit, Trikotfarbe und Mannschaftsverantwortlichem
- Meldung der aktiven DBB-SR. Hierzu ist eine im Mai ausgedruckte Liste der für den Verein gemeldeten Schiedsrichter aus „basketball-bund.net“ beizufügen. 5. Am Spielbetrieb der Saison 2026
2027 können Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle unter I.B.4. geforderten Angaben bis zum 01. 06. 2026 im Internet eingegeben haben. Weiterhin ist Voraussetzung für die Teilnahme von Seniorenmannschaften am Spielbetrieb 2026
2027, dass alle finanziellen Rückstände aus dem abgelaufenen Spieljahr bis zum 01.06. 2026 beglichen wurden. 6. a. Die Einsatzberechtigung eines Spielers wird im Internet unter www.basketball-bund.net durch den Eintrag in die Spielerliste der jeweiligen Mannschaft festgelegt.
b. Auf der Spielerliste dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die für den Verein eine Teilnahmeberechtigung nach §§ 19ff DBB-SO oder eine Sonderteilnahmeberechtigung nach § 30 Abs. 3 DBB-SO, § 3 DBB-JSO besitzen.
c. Die Vornahme von Änderungen auf der Spielerliste sind nur im Rahmen der SO zulässig (siehe: §§ 25 – 30 DBB-SO). Über den Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung entscheidet der Vizepräsident Spielbetrieb. 7. Alle offiziellen Mitteilungen des HBV werden im amtlichen Organ des HBV veröffentlicht (Internetseite www. hbv-basketball.de). Nachteile, die sich aus der Nichtkenntnis dieser Mitteilungen ergeben, gehen zu Lasten der betreffenden Vereine. 8. Erklärt ein Verein nach Rechtskraft der Abschlusstabelle den Verzicht auf die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht gemäß § 16 DBB-SO, so hat er dem Veranstalter die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Ab dem 01.08. bis zur Beendigung eines Wettbewerbs ist zusätzlich eine Ordnungsstrafe auszusprechen - siehe aber auch: I J 1 dieser Ausschreibung.
C. Spielleitung 1. Spielleitung für alle überbezirklich ausgeschriebenen Wettbewerbe im Seniorenbereich ist der Vizepräsident Spielbetrieb. 2 Spielleitung für alle überbezirklich ausgeschriebenen Wettbewerbe im Jugendbereich ist der Vizepräsident Jugend. 3. Spielleitung für im Bezirk ausgeschriebenen Wettbewerbe ist der jeweilige Bezirksvorsitzende. 4. Zuständige Stelle im Sinne des § 16 DBB-SO ist überbezirklich im Seniorenbereich der Vizepräsident Spielbetrieb, im Jugendbereich der Vizepräsident Jugend und in den Bezirken der jeweilige Bezirksvorsitzende.
D. Spielpläne Die Spielpläne werden gemäß dem Rahmenterminplan erstellt. Der im Internet unter www.basketball-bund.net veröffentlichte Spielplan ist verbindlich. 1. Überbezirklich
a. Die verbindlichen Spielpläne werden für den Seniorenbereich im Auftrag des Vizepräsidenten Spielbetrieb, im Jugendbereich im Auftrag des Vizepräsidenten Jugend bekannt gegeben.
b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestimmungen der DBB-SO erfolgen. 2. Bezirksebene a. Die Spielpläne werden vom jeweiligen Bezirksvorsitzenden oder dessen Beauftragten aufgestellt und bekannt gegeben.
b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestimmungen der DBB-SO erfolgen. 3. Die Spielleitung ist verpflichtet nach Abschluss des Spielbetriebes gemäß § 14 Abs. 1 DBB-SO unverzüglich die Abschlusstabelle zu veröffentlichen. E. Spielverlegung 1. Grundsätzlich sind Spielverlegungen nach Veröffentlichung des verbindlichen Spielplanes nicht mehr möglich. 2. Die Vereine haben jedoch die Möglichkeit 2 Wochen nach dessen Veröffentlichung, Spieltermine in Abstimmung mit dem Gegner und den bereits angesetzten Schiedsrichtern kostenfrei zu ändern. 3. Während der Saison kann ein Spiel dem Ort nach kostenfrei verlegt werden. 4. Einer Verlegung nach Zeit und
oder Tag ist nur bei Nichtverfügbarkeit der Halle oder bei Bereinigung der Ansetzungen am Spieltag möglich. Der neue Termin ist mit dem Gegner und den angesetzten Schiedsrichtern abzustimmen und rechtzeitig vor dem angesetzten Termin bei der Spielleitung zu beantragen. 5. Einem Antrag auf Spielverlegung ist zu entsprechen, wenn ein Spieler oder deren Trainer für seine Stammmannschaft zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anforderung abgestellt werden. Der Antrag ist grundsätzlich mindestens 14 Tage vor dem Spieltag zu stellen. Im Seniorenbereich ist bei Jugendmaßnahmen der Antrag abzulehnen. Dasselbe gilt bei Maßnahmen der LV, sofern ein Spieler betroffen ist, dessen Einsatzberechtigung auf dem Mannschaftsmeldebogen einer am Bundesliga-Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaft ausgewiesen ist. 6. Alle Spielverlegungen während der Saison sind kostenpflichtig (Ausnahme siehe Ziffer 2 +3) und unverzüglich von der Spielleitung im Internet unter www.basketball-bund.net einzutragen.
F. Schiedsrichtereinsatz 1. Der Schiedsrichtereinsatz für die Senioren-Oberligen, den Wanderpokal der Senioren, für die Qualifikationsturniere zur Jugend-Oberliga, für die Hessischen Meisterschaften der Jugend sowie der Ü35
Ü40 erfolgt durch die HBV-Schiedsrichtereinsatzleitung. 2. Für alle Jugend-Oberligen und –Landesligen gilt die Heim-SR-Regelung. Der 1. SR muss mindestens Inhaber der D-Lizenz sein. 3. Der Einsatz für die Senioren – Landesliga Süd und Nord Herren erfolgt durch die Landesliga – Schiedsrichtereinsatzleitung. Für die SR-Ansetzung in Landesliga Nord und Süd Damen sind der Bezirkskadereinsatzleiter bzw. die Bezirks-Schiedsrichterwarte zuständig. Für die Qualifikationsturniere zur Jugend-Landesliga, dem Hessenpokal der Jugend U12 -18 sind die jeweiligen Bezirks-Schiedsrichterwarte zuständig. 4. Für Bezirksmeisterschaften der Ü35
Ü40 Spielerinnen und Spieler, für die Bezirkspokale und die anderen Ligen auf Bezirksebene gemäß § 8 HBV-SRO ist der jeweilige Bezirksschiedsrichterwart zuständig. 5. Eine Doppelansetzung mit OLH -Spielen ist nicht möglich. OLD –Spiele können mit angesetzten Landesliga –Herren-Spielen gekoppelt werden. 6. Zur Sicherheit der angesetzten Schiedsrichter kann die Spielleitung anordnen, dass ein SR – Betreuer des Heimvereins bei den Spielen anwesend ist. 7. Bei Vereinsansetzungen muss bei der Abrechnung der Fahrtkosten die Entfernung des Ortes
Halle 1 des angesetzten Vereins zur Spielhalle genommen werden. Beauftragt ein Verein fremde SR, so muss er die Differenz der weiteren Entfernung an die SR bezahlen.
- Vorinstanz ist die jeweilige Spielleitung. 2. 1. Rechtsinstanz ist a. überbezirklich: HBV-Rechtsausschuss: z. Hd. der
b. auf Bezirksebene: der jeweilige Bezirksrechtsausschuss: z. Hd. der
des Vorsitzenden H. Ergebnismeldung Bedingt durch die Einführung des DSS (Digital Score Sheet) werden die Ergebnisse durch Hochladen des DSS eingegeben. Das Hochladen hat zu erfolgen für alle Senioren-Spiele am Austragungstag bis 24:00 Uhr für alle Jugendspiele ab U14 am Austragungstag bis 24:00 Uhr Die Ergebniseingabe bei den Spielen der U12 und jünger hat wie bisher zu erfolgen: für alle Spiele unter der Woche: am Austragungstag bis 24:00 Uhr für alle Samstagsspiele bis 24:00 Uhr für alle Sonntagsspiele bis 22:00 Uhr
Spätere Eingaben gelten als verspätet gem. HBV - Strafenkatalog A.5. Die Bezirke können abweichende Regelungen treffen.
J. Spielbedingungen 1. a. Auf- und Abstieg sind in § 5 HBV-SO geregelt.
b. vorsorgliche Aufstiegsspiele für die Zweitplazierten der jeweiligen Ligen können nach Abschluss der Runden durch die Spielleitung angesetzt werden. In geraden Jahren hat der nördliche Verein im ersten Spiel Heimrecht. 2. Für die HBV-Wettbewerbe gilt der beigefügte Strafenkatalog. 3. Die Seniorenmannschaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz +++Breitensport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Gebühr von 250,– € eine Übergangslizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist personenbezogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 180,–€ auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Die Jugendmannschaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz Leistungssport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangslizenz gegen eine Gebühr von 200,–€ beantragt werden. Diese Lizenz ist personenbezogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, werden 180,–€ auf die Lehrgangsgebühr angerechnet.
Die Jugendmannschaften der Landesligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer D – Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangslizenz gegen eine Gebühr von 200,–€ beantragt werden. Diese Lizenz ist personenbezogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,–€ auf die Lehrgangsgebühr angerechnet. 4. Der Heimverein bzw. Ausrichter hat pro Spiel dem Gastverein bzw. den beteiligten Vereinen außer freiem Eintritt für 12 Spieler und 2 Betreuer zusätzlich 12 Karten kostenlos zur