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title: "Hessischer Basketball Verband e.V. Ausschreibung 2026/2027 Hessen"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:10:00Z"
source: "https://www.hbv-basketball.de/hbv-ausschreibung-2026/"
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Hessischer Basketball Verband e.V. Ausschreibung 2026/2027 Hessen

HBV – Ausschreibung | Hessischer Basketball Verband e.V.

HBV - Ausschreibung I. Allge­meine Bestimmungen A. Wettbewerbe Gemäß § 11 DBB-SO sowie § 3 HBV-SO schreibt der Hessische Basketball Verband (HBV) folgende Wettbe­werbe für 2026

2027 aus: 1. Spiele der Oberliga (Damen und Herren) 2. Spiele der Landesliga (Damen und Herren) 3. Spiele um den Wander­pokal der Bezirks­po­kal­sieger ( Damen und Herren) 4. Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich 5 Hessische Meister­schaften der Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich 6. Spiele der Jugend im überbe­zirk­lichen Bereich (U12-U18, weiblich und männlich) a. Spiele der Oberliga (U12-U18) b. Spiele der Landesliga (U12-U18) c. Spiele um die Hessen­meis­ter­schaft (U12-U18) d. Spiele zum Hessen­pokal (U14,16,18 weiblich und männlich) e. Spiele zum Hessen­pokal U12 (weiblich) und U12 (mixed

männlich) 7. Spiele auf Bezirksebene a. Damen und Herren b. Bezirks­pokal (Damen und Herren) c. Alters­klasse Ü35 weiblich und männlich d. Alters­klasse Ü40 weiblich und männlich e. Meister­schaften der Jugend (weiblich und männlich) sämtlicher Altersklassen

B. Geltende Vorschriften 1. Für die oben aufge­führten Wettbe­werbe gelten die Bestim­mungen des inter­na­tio­nalen Basketball Verbandes (FIBA), des Deutschen Basketball Bundes (DBB), wie sie in den Offizi­ellen Inter­na­tio­nalen Spiel­regeln (F.I.B.A.-Spielregeln), der Satzung und den Ordnungen des DBB festgelegt sind, und des HBV, wie sie in der Satzung und den Ordnungen des HBV festgelegt sind. 2. Änderungen und Ergän­zungen zu dieser Ausschreibung nach § 11 Abs. 3 und 4 DBB-SO können nur nach Beschluss des HBV-Sport­aus­schusses erfolgen. Änderungen und Ergän­zungen sind unver­züglich im Amtlichen Mittei­lungs­organ zu veröffentlichen. 3. Mannschaften einer Spiel­ge­mein­schaft werden nur dann zur Teilnahme am Spiel­be­trieb zugelassen, wenn die Spiel­ge­mein­schaft bis zum 2. Mai jeden Jahres beantragt und von dem Vizeprä­sident Ressort III bis zum Melde­termin genehmigt ist. 4. a. Die Vereine haben eine Vorab­meldung ihrer Mannschaften bis zu dem von den Bezirken festge­legten Ter- min per Mail, Fax oder Brief an die bekannten Melde­stellen zu richten. Diese Vorab­meldung dient der Einrichtung der Ligen im Internet.

b. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres haben die Vereine über www.basketball-bund.net folgendes einzugeben: - offizielle Vereins­an­schrift

Abtei­lungs­leiter mit E-Mail-Adresse - Schieds­rich­terwart mit E-Mail-Adresse - Mädchen­be­auf­tragten

Jugendwart Verän­de­rungen bei den Hallen sind Vizeprä­sident Spiel­be­trieb zu melden.

Die Aktua­li­sierung dieser Daten m u s s von den Vereinen während des ganzen Jahres vorge­nommen werden.

c. Bis zum 01. Juni eines jeden Jahres haben die Vereine die offizielle Meldung abzugeben: - Mannschafts­meldung mit Ziffer, Heimspiel­ter­minen, Trainingszeit, Trikot­farbe und Mannschaftsverantwortlichem

- Meldung der aktiven DBB-SR. Hierzu ist eine im Mai ausge­druckte Liste der für den Verein gemel­deten Schieds­richter aus „basketball-bund.net“ beizufügen. 5. Am Spiel­be­trieb der Saison 2026

2027 können Vereine nur dann teilnehmen, wenn sie alle unter I.B.4. gefor­derten Angaben bis zum 01. 06. 2026 im Internet einge­geben haben. Weiterhin ist Voraus­setzung für die Teilnahme von Senio­ren­mann­schaften am Spiel­be­trieb 2026

2027, dass alle finan­zi­ellen Rückstände aus dem abgelau­fenen Spieljahr bis zum 01.06. 2026 beglichen wurden. 6. a. Die Einsatz­be­rech­tigung eines Spielers wird im Internet unter www.basketball-bund.net durch den Eintrag in die Spieler­liste der jewei­ligen Mannschaft festgelegt.

b. Auf der Spieler­liste dürfen nur Spieler aufge­führt werden, die für den Verein eine Teilnah­me­be­rech­tigung nach §§ 19ff DBB-SO oder eine Sonder­teil­nah­me­be­rech­tigung nach § 30 Abs. 3 DBB-SO, § 3 DBB-JSO besitzen.

c. Die Vornahme von Änderungen auf der Spieler­liste sind nur im Rahmen der SO zulässig (siehe: §§ 25 – 30 DBB-SO). Über den Antrag auf Änderung der Einsatz­be­rech­tigung entscheidet der Vizeprä­sident Spielbetrieb. 7. Alle offizi­ellen Mittei­lungen des HBV werden im amtlichen Organ des HBV veröf­fent­licht (Inter­net­seite www. hbv-basketball.de). Nachteile, die sich aus der Nicht­kenntnis dieser Mittei­lungen ergeben, gehen zu Lasten der betref­fenden Vereine. 8. Erklärt ein Verein nach Rechts­kraft der Abschluss­ta­belle den Verzicht auf die Anwart­schaft oder das Teilnah­me­recht gemäß § 16 DBB-SO, so hat er dem Veran­stalter die dadurch entste­henden Kosten zu ersetzen. Ab dem 01.08. bis zur Beendigung eines Wettbe­werbs ist zusätzlich eine Ordnungs­strafe auszu­sprechen - siehe aber auch: I J 1 dieser Ausschreibung.

C. Spiel­leitung 1. Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Senio­ren­be­reich ist der Vizeprä­sident Spielbetrieb. 2 Spiel­leitung für alle überbe­zirklich ausge­schrie­benen Wettbe­werbe im Jugend­be­reich ist der Vizeprä­sident Jugend. 3. Spiel­leitung für im Bezirk ausge­schrie­benen Wettbe­werbe ist der jeweilige Bezirksvorsitzende. 4. Zuständige Stelle im Sinne des § 16 DBB-SO ist überbe­zirklich im Senio­ren­be­reich der Vizeprä­sident Spiel­be­trieb, im Jugend­be­reich der Vizeprä­sident Jugend und in den Bezirken der jeweilige Bezirksvorsitzende.

D. Spiel­pläne Die Spiel­pläne werden gemäß dem Rahmen­ter­minplan erstellt. Der im Internet unter www.basketball-bund.net veröf­fent­lichte Spielplan ist verbindlich. 1. Überbezirklich

a. Die verbind­lichen Spiel­pläne werden für den Senio­ren­be­reich im Auftrag des Vizepräsidenten Spiel­be­trieb, im Jugend­be­reich im Auftrag des Vizeprä­si­denten Jugend bekannt gegeben.

b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen. 2. Bezirksebene a. Die Spiel­pläne werden vom jewei­ligen Bezirks­vor­sit­zenden oder dessen Beauf­tragten aufge­stellt und bekannt gegeben.

b. Nach Bekanntgabe können Änderungen im Spielplan nur nach den Bestim­mungen der DBB-SO erfolgen. 3. Die Spiel­leitung ist verpflichtet nach Abschluss des Spiel­be­triebes gemäß § 14 Abs. 1 DBB-SO unver­züglich die Abschluss­ta­belle zu veröffentlichen. E. Spielverlegung 1. Grund­sätzlich sind Spiel­ver­le­gungen nach Veröf­fent­li­chung des verbind­lichen Spiel­planes nicht mehr möglich. 2. Die Vereine haben jedoch die Möglichkeit 2 Wochen nach dessen Veröf­fent­li­chung, Spiel­termine in Abstimmung mit dem Gegner und den bereits angesetzten Schieds­richtern kostenfrei zu ändern. 3. Während der Saison kann ein Spiel dem Ort nach kostenfrei verlegt werden. 4. Einer Verlegung nach Zeit und

oder Tag ist nur bei Nicht­ver­füg­barkeit der Halle oder bei Berei­nigung der Anset­zungen am Spieltag möglich. Der neue Termin ist mit dem Gegner und den angesetzten Schieds­richtern abzustimmen und recht­zeitig vor dem angesetzten Termin bei der Spiel­leitung zu beantragen. 5. Einem Antrag auf Spiel­ver­legung ist zu entsprechen, wenn ein Spieler oder deren Trainer für seine Stamm­mann­schaft zu DBB- oder LV-Maßnahmen auf Anfor­derung abgestellt werden. Der Antrag ist grund­sätzlich mindestens 14 Tage vor dem Spieltag zu stellen. Im Senio­ren­be­reich ist bei Jugend­maß­nahmen der Antrag abzulehnen. Dasselbe gilt bei Maßnahmen der LV, sofern ein Spieler betroffen ist, dessen Einsatz­be­rech­tigung auf dem Mannschafts­mel­de­bogen einer am Bundesliga-Spiel­be­trieb teilneh­menden Mannschaft ausge­wiesen ist. 6. Alle Spiel­ver­le­gungen während der Saison sind kosten­pflichtig (Ausnahme siehe Ziffer 2 +3) und unver­züglich von der Spiel­leitung im Internet unter www.basketball-bund.net einzutragen.

F. Schieds­rich­ter­einsatz 1. Der Schieds­rich­ter­einsatz für die Senioren-Oberligen, den Wander­pokal der Senioren, für die Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere zur Jugend-Oberliga, für die Hessi­schen Meister­schaften der Jugend sowie der Ü35

Ü40 erfolgt durch die HBV-Schiedsrichtereinsatzleitung. 2. Für alle Jugend-Oberligen und –Landes­ligen gilt die Heim-SR-Regelung. Der 1. SR muss mindestens Inhaber der D-Lizenz sein. 3. Der Einsatz für die Senioren – Landesliga Süd und Nord Herren erfolgt durch die Landesliga – Schieds­rich­ter­ein­satz­leitung. Für die SR-Ansetzung in Landesliga Nord und Süd Damen sind der Bezirks­ka­der­ein­satz­leiter bzw. die Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig. Für die Quali­fi­ka­ti­ons­tur­niere zur Jugend-Landesliga, dem Hessen­pokal der Jugend U12 -18 sind die jewei­ligen Bezirks-Schieds­rich­ter­warte zuständig. 4. Für Bezirks­meis­ter­schaften der Ü35

Ü40 Spiele­rinnen und Spieler, für die Bezirks­pokale und die anderen Ligen auf Bezirks­ebene gemäß § 8 HBV-SRO ist der jeweilige Bezirks­schieds­rich­terwart zuständig. 5. Eine Doppel­an­setzung mit OLH -Spielen ist nicht möglich. OLD –Spiele können mit angesetzten Landesliga –Herren-Spielen gekoppelt werden. 6. Zur Sicherheit der angesetzten Schieds­richter kann die Spiel­leitung anordnen, dass ein SR – Betreuer des Heimvereins bei den Spielen anwesend ist. 7. Bei Vereins­an­set­zungen muss bei der Abrechnung der Fahrt­kosten die Entfernung des Ortes

Halle 1 des angesetzten Vereins zur Spiel­halle genommen werden. Beauf­tragt ein Verein fremde SR, so muss er die Differenz der weiteren Entfernung an die SR bezahlen.

1. Vorin­stanz ist die jeweilige Spielleitung. 2. 1. Rechts­in­stanz ist a. überbezirklich: HBV-Rechts­aus­schuss: z. Hd. der

b. auf Bezirks­ebene: der jeweilige Bezirks­rechts­aus­schuss: z. Hd. der

des Vorsitzenden H. Ergebnismeldung Bedingt durch die Einführung des DSS (Digital Score Sheet) werden die Ergeb­nisse durch Hochladen des DSS einge­geben. Das Hochladen hat zu erfolgen für alle Senioren-Spiele am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr für alle Jugend­spiele ab U14 am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr Die Ergeb­nis­eingabe bei den Spielen der U12 und jünger hat wie bisher zu erfolgen: für alle Spiele unter der Woche: am Austra­gungstag bis 24:00 Uhr für alle Samstags­spiele bis 24:00 Uhr für alle Sonntags­spiele bis 22:00 Uhr

Spätere Eingaben gelten als verspätet gem. HBV - Strafen­ka­talog A.5. Die Bezirke können abwei­chende Regelungen treffen.

J. Spiel­be­din­gungen 1. a. Auf- und Abstieg sind in § 5 HBV-SO geregelt.

b. vorsorg­liche Aufstiegs­spiele für die Zweit­pla­zierten der jewei­ligen Ligen können nach Abschluss der Runden durch die Spiel­leitung angesetzt werden. In geraden Jahren hat der nördliche Verein im ersten Spiel Heimrecht. 2. Für die HBV-Wettbe­werbe gilt der beigefügte Strafenkatalog. 3. Die Senio­ren­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz +++Breiten­sport ist. Für andere Trainer muss gegen eine Gebühr von 250,-- € eine Übergangs­lizenz beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, wird ein Betrag von 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.

Die Jugend­mann­schaften der Oberligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer C – Lizenz Leistungs­sport ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein C-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet.

Die Jugend­mann­schaften der Landes­ligen müssen bei jedem Spiel von einem Trainer betreut werden, der mindestens Inhaber einer D – Lizenz ist. Für andere Trainer kann einmalig eine Übergangs­lizenz gegen eine Gebühr von 200,--€ beantragt werden. Diese Lizenz ist perso­nen­be­zogen und gilt für eine Saison. Wird innerhalb eines Jahres ein D-Lehrgang besucht, werden 180,--€ auf die Lehrgangs­gebühr angerechnet. 4. Der Heimverein bzw. Ausrichter hat pro Spiel dem Gastverein bzw. den betei­ligten Vereinen außer freiem Eintritt für 12 Spieler und 2 Betreuer zusätzlich 12 Karten kostenlos zur