HBV veröffentlicht gültige Verbandstagsbeschlüsse in Hessen; redaktionelle Anpassung der HBV-Ordnungen erforderlich
HBV – Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse | Hessischer Basketball Verband e.V.
71 Sämtliche Verbandstagsbeschlüsse der vergangenen Jahre werden hiermit aufgehoben. Dies betrifft nicht Beschlüsse, die in die zur Zeit geltende Satzung und die geltenden Ordnungen des HBV eingegliedert sind. Dieser Beschluß berührte auch nicht die Verabschiedung der neuen Spielordnung vom 24.5.1970, die mit Beginn der Spielzeit 1971
72 mit allen Bestimmungen in Kraft tritt.
71 Bei Meisterschaften, die vom Verband in Rundenform ausgeschrieben werden, erhalten der erste, bei Meisterschaften, die in einem Endspiel ausgespielt werden, der erste und zweite; bei Meisterschaften, die in einem Turnier ausgespielt werden, alle Turnierteilnehmer nach der Reihenfolge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.
98 Die Spielleitung ist berechtigt Spiele der vom HBV ausgeschriebenen Wettbewerbe unter Verbandsaufsicht zu stellen. Die beauftragte Person hat ungehinderten Zutritt zu den Räumlichkeiten der Verbandsveranstaltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sportdisziplin. Die Verbandsaufsicht hat einen schriftlichen Bericht über den Verlauf der beobachteten Veranstaltung an die zuständige Spielleitung abzugeben. Auf Grund des Berichtes kann die Spielleitung bei Bedarf Strafen gemäß den HBV-Strafenkatalog aussprechen.
2001 Der Verbandstag fasst folgenden Beschluss: (VTB 5
- Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ordnungen, sofern keine geschlechtsneutrale Formulierung möglich ist, nur noch die männliche Form benutzt und hierzu ausdrücklich festgestellt, dass damit natürlich auch die weiblichen Personen (Spielerinnen, Spielleiterinnen, Schiedsrichterinnen, Trainerinnen, Vorsitzende, Rechtswartinnen usw.) gemeint sind. Das Präsidium wird ermächtigt, die Ordnungen dementsprechend redaktionell zu überarbeiten. Der VTB 5
2001 wird im Handbuch den Ordnungen vorangestellt.
2006 Ab der Saison 2007
2008 müssen die Seniorenmannschaften der Oberliga von einem lizenzierten Trainer (mind. C-Lizenz) betreut werden. Bei Nichterfüllung der Auflage wird ab der Saison 2008
2009 eine Ordnungsstrafe von 150,–€ fällig. Im Rahmen der Sonderregelung der Richtlinie zur Lehr- und Trainerordnung kann die LTK für ein Jahr eine Übergangslizenz ausstellen.
2007 Im Postverkehr des HBV können Strafen bis zur Höhe von 150,-€ per E-Mail verschickt werden. Wenn der Adressat den Empfang der elektronischen Post nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt die Zustellung per Post unter Anrechnung der erhöhten Verfahrenskosten (Einschreiben
2007 Der Schiedsrichtereinsatz in den Oberliga-Wettbewerben der Jugend wird durch Ausschreibung der Spielleitung geregelt.
2009 Bei der Sitzung einer Kommission hat der zuständige Vizepräsident
2015 Die Regelung in der HBV-Ausschreibung I.K.1 bleibt auf die überbezirklichen Spiele beschränkt.
2017 Die Gebühren für STB, für Ausweitung der Spielberechtigung und für Übergangs-Trainerlizenzen sind mit Antragstellung zu bezahlen. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt erst nach Zahlungseingang auf dem HBV – Konto.
2026 Die Änderungen in der Satzung erfordern eine redaktionelle Anpassung in den HBV-Ordnungen. Diese wird vom Präsidium vorgenommen.
Stand: Mai 2026 gez. Michael Rüspeler
- August 2026 14. August 2026