HBV veröffentlicht gültige Verbandstagsbeschlüsse in Hessen; redaktionelle Anpassung der HBV-Ordnungen erforderlich

HBV – Sammlung der gültigen Verbandstagsbeschlüsse | Hessischer Basketball Verband e.V.

71 Sämtliche Verbands­tags­be­schlüsse der vergan­genen Jahre werden hiermit aufge­hoben. Dies betrifft nicht Beschlüsse, die in die zur Zeit geltende Satzung und die geltenden Ordnungen des HBV einge­gliedert sind. Dieser Beschluß berührte auch nicht die Verab­schiedung der neuen Spiel­ordnung vom 24.5.1970, die mit Beginn der Spielzeit 1971

72 mit allen Bestim­mungen in Kraft tritt.

71 Bei Meister­schaften, die vom Verband in Rundenform ausge­schrieben werden, erhalten der erste, bei Meister­schaften, die in einem Endspiel ausge­spielt werden, der erste und zweite; bei Meister­schaften, die in einem Turnier ausge­spielt werden, alle Turnier­teil­nehmer nach der Reihen­folge ihrer Platzierung Sieger- bzw. Ehrenurkunden.

98 Die Spiel­leitung ist berechtigt Spiele der vom HBV ausge­schrie­benen Wettbe­werbe unter Verbands­auf­sicht zu stellen. Die beauf­tragte Person hat ungehin­derten Zutritt zu den Räumlich­keiten der Verbands­ver­an­staltung und ihr obliegt die Beobachtung der Sportdisziplin. Die Verbands­auf­sicht hat einen schrift­lichen Bericht über den Verlauf der beobach­teten Veran­staltung an die zuständige Spiel­leitung abzugeben. Auf Grund des Berichtes kann die Spiel­leitung bei Bedarf Strafen gemäß den HBV-Strafen­ka­talog aussprechen.

2001 Der Verbandstag fasst folgenden Beschluss: (VTB 5

  1. Zur besseren Lesbarkeit wird in den Ordnungen, sofern keine geschlechts­neu­trale Formu­lierung möglich ist, nur noch die männliche Form benutzt und hierzu ausdrücklich festge­stellt, dass damit natürlich auch die weiblichen Personen (Spiele­rinnen, Spiel­lei­te­rinnen, Schieds­rich­te­rinnen, Traine­rinnen, Vorsit­zende, Rechts­war­tinnen usw.) gemeint sind. Das Präsidium wird ermächtigt, die Ordnungen dementspre­chend redak­tionell zu überarbeiten. Der VTB 5

2001 wird im Handbuch den Ordnungen vorangestellt.

2006 Ab der Saison 2007

2008 müssen die Senio­ren­mann­schaften der Oberliga von einem lizen­zierten Trainer (mind. C-Lizenz) betreut werden. Bei Nicht­er­füllung der Auflage wird ab der Saison 2008

2009 eine Ordnungs­strafe von 150,–€ fällig. Im Rahmen der Sonder­re­gelung der Richt­linie zur Lehr- und Trainer­ordnung kann die LTK für ein Jahr eine Übergangs­lizenz ausstellen.

2007 Im Postverkehr des HBV können Strafen bis zur Höhe von 150,-€ per E-Mail verschickt werden. Wenn der Adressat den Empfang der elektro­ni­schen Post nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt die Zustellung per Post unter Anrechnung der erhöhten Verfah­rens­kosten (Einschreiben

2007 Der Schieds­rich­ter­einsatz in den Oberliga-Wettbe­werben der Jugend wird durch Ausschreibung der Spiel­leitung geregelt.

2009 Bei der Sitzung einer Kommission hat der zuständige Vizeprä­sident

2015 Die Regelung in der HBV-Ausschreibung I.K.1 bleibt auf die überbe­zirk­lichen Spiele beschränkt.

2017 Die Gebühren für STB, für Ausweitung der Spiel­be­rech­tigung und für Übergangs-Trainer­li­zenzen sind mit Antrag­stellung zu bezahlen. Eine Bearbeitung der Vorgänge erfolgt erst nach Zahlungs­eingang auf dem HBV – Konto.

2026 Die Änderungen in der Satzung erfordern eine redak­tio­nelle Anpassung in den HBV-Ordnungen. Diese wird vom Präsidium vorgenommen.

Stand: Mai 2026 gez. Michael Rüspeler

  1. August 2026 14. August 2026