HBV Honorar-Richtlinien Hessen; Campleiterhonorar bis 350 Euro, Kost und Logis
HBV – Honorar-Richtlinien | Hessischer Basketball Verband e.V.
- Allgemeines Die HBV-Honorar-Richtlinien ergänzen die HBV-Finanzordnung und wurden am 05.08. 2025 vom HBV-Präsidium beschlossen.
Die HBV-Honorar-Richtlinien regeln alle Vergütungssätze für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die seitens des Verbandes durchgeführt werden. Die Gültigkeitsdauer der Honorar-Richtlinien erstreckt sich auf unbestimmte Zeit. Streichungen, Änderungen und Ergänzungen bzw. das Ende ihrer Gültigkeit werden rechtzeitig und in geeigneter Weise veröffentlicht.
theoretische und praktische Unterrichtsstunde 25,00 € (45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung)
Offizielle Spielbeobachtung je Spiel (Sichtung) 30,00 € (Spielbeobachtung je Spiel)
Offizielle Prüfung zur Erlangung einer SR-Lizenz 30,00 € (je Prüfungsspiel, unabhängig von der Zahl der Kandidaten)
Coaching-Maßnahme (inklusive Vor- und Nachbereitung)
a) Spiele auf Bezirksebene 30,00 € b) Spiele überbezirklich 50,00 €
Aus- und Fortbildung der SR-Ausbilder durch den HBV oder DBB: a) Der HBV übernimmt grundsätzlich die Lehrgangsgebühr bis zur vollen Höhe. b) Der Nachweis über die Teilnahme ist der Kostenabrechnung beizufügen. c) Der SR trägt Übernachtungs- und Fahrtkosten. d) Auf Antrag bei der SRK kann ein Zuschuss gewährt werden.
Aus- und Fortbildung für Kader-SR durch den DBB: Die Regelungen aus Ziffer 5 gelten analog.
ganztägige Schiedsrichter-Maßnahmen (Fördermaßnahmen o.ä.)
Es gelten folgende Honorare pro Tag:
Leiter der Maßnahmen 250,00 € Alle anderen Referenten der Maßnahme 200,00 €
- Tätigkeit als Referent 25,00 € 2. Tätigkeit als Prüfer 20,00 €
Es handelt sich um 45 Minuten, inklusive Vor- und Nachbereitung.
C. Lehrgänge für LK- und TSP-Kader
- Honorare bei Trainingseinheiten (pro Einheit) Die praktische Unterrichtsstunde (60 Minuten) - LK-Kader Assistent 20,- € (bis max. 5 UEs) - TSP-Kader Trainer 15,- € (bis max. 4 UEs) Vor- und Nachbereitung (E-Kader Trainer) 10,- € (bis max. 1 UE)
Bundesjugendlager pro Tag (ab 6 UEs):
Sie bedürfen der Zustimmung des Vizepräsidenten Finanzen bis zu 25,- €
Sind nach den Bewilligungsbedingungen der Geldgeber (LSBH, Ministerien usw.) andere Honorare zu gewähren, werden diese gezahlt.
Reisekostenabrechnungen erfolgen nach der HBV-Finanzordnung.
Die Mitglieder der Lehr- und Trainerkommission erhalten in einem Zweijahreszeitraum einen Fortbildungszuschuss von 100 €.
F. Honorare bei HBV-Camps: Leiter eines Camps 350,- Euro + Kost und Logis A-Lizenz Trainer 300,- Euro + Kost und Logis B-Lizenz Trainer 250,- Euro + Kost und Logis C-Lizenz Trainer 200,- Euro + Kost und Logis D-Lizenz Trainer 150,- Euro + Kost und Logis Trainer ohne Lizenz Übernahme Kost und Logis
Die Fahrtkosten werden nach den HBV-Richtlinien erstattet.
- August 2026 14. August 2026