Gemeinde Hergensweiler beteiligt sich an E-Bike-Paradies Westallgäu Infrastruktur; Vorleistung nötig, Förderung nach Abschluss
Seite 1 von 2 Gemeinde Hergensweiler
Sitzungsvorlage für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.08.2026
Tagesordnungspunkt 6
Bearbeiter(in)
Ophelia Hermann
Aktenzeichen
E-Bike-Paradies Westallgäu; Beschlussfassung über die Beteiligung der Gemeinde Hergensweiler an der Infrastruktur und Bevollmächtigung der Verwaltung zur Abgabe von Erklärungen und Annahme von Angeboten
Sachverhalt:
Mit dem Projekt „E-Bike-Paradies Westallgäu“ soll sich die Region als nachhaltige und genussvolle E-Bike-Destination positionieren. Im Fokus steht der Ausbau einer hochwertigen, öffentlich zugänglichen E-Bike-Infrastruktur mit Lade-, Reparatur- und Rastmöglichkeiten. Aufbauend auf neu geplanten E-Bike-Touren soll das Projekt die notwendige flächendeckende Infrastruktur für die gesamte Region bereitstellen.
Am LEADER-Projekt sind 11 Kommunen beteiligt. Der geplante Fördersatz liegt bei 50 %. Der Projektträger muss 10 % Eigenmittel einbringen. Die verbleibenden Kosten werden anteilig entsprechend der tatsächlich beschafften Infrastruktur auf die Gemeinden verteilt. Die Gemeinden müssen daher mit einem Eigenanteil von 40 % und einer Förderung von 50% auf den Nettopreis der Produkte zzgl. Mehrwertsteuer kalkulieren.
Die Verwaltung entschied sich nach Sichtung des Infrastrukturkataloges für zwei Fahrrad-Anlehnbügel mit integrierter Lademöglichkeit. Als Standort wurde überlegt, die Anlehnbügel am Heimatmuseum oder am alten Bahnhof zu platzieren.
Für das weitere Vorgehen ist erforderlich, dass die Gemeinde die Kosten- übernahmeerklärung in der Höhe des Eigenanteils in Höhe von 1.492,04 € netto (=1.775,53 €) unterzeichnet.
Hinsichtlich des Stromanschlusses wurde bereits ein Firmenangebot eingeholt. Diese Kosten (knapp 1.400,00 € brutto) sind von der Gemeinde selbst zu tragen. Es ergeben sich somit Gesamtkosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 3.200,00 € brutto. Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, müssen die Gemeinden zunächst in Vorleistung gehen und erhalten den Förderbetrag nach Abschluss der Maßnahme erstattet
Seite 2 von 2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Beteiligung der Gemeinde Hergensweiler an der Infrastruktur in Form von Anbringung von zwei Fahrrad-Anlehnbügeln mit integrierter Lademöglichkeit und bevollmächtigt die Verwaltung zur Abgabe von Erklärungen und Annahme von Angeboten.