Gemeinde Hergensweiler beschließt Übernahme des Differenzbetrags der Ausbildungskosten für den Musikunterricht des Musikvereins Hergensweiler in Hergensweiler; Kostenübernahme Schuljahr 2025/2026

Seite 1 von 2 Gemeinde Hergensweiler

Sitzungsvorlage für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.08.2026

Tagesordnungspunkt 5

Bearbeiter(in)

Herr Strohmaier

Aktenzeichen

HHSt 3321.71800 verfügbare Mittel 5.000,00 (HH 2026)

Pflege der Blasmusik; Beschlussfassung zur Übernahme von Mehrkosten zum Besuch einer Musikschule

Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2025:

„Die angestrebte Kooperation mit der Musikschule Lindau konnte bislang noch nicht finalisiert werden. Sollten Musikschüler nicht vom Musikverein Hergensweiler an einem dort benötigten Instrument ausgebildet werden können, erfolgt die musikalische Ausbildung an einer der benachbarten Musikschulen. Die Mehrkosten trägt bislang der Musikverein Hergensweiler. Im Haushalt 2025 sind bereits 5.000,00 € veranschlagt. Ein ausdrücklicher Beschluss wurde jedoch noch nicht gefasst.

BM Strohmaier stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, einem Vertreter des Musikvereins Rederecht zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, einem Vertreter des Musikvereins Hergensweiler Rederecht zu erteilen.

Dieser erläutert, dass der Musikverein den Auswärtigenzuschlag für die Kinder, die nicht im Musikverein unterrichtet werden können, übernimmt. Das sind je nach Musikschule zwischen 50 und 75 Prozent der Gebühr. Im Jahr 2023 waren dies bei 50 Schülern zwischen 15.000,00 € und 19.000,00 €/Jahr. Hauptsächlich jedoch sollte der Verwaltungsaufwand des Musikvereins hierfür verringert werden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Seite 2 von 2 Zusätzlich stellt der Musikverein das Instrument für die Musikschüler zur Verfügung, so bleibt eine Bindung zum Musikverein bestehen. …

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Differenzbetrags zwischen den Ausbildungskosten im Rahmen des musikalischen Unterrichts im Musikverein Hergensweiler und einer umliegenden Musikschule, wenn der Musikverein Hergensweiler die Ausbildung an einem im Verein benötigten Instrument nicht gewährleisten kann. Bei der Gemeinde Hergensweiler kann jährlich oder halbjährlich ein Erstattungsantrag eingereicht werden. Der Beschluss gilt für das Schuljahr 2025/2026.

Da der Beschluss ausdrücklich für das Schuljahr 2025/2026 galt, ist über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.

Die Anträge der Eltern liegen noch nicht vor, sodass eine konkrete Aussage zur Gesamtzuschusshöhe nicht möglich ist. Der Musikverein Hergensweiler und die Gemeinde Hergensweiler gehen von insgesamt ca. 2.500,00 € aus. Das Verfahren ist nach Auffassung der Jugendleiterin des Musikvereins Hergensweiler und der Gemeinde ein praktikabler Weg, sodass die Verwaltung empfiehlt, einen gleichlautenden Beschluss auch für das kommende Schuljahr zu fassen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Differenzbetrags zwischen den Ausbildungskosten im Rahmen des musikalischen Unterrichts im Musikverein Hergensweiler und einer umliegenden Musikschule, wenn der Musikverein Hergensweiler die Ausbildung an einem im Verein benötigten Instrument nicht gewährleisten kann. Bei der Gemeinde Hergensweiler kann jährlich oder halbjährlich ein Erstattungsantrag eingereicht werden. Der Beschluss gilt für das Schuljahr 2026/2027; der Antrag muss bis spätestens 30.09.2027 bei der Gemeinde Hergensweiler eingehen (Ausschlussfrist).

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0“