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title: "Gemeinde Hergensweiler beschließt Übernahme des Differenzbetrags der Ausbildungskosten für den Musikunterricht des Musikvereins Hergensweiler in Hergensweiler; Kostenübernahme Schuljahr 2025/2026"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:20:00Z"
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  - name: "education policy"
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  - "Hergensweiler"
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Gemeinde Hergensweiler beschließt Übernahme des Differenzbetrags der Ausbildungskosten für den Musikunterricht des Musikvereins Hergensweiler in Hergensweiler; Kostenübernahme Schuljahr 2025/2026

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Gemeinde Hergensweiler

Sitzungsvorlage für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.08.2026

Tagesordnungspunkt
5

Bearbeiter(in)

Herr Strohmaier

Aktenzeichen

HHSt 3321.71800
verfügbare Mittel 5.000,00 (HH 2026)

Pflege der Blasmusik; Beschlussfassung zur Übernahme von Mehrkosten zum
Besuch einer Musikschule

Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.11.2025:

„Die angestrebte Kooperation mit der Musikschule Lindau konnte bislang noch
nicht finalisiert werden.
Sollten Musikschüler nicht vom Musikverein Hergensweiler an einem dort
benötigten Instrument ausgebildet werden können, erfolgt die musikalische
Ausbildung an einer der benachbarten Musikschulen. Die Mehrkosten trägt
bislang der Musikverein Hergensweiler.
Im Haushalt 2025 sind bereits 5.000,00 € veranschlagt. Ein ausdrücklicher
Beschluss wurde jedoch noch nicht gefasst.

BM Strohmaier stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, einem Vertreter
des Musikvereins Rederecht zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, einem Vertreter des Musikvereins Hergensweiler
Rederecht zu erteilen.

Dieser erläutert, dass der Musikverein den Auswärtigenzuschlag für die
Kinder, die nicht im Musikverein unterrichtet werden können, übernimmt. Das
sind je nach Musikschule zwischen 50 und 75 Prozent der Gebühr.
Im Jahr 2023 waren dies bei 50 Schülern zwischen 15.000,00 € und
19.000,00 €/Jahr. Hauptsächlich jedoch sollte der Verwaltungsaufwand des
Musikvereins hierfür verringert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
9

Nein-Stimmen:
0

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Zusätzlich stellt der Musikverein das Instrument für die Musikschüler zur
Verfügung, so bleibt eine Bindung zum Musikverein bestehen.
…

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Differenzbetrags zwischen den
Ausbildungskosten im Rahmen des musikalischen Unterrichts im Musikverein
Hergensweiler und einer umliegenden Musikschule, wenn der Musikverein
Hergensweiler die Ausbildung an einem im Verein benötigten Instrument nicht
gewährleisten kann.
Bei der Gemeinde Hergensweiler kann jährlich oder halbjährlich ein
Erstattungsantrag eingereicht werden.
Der Beschluss gilt für das Schuljahr 2025/2026.

Da der Beschluss ausdrücklich für das Schuljahr 2025/2026 galt, ist über das weitere
Vorgehen zu beraten und zu beschließen.

Die Anträge der Eltern liegen noch nicht vor, sodass eine konkrete Aussage zur
Gesamtzuschusshöhe nicht möglich ist. Der Musikverein Hergensweiler und die
Gemeinde Hergensweiler gehen von insgesamt ca. 2.500,00 € aus.
Das Verfahren ist nach Auffassung der Jugendleiterin des Musikvereins
Hergensweiler und der Gemeinde ein praktikabler Weg, sodass die Verwaltung
empfiehlt, einen gleichlautenden Beschluss auch für das kommende Schuljahr zu
fassen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Differenzbetrags zwischen den
Ausbildungskosten im Rahmen des musikalischen Unterrichts im Musikverein
Hergensweiler und einer umliegenden Musikschule, wenn der Musikverein
Hergensweiler die Ausbildung an einem im Verein benötigten Instrument nicht
gewährleisten kann.
Bei der Gemeinde Hergensweiler kann jährlich oder halbjährlich ein
Erstattungsantrag eingereicht werden. Der Beschluss gilt für das Schuljahr
2026/2027; der Antrag muss bis spätestens 30.09.2027 bei der Gemeinde
Hergensweiler eingehen (Ausschlussfrist).

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
9

Nein-Stimmen:
0“