Promotionskolleg der brandenburgischen HAWs in Brandenburg erhält das Promotionsrecht; erstes Promotionsrecht für HAWs, acht Jahre bis 2034.
HNE Eberswalde: Promotionsrecht für brandenburgische HAW
Professur Tierhaltung im ökologischen Landbau, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer
Koordinatorin der Geschäftsstelle des Promotionskollegs der brandenburgischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Zukunft Made in Brandenburg: Promotionsrecht für Promotionskolleg
Ein Meilenstein für die angewandte Forschung in Brandenburg: Das Promotionskolleg der brandenburgischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) hat das Promotionsrecht erhalten. Wissenschaftsministerin Dr. Manja Schüle überreichte der gemeinsamen wissenschaftlichen Einrichtung am 14. August 2026 die Urkunde. Damit verleiht das Land erstmals ein Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das Promotionsrecht gilt zunächst für acht Jahre bis 2034. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung (HNEE) ist eine von vier Trägerhochschulen der gemeinsamen wissenschaftlichen Einrichtung.
Ministerin Schüle stellte das neue Promotionskolleg gemeinsam mit Prof. Dr. Eva-Maria Saliu, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der HNEE, Prof. Dr. Ulrike Tippe, Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau, Prof. Dr. Andreas Wilms, Präsident der Technischen Hochschule Brandenburg, und Prof. Dr. Tobias Schröder, Vizepräsident für Studium und Lehre der Fachhochschule Potsdam, vor.
Ministerin Dr. Manja Schüle: „Unsere Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gestalten längst Zukunft: Hier werden dringend benötigte Fachkräfte ausgebildet, kluge Lösungen für konkrete Herausforderungen entwickelt, Innovationen besonders schnell zur Anwendung gebracht. Und das besonders effektiv: Der Wissenschaftsrat hat bestätigt, dass unsere Fachhochschulen im Bundesvergleich eine hohe Forschungsstärke und Drittmittelfähigkeit aufweisen. Da ist es folgerichtig, dass wir jetzt einen Schritt weitergehen und ihnen das Promotionsrecht verleihen. Denn damit stärken wir nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Fachhochschulen und den Wissenschaftsstandort Brandenburg. Damit bieten wir FH-Absolventinnen und -Absolventen neue attraktive Karrierewege – und eine wissenschaftliche Zukunft ‘Made in Brandenburg‘.“
Mit dem Promotionsrecht kann das Kolleg Promotionsverfahren eigenständig durchführen und Doktorgrade verleihen. Bislang konnten Professor*innen der brandenburgischen HAWs Doktorarbeiten nur in Kooperation mit promotionsberechtigten Universitäten betreuen. Die Verfahren lagen in deren Verantwortung. Die neue Möglichkeit trägt der gewachsenen Forschungsstärke der HAWs Rechnung: Promotionen sind ein wichtiger Bestandteil ihrer Forschung, das eigene Promotionsrecht stärkt ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit.
Prof. Dr. Eva-Maria Saliu, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde: „Für die HNEE ist das Promotionsrecht Anerkennung und Verpflichtung zugleich. Wir können Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern künftig verlässliche Perspektiven bis zur Promotion bieten und übernehmen zugleich Verantwortung für Verfahren, die wissenschaftlich anspruchsvoll, transparent und verlässlich sein müssen. Viele unserer Forschungsfragen entstehen im engen Austausch mit der Praxis. Das Promotionskolleg gibt jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, diese Fragen in einem eigenständigen Promotionsverfahren weiterzuverfolgen. Verlässliche Betreuung und der Austausch über Hochschulgrenzen hinweg gehören für mich unbedingt dazu.“
Getragen wird das Promotionskolleg von der Fachhochschule Potsdam, der Technischen Hochschule Brandenburg, der Technischen Hochschule Wildau und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE). Es gliedert sich in die drei Sektionen Ingenieurwissenschaften, Natur- und Umweltwissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Medienwissenschaften. In ihnen arbeiten Professorinnen und Promovierende der vier Hochschulen fachlich zusammen. Geleitet wird das Kolleg von einem Lenkungskreis, dem Professorinnen, Promovierende und hauptberufliche Mitarbeitende des Kollegs angehören. Das Land stellt für die Arbeit des Promotionskollegs im Rahmen der Hochschulverträge jährlich rund 1,55 Millionen Euro bereit.
Für die brandenburgischen HAWs ist das Promotionsrecht ein wichtiger Schritt. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen HAWs hergestellt: Sie können wissenschaftlichen Nachwuchs für ihre vielfältigen anwendungsbezogenen Forschungsprojekte gewinnen und ihm attraktive Karrierewege bis zur Promotion eröffnen. In einer sich weiter ausdifferenzierenden Forschungslandschaft leisten HAWs mit ihrer anwendungsbezogenen Forschung einen eigenständigen Beitrag. Dafür müssen sie wissenschaftliche Karrierewege und Perspektiven anbieten können, die diesem Profil entsprechen.
2014 nahm das Land die Perspektive eines Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche der Fachhochschulen in den Koalitionsvertrag auf. Die HNEE legte 2015 den Vorschlag für eine „Brandenburg Academy of Applied Sciences“ vor. Ab 2019 bauten die Hochschulen gemeinsame Promotionsstrukturen auf. Seit 2023 bereitete eine Arbeitsgruppe der vier HAWs das Promotionskolleg vor. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2024 wurde die rechtliche Grundlage für die Verleihung des Promotionsrechts geschaffen. 2025 unterzeichneten die Hochschulen die Kooperationsvereinbarung. Eine externe Expert*innengruppe begutachtete den Antrag im Januar 2026. Seit Februar koordiniert die Geschäftsstelle an der HNEE die nächsten Schritte.
Mitglied im Promotionskolleg können forschungsstarke Professorinnen der vier Hochschulen werden. Jede Sektion muss mindestens zwölf forschungsstarke Professorinnen haben. Dafür müssen sie besondere Leistungen in der angewandten Forschung, eine Publikationsquote sowie eine Mindestzahl an kompetitiv eingeworbenen, forschungsbezogenen Drittmitteln nachweisen. Gemeinsame Regeln sichern die Qualität der Verfahren und ihre Gleichwertigkeit mit Promotionsverfahren an Universitäten: Betreuung und Begutachtung liegen bei unterschiedlichen Personen, verpflichtende Betreuungsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit und für jede Dissertation sind mindestens zwei Gutachten vorgesehen, eines davon extern. Fachliche und überfachliche Qualifizierungsangebote begleiten die Promotion.
Mit der Verleihung des Promotionsrechts ist die Aufbauarbeit nicht beendet. Zu den nächsten Aufgaben gehören, Mitglieder aufzunehmen, Gremien einzurichten, die Ordnungen für die ersten Promotionsverfahren zu beschließen und die ersten Promovierenden aufzunehmen. Vor einer möglichen Verlängerung ist eine erneute Begutachtung vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, wie das Promotionsrecht angewendet wurde und welche Wirkung das gemeinsame Kolleg entfaltet hat.
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