WBK-N schließt Detailberatung zum Gegenvorschlag der Inklusions-Initiative in der Schweiz und legt Vorlagen für Herbstsession vor; Verbindlichkeit bleibt unzureichend, Rechtsansprüche fehlen
Nach Detailberatung in WBK-N: Trotz punktueller Verbesserungen bleibt Initiative nötig - Inclusion Handicap
14.08.2026 - Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative
Initiative bleibt nötig Initiative bleibt nötig
Nach Detailberatung in WBK-N: Trotz punktueller Verbesserungen bleibt Initiative nötig
Heute hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ihre Detailberatung zum Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative abgeschlossen. Die Kommission schlägt ihrem Rat in verschiedenen Punkten Verbesserungen vor. Vieles ist im Gegenvorschlag jedoch zu wenig verpflichtend geregelt. Für einen klaren Auftrag an Bund und Kantone braucht es die Verbindlichkeit der Inklusions-Initiative.
Die WBK-N erweitert den Gegenvorschlag namentlich in den Bereichen Arbeit und Assistenz sowie Freizeit und Wohnen. Inclusion Handicap begrüsst dies – bezüglich der Kernanliegen der Initiative bleibt der Gegenvorschlag jedoch weiterhin zu wenig verbindlich.
Initiative nimmt auch Kantone in Pflicht
Die Inklusions-Initiative fordert mit einer Verfassungsänderung die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen sollen einen Anspruch auf Anpassungs- und Unterstützungsmassnahmen haben, die für ihre tatsächliche Gleichstellung nötig und verhältnismässig sind. Der Initiativtext hebt den Anspruch auf personelle und technische Assistenz sowie die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes besonders hervor. Die Verfassungsbestimmung richtet sich neben dem Bund auch an die Kantone.
Gegenvorschlag beschränkt sich auf Gesetzesebene
Der Gegenvorschlag des Bundesrats zur Inklusions-Initiative beschränkt sich im Gegensatz zur Inklusions-Initiative auf Änderungen auf Gesetzesebene. Zwar enthält er wichtige Begriffe und Grundsätze, offen bleibt jedoch die Frage, wie die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden soll. Dabei braucht es gerade in diesem Punkt verbindliche Vorgaben! Die meisten Bestimmungen des Entwurfs sind sehr allgemein, programmatisch oder für Bund und Kantone nicht einmal verpflichtend. Klare Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen fehlen weitgehend.
In der Herbstsession debattiert der Nationalrat zur Inklusions-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag. Inclusion Handicap verfolgt die Debatte mit grossem Interesse. Der Dachverband der Behindertenorganisationen erwartet vom Nationalrat ein klares Bekenntnis zu mehr Verbindlichkeit bei der Gleichstellung der 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.
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