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title: "IHK Niedersachsen kooperiert zur beschleunigten Fachkräfteeinwanderung in Niedersachsen; Zentralstelle koordiniert landesweit Prozesse"
sdDatePublished: "2026-08-14T15:45:00Z"
source: "https://www.lab.niedersachsen.de/download/231025/Medieninformation_Kooperationsvereinbarung_zur_beschleunigten_Fachkraefteeinwanderung_unterzeichnet.pdf"
topics:
  - name: "immigration policy"
    identifier: "medtop:20000634"
  - name: "employment"
    identifier: "medtop:20000509"
  - name: "labour market"
    identifier: "medtop:20000523"
  - name: "international relations"
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locations:
  - "Osnabrück"
  - "Hannover"
  - "Lower Saxony"
  - "Bremen (Bundesland)"
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IHK Niedersachsen kooperiert zur beschleunigten Fachkräfteeinwanderung in Niedersachsen; Zentralstelle koordiniert landesweit Prozesse

IHK Wordvorlage

Gemeinsame Medieninformation
IHK Niedersachsen (IHKN) І Die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen
Präsident Gerhard Oppermann І Hauptgeschäftsführung Monika Scherf, Maike Bielfeldt
Büroanschrift: Bischofsholer Damm 91 | 30173 Hannover | Tel. 0511 92090110 | E-Mail: info@ihk-n.de | Internet: www.ihk-n.de
Kooperationsvereinbarung zur beschleunigten
Fachkräfteeinwanderung unterzeichnet
Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen, Zentralstelle für das
beschleunigte Fachkräfteverfahren und Bundesagentur für Arbeit vereinbaren
Zusammenarbeit für schnellere Verfahren
38/2026
Hannover, 13.08.2026
Die Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung beschleunigen und Unternehmen bei der Gewinnung
internationaler Fachkräfte noch besser unterstützen: Dieses Ziel verfolgen die Industrie- und
Handelskammern in Niedersachsen, die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sowie die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der
Bundesagentur für Arbeit mit einer jetzt unterzeichneten Kooperationsvereinbarung.
Hintergrund der Vereinbarung ist die Neuorganisation des beschleunigten Fachkräfteverfahrens in
Niedersachsen. Nachdem die Verfahren zuvor von den kommunalen Ausländerbehörden bearbeitet
wurden, richtete das Land zum 1. Juli 2025 bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Osnabrück
die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ein. Seit dem 1. Januar 2026 bearbeitet sie
die Verfahren landesweit zentral. Damit wurden die Zuständigkeiten gebündelt und die Grundlage für
einheitlichere und effizientere Verfahren geschaffen.
Die nun unterzeichnete Kooperationsvereinbarung baut auf dieser Reform auf und regelt die
Zusammenarbeit zwischen den drei Partnern verbindlich. Ziel ist es, Unternehmen bereits vor Beginn des
eigentlichen Verfahrens umfassend zu informieren und zu begleiten sowie die Qualität der Anträge
frühzeitig zu verbessern.
Künftig unterstützen die sieben niedersächsischen Industrie- und Handelskammern ihre
Mitgliedsunternehmen noch intensiver bei der Vorbereitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Sie
informieren über die Voraussetzungen des Verfahrens, beraten Unternehmen individuell und prüfen die
Unterlagen auf Vollständigkeit, bevor diese an die Zentralstelle weitergeleitet werden. Dadurch sollen
Anträge möglichst vollständig eingereicht, Rückfragen reduziert und Verfahren ohne Erfolgsaussicht
vermieden werden.
Nach Eingang der Unterlagen übernimmt die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren die
landesweite Koordination und Bearbeitung der Verfahren. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
der Bundesagentur für Arbeit bringt ihre arbeitsmarktbezogene Expertise in den Prozess ein und
unterstützt insbesondere bei Fragestellungen rund um die Beschäftigung internationaler Fachkräfte.
„Der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen eine der größten Herausforderungen. Gleichzeitig wird
der Bedarf an qualifizierten Beschäftigten durch den demografischen Wandel weiter steigen. Deshalb
braucht Niedersachsen neben der Ausbildung und Aktivierung inländischer Potenziale auch eine
funktionierende internationale Fachkräfteeinwanderung. Mit der heutigen Kooperationsvereinbarung
schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Unternehmen
einfacher und verlässlicher funktioniert.“, erklärt Gerhard Oppermann, Präsident der IHK Niedersachsen.

Gemeinsame Medieninformation
IHK Niedersachsen (IHKN) І Die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen
Präsident Gerhard Oppermann І Hauptgeschäftsführung Monika Scherf, Maike Bielfeldt
Büroanschrift: Bischofsholer Damm 91 | 30173 Hannover | Tel. 0511 92090110 | E-Mail: info@ihk-n.de | Internet: www.ihk-n.de

Klaus Dierker, Präsident der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, ergänzt: „Die Erfahrungen der
vergangenen Monate zeigen, dass vollständige Antragsunterlagen entscheidend für eine zügige
Bearbeitung sind. Jede Rückfrage kostet Zeit. Wenn die Unternehmen bereits im Vorfeld gut beraten
werden und die Unterlagen vollständig bei uns eingehen, können wir die Verfahren deutlich effizienter
bearbeiten.“
Johannes Pfeiffer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der
Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Wir stehen in einem harten internationalen Wettbewerb um
qualifizierte Fachkräfte und wir stehen klar zur Erwerbsmigration. Wir Kooperationspartner wollen das
beschleunigte Verfahren zur Fachkräfteeinwanderung zu einem starken Instrument machen. Jetzt ist es
an den Unternehmen, das Verfahren zu nutzen. Die enge Zusammenarbeit mit den Industrie- und
Handelskammern und der Zentralstelle hilft dabei, Verfahren effizient zu gestalten und Unternehmen bei
der Gewinnung internationaler Fachkräfte bestmöglich zu unterstützen.“
Die Kooperationspartner wollen die Zusammenarbeit im beschleunigten Fachkräfteverfahren
kontinuierlich weiterentwickeln. Gemeinsames Ziel ist es, Unternehmen verlässliche Ansprechpartner,
klare Zuständigkeiten und effiziente Verfahren zu bieten, damit internationale Fachkräfte schneller für
den niedersächsischen Arbeitsmarkt gewonnen werden können.

Die IHK Niedersachsen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Braunschweig, IHK Elbe-Weser, IHK Hannover, IHK Lüneburg-
Wolfsburg, Oldenburgischen IHK, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim sowie IHK für Ostfriesland und Papenburg. Sie
vertritt mehr als 530.000 gewerbliche Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.
Die Landesregierung Niedersachsen hat im Oktober 2024 die Einrichtung einer Zentralstelle für das beschleunigte
Fachkräfteverfahren beschlossen. Diese nahm am 1. Juli 2025 ihre Arbeit auf, ist der LAB NI zugeordnet und hat ihren Sitz in
Osnabrück. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung von Arbeitgebenden, die Koordination der Verfahren nach § 81a AufenthG
sowie die Kommunikation und Vermittlung mit Anerkennungsstellen, Botschaften und der Bundesagentur für Arbeit.
Die Regionaldirektion Niedersachsen -Bremen der Bundesagentur für Arbeit ist die regionale Leitung der Bundesagentur für
Arbeit. Sie koordiniert die Arbeit der 15 Arbeitsagenturen in Niedersachsen und Bremen und beobachtet die Entwicklung des
Arbeitsmarkts in Niedersachsen und Bremen. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und
Wirtschaftspolitik der Länder arbeitet die Regionaldirektion eng mit den Landesregierungen zusammen und berät diese.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Martina Noske | Kommunikation IHKN| 0511 / 920 901 20 | noske@ihk-n.de
Sarah Lehmler | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit LAB | 0441 / 9202-150 | sarah.lehmler@lab.niedersachsen.de
Annette Schütz | Pressesprecherin Bundesagentur für Arbeit | 0511 / 9885 1300 |
annette-l.schuetz@arbeitsagentur.de