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title: "Schüler*innen Para-Schwimmen Dessau-Roßlau; Meldung bis 04.09.2026, Teilnahmegarantie endet danach"
sdDatePublished: "2026-08-14T12:06:00Z"
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Schüler*innen Para-Schwimmen Dessau-Roßlau; Meldung bis 04.09.2026, Teilnahmegarantie endet danach

Broschüre 2026/27

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LANDESAUSSCHREIBUNG SACHSEN-ANHALT
Schuljahr 2026/2027
Para Schwimmen

Veranstalter:
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt/Landesschulamt Sachsen-
Anhalt

Ausrichter:
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt (BSSA)
und in Kooperation mit dem Landesschwimmverband Sachsen-Anhalt

Termin:

Montag, 12.04.2027

Zeit:
Einlass:
09:00 Uhr

Einschwimmen:

09:15-9:45 Uhr

WK-Beginn:
10:00 Uhr

Ende:
ca. 14.00 Uhr

Ort:

Sportbad Dessau, Helmut-Kohl-Str. 30, 06842 Dessau-Roßlau

Leitung:

Robert Strohschein, BSSA

Meldung:
Die Meldung der Mannschaftsanzahl erfolgt bis zum 04.09.2026 digital -
es erfolgt eine Eingangsbestätigung durch den BSSA. Für Meldungen,
die nach diesem Termin bei der Meldeanschrift eingehen, kann keine
Teilnahmegarantie übernommen werden.

Link: https://bit.ly/4o4aVZ7

Meldebogen:
bis 27. März 2027 per E-Mail an r.strohschein@bssa.de. Das Original ist
am Wettkampftag bei der Wettkampfleitung abzugeben.
Nachmeldungen sind nicht möglich! Ummeldungen aufgrund von
Krankheit nur, wenn AK, WK und Geschlecht mit dem/der
ursprünglich angemeldeten Starter*in identisch sind.

Allgemeine Bestimmungen

1. Eine Mannschaft besteht aus maximal 8 Schüler*innen, die den U18 (2010-2012) und
U16 (2012 und jünger) angehören müssen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der
Zusammensetzung. Jede/r Schüler*in darf nur in einer WK starten. Zu einer Schulmannschaft
können auch Schüler*innen gehören, die an verschiedenen Schulen beschult werden. Wenn
in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch
für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.
Schüler/innen, die am Standardprogramm von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics
teilnehmen, müssen mindestens der Klassenstufe 5 angehören. Die Jahrgangsstufen 1 bis
4 sind nicht startberechtigt.

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2. Je Mannschaft dürfen höchstens 3 Teilnehmer*innen pro Wettkampf antreten. Die
jeweils zwei punktbesten Starter*innen einer Mannschaft kommen in die Wertung.
Startberechtigt sind Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten „körperlich-motorische
Entwicklung“, „Sehen“ und „geistige Entwicklung“.

3. Mit dem Meldebogen bis 27.03.2027 sind folgende Unterlagen einzureichen:

Vollständig ausgefüllter Meldebogen. Werden keine Meldezeiten angegeben, erfolgt die
Einteilung durch die Wettkampfleitung.

- Schüler:innen mit körperlicher Beeinträchtigung: Für jede/n Starter*in muss, wenn er/sie
nicht
schon
in
einer
Startklasse,
entsprechend
der
Regeln
des
Deutschen
Behindertensportverbandes Abteilung Para Schwimmen, klassifiziert wurde, der vereinfachte
Klassifizierungsbogen ausgefüllt werden. Vor Ort kann eine stichpunktartige Überprüfung der
angegebenen Startklasse erfolgen. Wird kein Klassifizierungsbogen eingereicht, starten die
Schüler/innen in der Startklasse AB (Vorlage des Behindertenausweises bzw. einer
Bescheinigung des Versorgungsamtes, aus der der GdB von mindestens 20 hervorgeht).

- Schüler:innen mit Sehbeeinträchtigung: Nachweis über den Grad der Sehbehinderung,
sonst Start in der Startklasse AB

- Schüler:innen mit intellektuellen Beeinträchtigungen: Nachweis über amtlich
festgestellten IQ bzw. Förderschwerpunkt, sonst Start in der Startklasse AB

- Schüler:innen mit sonstigen Einschränkungen (z.B. Hörschädigung) starten in der Start-
klasse AB, sofern ein Behindertenausweis bzw. eine Bescheinigung des Versorgungsamtes
vorgelegt wird, aus der ein GdB von mindestens 20 hervorgeht.

4.
Anfragen
bezüglich
der
Klassifizierung
und
alle
Klassifizierungsbögen
für
Körperbehinderte sind an Florian Giese per E-Mail (florian.giese@vsb-magdeburg.de) zu
senden.

5. Für die Einholung der Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten ist jeweils
die meldende Schule verantwortlich. Außerdem wird mit der Meldung bestätigt, dass aus
medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Wettkampfteilnahme der Schüler*innen
vorliegen.

6. Benötigte Hilfsmittel (Tappinggerät für sehbehinderte Aktive, etc.) sind durch die Schule
in Eigenregie mitzubringen.

7. Grundsätzlich gelten diese Regeln für alle Schüler*innen, die aufgrund der
Beeinträchtigung keine individuellen Ausnahmen für die Bewegung der Arme/Beine
bekommen haben.

8. Die Starts erfolgen nach der 1-Start-Regel, d. h., der erste Start wird nicht abgebrochen,
unabhängig davon, ob alle Schwimmer*innen regelgerecht gestartet sind. Der Start bei
Freistil/Brust kann vom Startblock, neben dem Startblock oder aus dem Wasser erfolgen, der
Start bei Rücken ausschließlich aus dem Wasser.

9. Bei Freistil kann jede beliebige Schwimmart geschwommen werden. Beim Wenden bzw.
beim Zielanschlag muss der/die Schwimmer*in die Wand mit einem beliebigen Teil
seines/ihres Körpers berühren. Ein Teil des Körpers muss während des gesamten
Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem/der Schwimmer*in jedoch
erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach
jeder Wende eine Strecke von 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt
muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben.

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10. Beim Brustschwimmen ist ein Bewegungszyklus bestehend aus einem Armzug und
einem Beinschlag in genau dieser Reihenfolge auszuführen. Die Bewegung der Arme und
Beine sind zeitgleich in derselben horizontalen Ebene auszuführen. Die Arme dürfen nicht
über die Hüftlinie hinaus nach hinten geführt werden, Ausnahme: ein Tauchzug nach Start
und Wende. Bei diesem Tauchzug darf der/die Schwimmer*in einen einzigen
Delphinbeinschlag ausführen. Die Füße müssen beim Beinschlag nach außen gedreht sein.
Der Anschlag bei Wende und Ziel hat mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen.

11. Beim Rückenschwimmen haben beim Start beide Hände die Griffe des Startblocks zu
umfassen. Die gesamte Strecke ist in Rückenlage zu absolvieren. Der Anschlag hat in der
Rückenlage zu erfolgen. Zur Wendeausführung darf sich der/die Aktive auf den Bauch
drehen und einen einfachen oder Doppelarmzug ausführen, dem die eigentliche Wende
unverzüglich folgen muss.

12. Die Wertung erfolgt an Hand der 1000-Punktetabelle der Abteilung Para Schwimmen im
DBS in den jeweils ausgeschriebenen Wettkampfklassen, getrennt nach Disziplin und
Geschlecht. Das heißt, es wird eine Rangfolge in den jeweiligen Wettkampfklassen für
Jungen und Mädchen ermittelt.

Die Punktetabelle kann auf der Homepage der Abteilung Para Schwimmen im Deutschen
Behindertensportverband
unter
www.abteilung-schwimmen.de,
Rubrik
Regelwerke
abgerufen werden. Somit ist der Vergleich der Leistungen zwischen Schüler:innen
unterschiedlicher Startklassen möglich.

Somit ist der Vergleich der Leistungen zwischen Schüler/innen unterschiedlicher
Startklassen möglich.

Auch die 4 x 25 m Freistilstaffel wird entsprechend der 1000-Punkte-Tabelle gewertet.
Dabei wird eine fiktive 1000-Punkte-Zeit anhand der Startklasse der Schüler/innen für die
25m Freistilstrecke durch Addition der einzelnen 1000-Punkte-Zeiten ermittelt. Die
geschwommene Zeit wird mit dieser fiktiven 1000-Punkte-Zeit ins Verhältnis gesetzt. Die
Staffel muss jeweils mit einem Schüler und einer Schülerin der U16 und U18 besetzt werden.

Die Startreihenfolge ist beliebig, die namentliche Meldung in Startreihenfolge erfolgt bei
Mannschaftsmeldung. Schüler/innen des Jahrgangs 2012 können in der Staffel nur in der
Start-klasse antreten, in der sie auch über die Einzelwettbewerbe starten.

13. Die namentliche Meldung muss mit der Mannschaftsmeldung erfolgen. Anhand der
erreichten Platzierungen werden Punkte zur Ermittlung des Gesamtsiegers vergeben. Diese
Platzierungspunkte sind auf die Anzahl der gemeldeten Schüler*innen beim entsprechenden
Wettkampf begrenzt.

Die Maximalpunktzahl ist auf 30 (bei 30 oder mehr Teilnehmern*innen) begrenzt. Werden
z.B. nur 16 Aktive insgesamt zu einem Wettkampf gemeldet, dann ergibt sich folgende
Punktevergabe: Platz 1 = 16 Punkte, Platz 2 = 15 Punkte, Platz 3 = 14 Punkte, Platz 4 = 13
Punkte usw.; Gesamtsieger ist die Schule mit den meisten Punkten.

14. Bei Disqualifikation wird der/die Schwimmer*in bei diesem Wettkampf nicht gewertet (0
Punkte).

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15. Wettbewerbe beim Landesfinale:

U18 (Jungen und Mädchen) - Jahrgänge 2010-2012

WK-Nr. Disziplin
1. 50 m Freistil männlich
2. 50 m Freistil weiblich
5. 50 m Brust männlich
6. 50 m Brust weiblich
9. 50 m Rücken männlich
10. 50 m Rücken weiblich
(jeweils höchstens 3 Teilnehmer*innen je Schule)

U16 (Jungen und Mädchen) - Jahrgänge 2012 und jünger

WK-Nr. Disziplin
3. 25 m Freistil männlich
4. 25 m Freistil weiblich
7. 25 m Brust männlich
8. 25 m Brust weiblich
11. 25 m Rücken männlich
12. 25 m Rücken weiblich
(jeweils höchstens 3 Teilnehmer*innen je Schule)

4 x 25m Freistilstaffel jeweils 2 Mädchen und 2 Jungen aus U18 und U16.

16. Die Wettkämpfe finden auf einer 25-m-Bahn statt.

17. Für abhanden gekommene Gegenstände innerhalb und außerhalb der Sportstätte
übernehmen Veranstalter und Ausrichter keine Haftung.

18. Mit der Anmeldung zur o. g. Veranstaltung erklärt/erklären der/die Unterzeichner*in sein/ihr
Einverständnis, dass die im Meldebogen / in der Meldeliste gemachten Anmeldedaten unter
Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung
elektronisch gespeichert und den Mitarbeitern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt
werden. Ferner willigen die Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter in die
Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein.

19. Bitte beachten! Änderungen nach Redaktionsschluss (Juni 2026) werden ausschließlich
im Internet unter https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/, Menüpunkt „Themen“ –
Außerunterrichtlicher Schulsport bekannt gegeben.

Vereinfachte Klassifizierungstabelle

Start-
klasse
Beispiele

AB
alle chronischen inneren Krankheiten ab einem GdB
von 20%, sehr leichte Behinderungen
Diabetes, Colitis
ulcerosa/Morbus crohn, Asthma,
Blasen-
/Darminkontinenz, leichte
Skoliose,
verkürztes Bein

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Schüler*innen mit Körperbehinderung - es sind zwingend auf der Vorderseite Angaben zu
machen.
S 10 Schwimmer mit geringen Schwächen an den Beinen.
Athleten mit Einschränkungen der Hüftgelenksbewegung.
Athleten mit geringen Deformitäten an den Füßen oder
geringem Verlust eines Teils einer Gliedmaße.
Klumpfuß, fehlende Hand,
Spitzfüße beidseitig, starke
Hüftnekrose
S 9
Schwimmer mit erheblichen Schwächen nur an einem
Bein oder Athleten mit geringen
Koordinationsschwierigkeiten oder mit einem
Gliedmaßenverlust. Normalerweise starten
diese Athleten außerhalb des Wassers.
ein fehlendes Bein, ein
fehlender Unterarm
S 8
Schwimmer mit vollen Arm- und Rumpffunktionen sowie
geringen Beinfunktionen. Schwimmer mit nur einem
einsetzbaren Arm und teilweisem Gliedmaßenverlust.
Spina bifida, cerebrale
Dysfunktionen, starke
Dysmelien an beiden Beinen
S 7
Schwimmer, die ihre Arme und den Rumpf voll benutzen
können, mit geringen Beinfunktionen. Athleten mit
Koordinationsschwierigkeiten oder Schwäche auf einer
Seite des Körpers. Verlust von zwei Gliedmaßen.
starke Hemiparese, schwere
Ataxie, spastische Diparese,
Paraplegie inkomplett,
inkomplette
Querschnittslähmung
S 6
Schwimmer mit uneingeschränkten Arm- und
Handfunktionen, etwas Rumpfkontrolle, aber keine
verwertbaren Beinmuskeln. Athleten mit
Koordinationsproblemen, obwohl diese Athleten noch
gehen können. Auch für Zwergwüchsige und Schwimmer
mit größeren Verlusten an zwei Gliedmaßen.
Kleinwuchs,
Querschnittslähmung
S 5
Schwimmer, die vollständig ihre Arme und Hände benutzen können, aber ohne Einsatz
von Rumpf- und Beinmuskeln. At