Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Genderforschung in Baden-Württemberg; Finanzierung, Ergebnisse und Evaluation offenlegen
Drucksache 18 / 328
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Antrag des Abg. Uwe Freiherr von Wangenheim u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Entwicklung, Kosten, Bedarf und Nutzen der Gender- forschung in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- wie sich die Zahl der Professuren, Forschungsstellen, Institute, Kompetenz zentren, Arbeitsgruppen und sonstigen Einrichtungen mit Schwerpunkt Gen derforschung seit 2010 entwickelt hat (bitte vollständige Auflistung aller Ein richtungen);
- welche Landesmittel seit 2010 unmittelbar oder mittelbar für Genderforschung, Gender-Studies-Studiengänge, einschlägige Professuren, Forschungsprojekte, Kompetenzzentren, Netzwerke und Transferstellen bereitgestellt wurden (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln);
- in welchem Umfang Bundesmittel, EU-Mittel sowie Drittmittel für entspre chende Vorhaben eingeworben wurden;
- welche laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekte mit Genderbezug seit 2010 aus Landesmitteln gefördert wurden (unter Angabe der hierfür entstan denen Einzel- und Gesamtkosten);
- anhand welcher wissenschaftlichen Qualitätskriterien die Förderung entspre chender Projekte erfolgt;
- welche Verfahren zur Evaluation der wissenschaftlichen Qualität und des gesell schaftlichen Nutzens dieser Projekte angewandt werden;
- welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Patente, Innovationen, Handlungsempfehlungen oder sonstigen nachweisbaren Ergebnisse aus den ge förderten Projekten hervorgegangen sind; Eingegangen: 20.7.2026 / Ausgegeben: 14.8.2026 Drucksache 18 / 328 20.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 328 2 8. wie viele Studenten in Baden-Württemberg derzeit in Studiengängen mit expli zitem Schwerpunkt Gender Studies oder Geschlechterforschung eingeschrieben sind und wie sich diese Zahl seit 2010 entwickelt hat; 9. wie viele Lehrveranstaltungen mit Genderbezug an den staatlichen Hochschulen des Landes aktuell angeboten werden; 10. welche empirischen Erkenntnisse ihr über den konkreten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Nutzen der Genderforschung in Baden- Württemberg vorliegen; 11. in welchem Umfang Ergebnisse der Genderforschung in Gesetzgebungsver fahren, Verwaltungsvorschriften, Bildungspläne, Förderprogramme oder sons tige politische Maßnahmen des Landes eingeflossen sind; 12. welche Untersuchungen ihr vorliegen, inwieweit Forschungsprojekte der Genderforschung Hypothesen ergebnisoffen prüfen oder normativ-politische Zielsetzungen verfolgen; 13. wie sie sicherstellt, dass an den Hochschulen unterschiedliche wissenschaft- liche Positionen zu Fragen von Geschlecht, Geschlechterrollen und Geschlech teridentität gleichermaßen berücksichtigt werden; 14. ob sie Anlass sieht, die Finanzierung der Genderforschung künftig stärker an messbare wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliche Wirkung und unab hängige Evaluationen zu knüpfen. 20.7.2026 Freiherr von Wangenheim, Scheer, Dr. Pepperl, Wolle, Rottmann AfD Begründung Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Gender- forschung in Baden-Württemberg ausgeführt, dass Fragestellungen der Geschlech terforschung mittlerweile an zahlreichen Hochschulen des Landes in Forschung und Lehre verankert sind und entsprechende Inhalte in einer Vielzahl von Studiengängen berücksichtigt werden. Zudem bestehen verschiedene Professuren, Forschungs- verbünde, Netzwerke und Fördermaßnahmen mit Bezug zur Genderforschung. Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen und wachsender Heraus forderungen in den Kernbereichen der Hochschulen erscheint eine kritische Be standsaufnahme geboten. Insbesondere ist zu prüfen, ob Umfang und Finanzierung der Genderforschung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem wissenschaft lichen Erkenntnisgewinn und ihrem konkreten gesellschaftlichen Nutzen stehen. Darüber hinaus wird in Wissenschaft und Öffentlichkeit zunehmend diskutiert, ob Teile der Genderforschung den Anforderungen einer ergebnisoffenen Wissenschaft genügen oder ob normativ-politische Zielsetzungen teilweise an die Stelle empiri scher Forschung treten. Die Landesregierung sollte deshalb transparent darlegen, welche Qualitäts- und Evaluationsmaßstäbe für entsprechende Forschungsprojekte gelten und welche überprüfbaren Erkenntnisse hieraus hervorgegangen sind.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 328 3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 10. August 2026 Nr. MWK31-0141.5-85/1/3 nimmt das Minis terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- wie sich die Zahl der Professuren, Forschungsstellen, Institute, Kompetenzzentren, Arbeitsgruppen und sonstigen Einrichtungen mit Schwerpunkt Genderforschung seit 2010 entwickelt hat (bitte vollständige Auflistung aller Einrichtungen); Grundlegend für die Betrachtung des Forschungsfeldes der Gender Studies oder Geschlechterforschung bzw. Genderforschung oder Geschlechterstudien sind die „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutsch land“ des Wissenschaftsrats vom 7. Juli 2023. In diesem Positionspapier wandte sich der Wissenschaftsrat zunächst einer Be griffsklärung zu. Er verwies darauf, dass die gängigen Begriffe „Gender Studies“ und „Geschlechterforschung“ teilweise synonym, teilweise in fächerspezifischer Differenzierung verwendet werden. Für seine Strukturbetrachtung erachtete der Wissenschaftsrat den Begriff „Geschlechterforschung“ als sinnvoll, um die exis tierenden fließenden Übergänge und nicht klar abgrenzbaren multi- und trans disziplinären Forschungsthemen mit abbilden zu können. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst lehnt sich in seiner Stellungnahme wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats an des sen Begrifflichkeit an und benutzt im Folgenden die Bezeichnung „Geschlechter- forschung“. Bereits in seiner Stellungnahme zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dorothea Kliche-Behnke u. a. SPD „Verankerung der Geschlechterforschung in der baden- württembergischen Hochschullandschaft“, Drucksache 17/6208 vom 5. Februar 2024, legte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dar, dass die Geschlechterforschung ein sich in unterschiedliche Richtungen breit und über alle Disziplinen als ein Querschnittsthema entwickelndes Forschungsfeld ist. Dessen Untersuchungsgegenstand besteht laut Wissenschaftsrat in der mit unterschiedli chen Theorien und Methoden durchgeführten Untersuchung, was für verschiedene gesellschaftliche Bereiche, Epochen und Kulturen unter der Kategorie Geschlecht zu verstehen ist. Der Wissenschaftsrat erkennt die Bedeutung des Forschungsfelds für die Belange persönlicher Identität an und unterstreicht zugleich, dass Fragen des Geschlechts und der Geschlechterverhältnisse – wenn auch in unterschied- lichem Maße und in unterschiedlicher Ausprägung – nahezu alle Wissenschafts disziplinen beträfen. Daraus ergeben sich unterschiedlichste Inhalte wie etwa sozialwissenschaftliche Untersuchungen zum Gender Pay Gap oder zu der Verteilung von Care/Sorge- Arbeit, medizinische Forschung zu Geschlechterunterschieden bei Herz- oder Krebserkrankungen, ingenieur- und technikwissenschaftliche Forschung etwa bei der Produktentwicklung oder der Konstruktion von Autos (zum Beispiel auf männ liche Körper normierte Crashtest Dummies) oder Forschungen zu Geschlechter- aspekten in der Mensch-Computer-Interaktion.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 328 4 Aus der Breite der Fragestellungen ergibt sich für den Wissenschaftsrat, dass sich eine eindeutige Abgrenzung des Forschungsfeldes weder inhaltlich noch metho disch vornehmen lässt. Vielmehr muss es über einzelne Disziplinen hinaus mul tidisziplinär aufgestellt sein. In institutioneller Hinsicht bedeutet dies, dass ent sprechende (Teil-)Denominationen von Professuren nur einen Anhaltspunkt für die Verankerung der Geschlechterforschung an den Hochschulen liefern, sich daran das Feld jedoch nicht vollständig abbilden lässt. Der Wissenschaftsrat verweist darauf, dass die Geschlechterforschung gerade im außerhochschulischen Bereich kaum institutionalisiert sei. Dies führt u. a. dazu, dass sich die Zahl der Professuren bzw. Beschäftigungsverhältnisse, Kompetenzzentren, Arbeitsgruppen und sonstiger Einrichtungen im Bereich der Geschlechterforschung anhand der amtlichen Statistik nicht eindeutig eingrenzen lässt. Hinsichtlich der statistischen Entwicklung wird dementsprechend inhaltlich auf die Tabelle zur Darstellung der Entwicklung der Professuren aufgeschlüsselt nach Fachdisziplinen, vgl. Drucksache 17/6208, verwiesen. 2. welche Landesmittel seit 2010 unmittelbar oder mittelbar für Genderforschung, Gender-Studies-Studiengänge, einschlägige Professuren, Forschungsprojekte, Kompetenzzentren, Netzwerke und Transferstellen bereitgestellt wurden (bitte nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln); 3. in welchem Umfang Bundesmittel, EU-Mittel sowie Drittmittel für entsprechende Vorhaben eingeworben wurden; 4. welche laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekte mit Genderbezug seit 2010 aus Landesmitteln gefördert wurden (unter Angabe der hierfür ent standenen Einzel- und Gesamtkosten); Zu den Ziffern 2, 3 und 4 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stellung genommen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat folgendes Forschungs projekt unterstützt: Vorprojekt: „Alleinstehende Frauen“, „Freundinnen“, „Frauenliebende Frauen“ – lesbische Lebenswelten im deutschen Südwesten (ca. 1920er bis 1950er Jahre) unter besonderer Berücksichtigung der Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus“ Laufzeit: 1. März 2021 bis 31. Oktober 2022; Fördersumme: 200 000 € Zwischenfinanzierung Laufzeit: 1. November 2022 bis 30. April 2023; Fördersumme: 132 000 € Projekt: „Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation – Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre“ Laufzeit: 1. Mai 2023 bis 30. April 2026; Fördersumme: 755 000 € Gesamtförderung: 1 087 000 € Wie bereits in der Stellungnahme zur Drs. 17/6208, Ziffer 8, ausgeführt, liegen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vor dem Hintergrund eines häufig inter- und transdisziplinären Charakters des Forschungsfeldes, keine belastbaren Daten aus der amtlichen Statistik zur Einwerbung von Bundesmitteln, EU-Mitteln sowie Drittmitteln vor. 5. anhand welcher wissenschaftlichen Qualitätskriterien die Förderung entspre chender Projekte erfolgt; Die Qualitätskriterien richten sich nach den eingeführten Kriterien guter wissen schaftlicher Praxis und werden anhand wissenschaftsgeleiteter unabhängiger Verfahren geprüft.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 328 5 6. welche Verfahren zur Evaluation der wissenschaftlichen Qualität und des gesell schaftlichen Nutzens dieser Projekte angewandt werden; Die Qualität wissenschaftlicher Arbeit wird durch verschiedene unabhängige Ins tanzen überprüft. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines wissenschaftlichen Wettbe werbs und Peer Review-Verfahrens. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst legt Wert auf wissenschaftsgeleitete unabhängige Verfahren im Rah men der Selbstverwaltungsautonomie der Hochschulen und strebt im Sinne der grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit keine von ihm selbst geleitete Evaluation an. 7. welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Patente, Innovationen, Handlungsempfehlungen oder sonstigen nachweisbaren Ergebnisse aus den geförderten Projekten herv