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title: "Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Genderforschung in Baden-Württemberg; Finanzierung, Ergebnisse und Evaluation offenlegen"
sdDatePublished: "2026-08-14T10:19:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/645042/dda8fcaf16a3d6541fb0ad88c04b0a82/18_0328_D.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
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  - name: "scientific research"
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  - "Baden-Württemberg"
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Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Genderforschung in Baden-Württemberg; Finanzierung, Ergebnisse und Evaluation offenlegen

Drucksache 18 / 328

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Antrag
des Abg. Uwe Freiherr von Wangenheim u. a. AfD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Entwicklung, Kosten, Bedarf und Nutzen der Gender-
forschung in Baden-Württemberg
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie sich die Zahl der Professuren, Forschungsstellen, Institute, Kompetenz­
zentren, Arbeitsgruppen und sonstigen Einrichtungen mit Schwerpunkt Gen­
derforschung seit 2010 entwickelt hat (bitte vollständige Auflistung aller Ein­
richtungen);
2.	welche Landesmittel seit 2010 unmittelbar oder mittelbar für Genderforschung,
Gender-Studies-Studiengänge, einschlägige Professuren, Forschungsprojekte,
Kompetenzzentren, Netzwerke und Transferstellen bereitgestellt wurden (bitte
nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln);
3.	in welchem Umfang Bundesmittel, EU-Mittel sowie Drittmittel für entspre­
chende Vorhaben eingeworben wurden;
4.	welche laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekte mit Genderbezug
seit 2010 aus Landesmitteln gefördert wurden (unter Angabe der hierfür entstan­
denen Einzel- und Gesamtkosten);
5.	anhand welcher wissenschaftlichen Qualitätskriterien die Förderung entspre­
chender Projekte erfolgt;
6.	welche Verfahren zur Evaluation der wissenschaftlichen Qualität und des gesell­
schaftlichen Nutzens dieser Projekte angewandt werden;
7.	welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Patente, Innovationen,
Handlungsempfehlungen oder sonstigen nachweisbaren Ergebnisse aus den ge­
förderten Projekten hervorgegangen sind;
Eingegangen: 20.7.2026 / Ausgegeben: 14.8.2026
Drucksache 18 / 328
20.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 328
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  8. wie viele Studenten in Baden-Württemberg derzeit in Studiengängen mit expli­
zitem Schwerpunkt Gender Studies oder Geschlechterforschung eingeschrieben
sind und wie sich diese Zahl seit 2010 entwickelt hat;
  9. wie viele Lehrveranstaltungen mit Genderbezug an den staatlichen Hochschulen
des Landes aktuell angeboten werden;
10. welche empirischen Erkenntnisse ihr über den konkreten gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Nutzen der Genderforschung in Baden-
Württemberg vorliegen;
11. in welchem Umfang Ergebnisse der Genderforschung in Gesetzgebungsver­
fahren, Verwaltungsvorschriften, Bildungspläne, Förderprogramme oder sons­
tige politische Maßnahmen des Landes eingeflossen sind;
12. welche Untersuchungen ihr vorliegen, inwieweit Forschungsprojekte der
Genderforschung Hypothesen ergebnisoffen prüfen oder normativ-politische
Zielsetzungen verfolgen;
13. wie sie sicherstellt, dass an den Hochschulen unterschiedliche wissenschaft-
liche Positionen zu Fragen von Geschlecht, Geschlechterrollen und Geschlech­
teridentität gleichermaßen berücksichtigt werden;
14. ob sie Anlass sieht, die Finanzierung der Genderforschung künftig stärker an
messbare wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliche Wirkung und unab­
hängige Evaluationen zu knüpfen.
20.7.2026
Freiherr von Wangenheim, Scheer,
Dr. Pepperl, Wolle, Rottmann AfD
Begründung
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Gender-
forschung in Baden-Württemberg ausgeführt, dass Fragestellungen der Geschlech­
terforschung mittlerweile an zahlreichen Hochschulen des Landes in Forschung und
Lehre verankert sind und entsprechende Inhalte in einer Vielzahl von Studiengängen
berücksichtigt werden. Zudem bestehen verschiedene Professuren, Forschungs-
verbünde, Netzwerke und Fördermaßnahmen mit Bezug zur Genderforschung.
Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen und wachsender Heraus­
forderungen in den Kernbereichen der Hochschulen erscheint eine kritische Be­
standsaufnahme geboten. Insbesondere ist zu prüfen, ob Umfang und Finanzierung
der Genderforschung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem wissenschaft­
lichen Erkenntnisgewinn und ihrem konkreten gesellschaftlichen Nutzen stehen.
Darüber hinaus wird in Wissenschaft und Öffentlichkeit zunehmend diskutiert, ob
Teile der Genderforschung den Anforderungen einer ergebnisoffenen Wissenschaft
genügen oder ob normativ-politische Zielsetzungen teilweise an die Stelle empiri­
scher Forschung treten. Die Landesregierung sollte deshalb transparent darlegen,
welche Qualitäts- und Evaluationsmaßstäbe für entsprechende Forschungsprojekte
gelten und welche überprüfbaren Erkenntnisse hieraus hervorgegangen sind.

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Stellungnahme
Mit Schreiben vom 10. August 2026 Nr. MWK31-0141.5-85/1/3 nimmt das Minis­
terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie sich die Zahl der Professuren, Forschungsstellen, Institute, Kompetenzzentren,
Arbeitsgruppen und sonstigen Einrichtungen mit Schwerpunkt Genderforschung
seit 2010 entwickelt hat (bitte vollständige Auflistung aller Einrichtungen);
Grundlegend für die Betrachtung des Forschungsfeldes der Gender Studies oder
Geschlechterforschung bzw. Genderforschung oder Geschlechterstudien sind die
„Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Geschlechterforschung in Deutsch­
land“ des Wissenschaftsrats vom 7. Juli 2023.
In diesem Positionspapier wandte sich der Wissenschaftsrat zunächst einer Be­
griffsklärung zu. Er verwies darauf, dass die gängigen Begriffe „Gender Studies“
und „Geschlechterforschung“ teilweise synonym, teilweise in fächerspezifischer
Differenzierung verwendet werden. Für seine Strukturbetrachtung erachtete der
Wissenschaftsrat den Begriff „Geschlechterforschung“ als sinnvoll, um die exis­
tierenden fließenden Übergänge und nicht klar abgrenzbaren multi- und trans­
disziplinären Forschungsthemen mit abbilden zu können. Das Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst lehnt sich in seiner Stellungnahme wegen
der grundsätzlichen Bedeutung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats an des­
sen Begrifflichkeit an und benutzt im Folgenden die Bezeichnung „Geschlechter-
forschung“.
Bereits in seiner Stellungnahme zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dorothea
Kliche-Behnke u. a. SPD „Verankerung der Geschlechterforschung in der baden-
württembergischen Hochschullandschaft“, Drucksache 17/6208 vom 5. Februar
2024, legte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dar, dass die
Geschlechterforschung ein sich in unterschiedliche Richtungen breit und über alle
Disziplinen als ein Querschnittsthema entwickelndes Forschungsfeld ist. Dessen
Untersuchungsgegenstand besteht laut Wissenschaftsrat in der mit unterschiedli­
chen Theorien und Methoden durchgeführten Untersuchung, was für verschiedene
gesellschaftliche Bereiche, Epochen und Kulturen unter der Kategorie Geschlecht
zu verstehen ist. Der Wissenschaftsrat erkennt die Bedeutung des Forschungsfelds
für die Belange persönlicher Identität an und unterstreicht zugleich, dass Fragen
des Geschlechts und der Geschlechterverhältnisse – wenn auch in unterschied-
lichem Maße und in unterschiedlicher Ausprägung – nahezu alle Wissenschafts­
disziplinen beträfen.
Daraus ergeben sich unterschiedlichste Inhalte wie etwa sozialwissenschaftliche
Untersuchungen zum Gender Pay Gap oder zu der Verteilung von Care/Sorge-
Arbeit, medizinische Forschung zu Geschlechterunterschieden bei Herz- oder
Krebserkrankungen, ingenieur- und technikwissenschaftliche Forschung etwa bei
der Produktentwicklung oder der Konstruktion von Autos (zum Beispiel auf männ­
liche Körper normierte Crashtest Dummies) oder Forschungen zu Geschlechter-
aspekten in der Mensch-Computer-Interaktion.

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Aus der Breite der Fragestellungen ergibt sich für den Wissenschaftsrat, dass sich
eine eindeutige Abgrenzung des Forschungsfeldes weder inhaltlich noch metho­
disch vornehmen lässt. Vielmehr muss es über einzelne Disziplinen hinaus mul­
tidisziplinär aufgestellt sein. In institutioneller Hinsicht bedeutet dies, dass ent­
sprechende (Teil-)Denominationen von Professuren nur einen Anhaltspunkt für die
Verankerung der Geschlechterforschung an den Hochschulen liefern, sich daran
das Feld jedoch nicht vollständig abbilden lässt. Der Wissenschaftsrat verweist
darauf, dass die Geschlechterforschung gerade im außerhochschulischen Bereich
kaum institutionalisiert sei. Dies führt u. a. dazu, dass sich die Zahl der Professuren
bzw. Beschäftigungsverhältnisse, Kompetenzzentren, Arbeitsgruppen und sonstiger
Einrichtungen im Bereich der Geschlechterforschung anhand der amtlichen Statistik
nicht eindeutig eingrenzen lässt.
Hinsichtlich der statistischen Entwicklung wird dementsprechend inhaltlich auf
die Tabelle zur Darstellung der Entwicklung der Professuren aufgeschlüsselt nach
Fachdisziplinen, vgl. Drucksache 17/6208, verwiesen.
2.	welche Landesmittel seit 2010 unmittelbar oder mittelbar für Genderforschung,
Gender-Studies-Studiengänge, einschlägige Professuren, Forschungsprojekte,
Kompetenzzentren, Netzwerke und Transferstellen bereitgestellt wurden (bitte
nach Jahren und Hochschulen aufschlüsseln);
3.	in welchem Umfang Bundesmittel, EU-Mittel sowie Drittmittel für entsprechende
Vorhaben eingeworben wurden;
4.	welche laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekte mit Genderbezug
seit 2010 aus Landesmitteln gefördert wurden (unter Angabe der hierfür ent­
standenen Einzel- und Gesamtkosten);
Zu den Ziffern 2, 3 und 4 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
Stellung genommen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat folgendes Forschungs­
projekt unterstützt:
Vorprojekt: „Alleinstehende Frauen“, „Freundinnen“, „Frauenliebende Frauen“ –
lesbische Lebenswelten im deutschen Südwesten (ca. 1920er bis 1950er Jahre) unter
besonderer Berücksichtigung der Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus“
Laufzeit: 1. März 2021 bis 31. Oktober 2022; Fördersumme: 200 000 €
Zwischenfinanzierung
Laufzeit: 1. November 2022 bis 30. April 2023; Fördersumme: 132 000 €
Projekt: „Zwischen Unsichtbarkeit, Repression und lesbischer Emanzipation –
Frauenliebende* Frauen im deutschen Südwesten 1945 bis 1980er Jahre“
Laufzeit: 1. Mai 2023 bis 30. April 2026; Fördersumme: 755 000 €
Gesamtförderung: 1 087 000 €
Wie bereits in der Stellungnahme zur Drs. 17/6208, Ziffer 8, ausgeführt, liegen
dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vor dem Hintergrund
eines häufig inter- und transdisziplinären Charakters des Forschungsfeldes, keine
belastbaren Daten aus der amtlichen Statistik zur Einwerbung von Bundesmitteln,
EU-Mitteln sowie Drittmitteln vor.
5.	anhand welcher wissenschaftlichen Qualitätskriterien die Förderung entspre­
chender Projekte erfolgt;
Die Qualitätskriterien richten sich nach den eingeführten Kriterien guter wissen­
schaftlicher Praxis und werden anhand wissenschaftsgeleiteter unabhängiger
Verfahren geprüft.

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6.	welche Verfahren zur Evaluation der wissenschaftlichen Qualität und des gesell­
schaftlichen Nutzens dieser Projekte angewandt werden;
Die Qualität wissenschaftlicher Arbeit wird durch verschiedene unabhängige Ins­
tanzen überprüft. Dies erfolgt häufig im Rahmen eines wissenschaftlichen Wettbe­
werbs und Peer Review-Verfahrens. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst legt Wert auf wissenschaftsgeleitete unabhängige Verfahren im Rah­
men der Selbstverwaltungsautonomie der Hochschulen und strebt im Sinne der
grundgesetzlich geschützten Wissenschaftsfreiheit keine von ihm selbst geleitete
Evaluation an.
7.	welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse, Patente, Innovationen,
Handlungsempfehlungen oder sonstigen nachweisbaren Ergebnisse aus den
geförderten Projekten herv