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title: "Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung erlässt Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Samstagsfahrverbot im Freistaat Sachsen; bis 31.08.2026 Straßenersatzverkehr"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:00:00Z"
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Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung erlässt Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Samstagsfahrverbot im Freistaat Sachsen; bis 31.08.2026 Straßenersatzverkehr

Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Archivstraße 1
01097 Dresden
www.smil.sachsen.de
Verkehrsverbindung:
Zu erreichen mit den Straßen-
bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13
Für Besucher mit Behinderungen
befinden sich gekennzeichnete
Parkplätze am Königsufer.
Für alle Besucherparkplätze gilt:
Bitte beim Pfortendienst melden.

Bitte beachten Sie die allgemei-
nen Hinweise zur Verarbeitung
personenbezogener Daten durch
das Sächsische Staatsministe-
rium für Infrastruktur und
Landesentwicklung zur Erfüllung
der Informationspflichten nach der
Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung auf
www.smil.sachsen.de

Verteiler lt. Anlage

Allgemeine Ausnahmegenehmigung
vom Sonn-

und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3

Straßenver-
kehrs-Ordnung und

Samstagsfahrverbot gemäß § 1 Ferienreiseveror-
dnung

aufgrund des Niedrigwassers

Aufgrund
der
trockenen
Wettersituation
werden
teils
extreme
Niedrigwasserstände
in
den
deutschen
Binnenschifffahrtsstraßen
verzeichnet. Am Rhein werden die Pegelstände des Extremjahres 2018
bereits unterschritten. Die Donau verzeichnet ebenfalls historische Tiefstände.
Auch an der Elbe wurden außergewöhnlich niedrige Wasserstände erreicht.
Die Binnenschifffahrt ist hierdurch stark beeinträchtigt. Logistikketten, die für
die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft notwendig
sind, sind betroffen. Eine (teilweise) Verlagerung auf die Straße ist
unumgänglich.

Um die betroffenen Branchen in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihren
Aufgaben weiterhin bestmöglich nachzukommen und die Versorgung der
Bevölkerung und der Wirtschaft sicherzustellen, wird auf Bitten des
Bundesministeriums für Verkehr folgende Regelung getroffen:

Für die Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 31.08.2026 wird hiermit eine

Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 Satz 1 Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Absatz 3
und 4 StVO für das Gebiet des Freistaats Sachsen

und eine

Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Verordnung zur
Erleichterung
des
Ferienreiseverkehrs
auf
der
Straße
(Ferienreiseverordnung)
vom
Samstagsfahrverbot
nach
§
1
Ferienreiseverordung für das Gebiet des Freistaats Sachsen

erteilt für die geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderungen durch
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit
Anhängern hinter Lastkraftwagen, die Ersatzverkehre sind und aus dem
Niedrigwasser resultieren.

Ihr/-e Ansprechpartner/-in
Andrea Scholz
Durchwahl
Telefon +49 351 564 50647
Telefax +49 351 564 51099
Andrea.Scholz@
smil.sachsen.de
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Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
64-4011/14/27-2026/40810
Dresden,
10.08.2026
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDESENTWICKLUNG
Archivstraße 1 | 01097 Dresden

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Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit
den genannten Transporten stehen.

Bei
diesen
Transporten
wird
im
Freistaat
Sachsen
der
Nachweis
einer
Ausnahmegenehmigung bis zum o. a. Datum nicht benötigt. Soweit bei Beförderungen
in andere Bundesländer Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, müssten diese dort
beantragt werden.

Die getroffene Ausnahmeregelung gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte.

Die Ausnahmegenehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufes.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Stephan Berger
Abteilungsleiter Mobilität