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title: "Volkswagen Sachsen GmbH; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen am Standort Fahrzeugwerk Zwickau Lagerkapazität \u003e50 t Inbetriebnahme 1 Jan 2027"
sdDatePublished: "2026-08-14T09:11:00Z"
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Volkswagen Sachsen GmbH; Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen am Standort Fahrzeugwerk Zwickau Lagerkapazität >50 t Inbetriebnahme 1 Jan 2027

Landkreis Zwickau - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen der Firma Volkswagen Sachsen GmbH am Standort der Volkswagen Sachsen GmbH – Fahrzeugwerk Zwickau

Unterlagen Gruppierung öffnen [2 Datensätze] Antragsunterlagen [14.8.2026] 2026-08-03 - Landratsamt Zwickau - Umweltamt - Stellungnahme zu VW Zwickau - Lagerung von Altfahrzeugen (pdf-Datei; 0,36 MB) [14.8.2026] Antragsunterlagen Abstellplatz (pdf-Datei; 20,3 MB)

3168] Landkreis Zwickau - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen der Firma Volkswagen Sachsen GmbH am Standort der Volkswagen Sachsen GmbH – Fahrzeugwerk Zwickau Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Gemäß § 10 Absatz 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, und §§ 5 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Die Volkswagen Sachsen GmbH in 08058 Zwickau, Glauchauer Straße 40, hat am 3. Juli 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen am Standort der Volkswagen Sachsen GmbH – Fahrzeugwerk Zwickau, für die Flurstück-Nummern 642, 672 und 673 der Gemarkung Mosel eingereicht. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Erhöhung der Lagerkapazität von Altfahrzeugen auf über 50 Tonnen. Die beantragte Anlage soll am 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gemäß § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 8.12.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen unterliegen daher dem Genehmigungserfordernis nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Genehmigungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Die Verfahrensführung erfolgt durch das Referat 44 – Immissionsschutz – der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz. Der Landesdirektion Sachsen liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen des Antragstellers sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor: für jedermann zur Einsichtnahme nachfolgend als Anlage im .pdf-Format auf dieser Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen abrufbar. Neben der Auslegung und Einsichtnahme im Internet besteht gemäß § 10 Absatz 4 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zusätzlich die Möglichkeit, auf Nachfrage beim Referat 44 – Immissionsschutz - der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Landesdirektion Sachsen erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zu einem Monat nach der öffentlichen Auslegung, mithin schriftlich oder elektronisch beim Referat 44 – Immissionsschutz – der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz erhoben werden. Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Der Zugang für elektronische Einwendungen ist auf die Dateiformate .docx und .pdf beschränkt und hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen. Für den fristgemäßen Zugang der Einwendungen gilt das Eingangsdatum bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Vor- und Familiennamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, werden gemäß § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83) geändert worden ist, in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist, nicht berücksichtigt. Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen ebenfalls unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können auch nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die konkret angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Die Einwendungsschreiben werden dem Antragsteller zwecks Stellungnahme zur Kenntnis gegeben. Der Antragsteller ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Behörde soll auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an den Antragsteller unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden sich unter www.lds.sachsen.de

datenschutz. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Absatz 3 Satz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Das gilt nicht für ein sich anschließendes Widerspruchs- und Klageverfahren. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Landesdirektion Sachsen gemäß § 10 Absatz 4 Nummer 3 in Verbindung mit § 10 Absatz 6 BImSchG nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Für den Fall, dass rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen zu erörtern sind, wird die Durchführung eines Erörterungstermins in den Räumen der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz vorgesehen. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Formgerecht erhobene Einwendungen werden auch im Fall des Ausbleibens des Antragstellers oder des Ausbleibens derjenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt. Der vorgesehene Erörterungstermin kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Landesdirektion Sachsen auch in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Im Fall einer Onlinekonsultation wird dem Antragsteller als auch denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, innerhalb einer vorher bekannt zu machenden Frist die Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Der vorgesehene Erörterungstermin kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Landesdirektion Sachsen auch entfallen. Der Wegfall des Erörterungstermins wird vorher öffentlich bekannt gemacht. Abschließend ergeht folgender Hinweis: Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung entsprechend § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ersetzt werden. Chemnitz, den 13. Juli 2026 Die Volkswagen Sachsen GmbH in 08058 Zwickau, Glauchauer Straße 40, hat am 3. Juli 2026 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen am Standort der Volkswagen Sachsen GmbH – Fahrzeugwerk Zwickau, für die Flurstück-Nummern 642, 672 und 673 der Gemarkung Mosel eingereicht. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen die Erhöhung der Lagerkapazität von Altfahrzeugen auf über 50 Tonnen. Die beantragte Anlage soll am 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage gemäß § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 8.12.1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage zur Zwischenlagerung von Altfahrzeugen unterliegen daher dem Genehmigungserfordernis nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Genehmigungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen. Die Verfahrensführung erfolgt durch das Referat 44 – Immissionsschutz – der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz. Der Landesdirektion Sachsen liegen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung folgende Unterlagen des Antragstellers sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor: - Antragsunterlagen einschließlich technischer Beschreibung - Schalltechnische Prognose vom 14. August 2026 bis einschließlich14. September 2026 für jedermann zur Einsichtnahme nachfolgend als Anlage im .pdf-Format auf dieser Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen abrufbar. Neben der Auslegung und Einsichtnahme im Internet besteht gemäß § 10 Absatz 4 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zusätzlich die Möglichkeit, auf Nachfrage beim Referat 44 – Immissionsschutz - der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Landesdirektion Sachsen erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zu einem Monat nach der öffentlichen Auslegung, mithin vom 14. August 2026 bis einschließlich 14. Oktober 2026 schriftlich oder elektronisch beim Referat 44 – Immissionsschutz – der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz erhoben werden. Die Einwendungen müssen leserlich neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle Anschrift des Einwenders tragen. Der Zugang für elektronische Einwendungen ist auf die Dateiformate .docx und .pdf beschränkt und hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen. Für den fristgemäßen Zugang der Einwendungen gilt das Eingangsdatum bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen