Stadt Lingen (Ems) Wahlbekanntmachung am 13.09.2026 in Lingen; Mehrfachwahlen am selben Tag.

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Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Lingen (Ems)

Nr. 21

Jahrgang 2026

Erscheinungsdatum: Lingen (Ems), 15.08.2026

Nr. Inhalt

Seite A. Satzungen und Verordnungen 2 B. Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne 2 C. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen 2 1. Wahlbekanntmachung der Stadt Lingen (Ems) – Bekanntmachung Wahltag 2 D. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates 4 2. Sitzung des Rates der Stadt Lingen (Ems) am 20.08.2026 4 E. Bekanntmachungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften 5

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A. Satzungen und Verordnungen

B. Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne

C. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung der Stadt Lingen (Ems) – Bekanntmachung Wahltag

Am 13. September 2026 finden in der Stadt Lingen (Ems) Landrats-, Kreistags-, Ober- bürgermeister-, Stadtrats- und Ortsratswahlen in den Ortsteilen Altenlingen, Baccum, Bramsche, Brögbern, Clusorth-Bramhar, Darme, Holthausen, Laxten und Schepsdorf statt.

Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Die Stadt Lingen (Ems) ist in 45 Wahlbezirke aufgeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 23. August 2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Bei der Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Emsland und zur Ober- bürgermeisterin/zum Oberbürgermeister der Stadt Lingen (Ems) hat die Wählerin/der Wähler eine Stimme.

Bei der Wahl der Vertretungen des Kreistags, des Stadtrats und der Ortsräte hat die wählende Person drei Stimmen für jede Wahl.

Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils Felder für jede Liste, für jede Listenbewerbe- rin/Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur Kennzeichnung. Bei der Direktwahl enthält der Stimmzettel die im Wahlgebiet zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber.

Bei der Stimmabgabe muss die wählende Person die Wahlvorschläge, denen sie oder er Stimmen geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei kennzeichnen. Bei der Direktwahl darf nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel abgegeben wer- den. Der Stimmzettel ist sonst ungültig. Sie kann bei der Wahl des Kreistags, des Stadt- rats und des Ortsrats jeweils bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

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a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen, b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag, c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne an die Reihenfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein, d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahl- vorschläge, e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvor- schläge.

Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszu- weisen.

Wer keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahl- raum abgeben. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl im Wahl- bereich, für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen.

Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

  1. Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihre Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
  2. Sie legt die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß) und verschließt diesen.
  3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages, die auf dem Wahlschein vor- gedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
  4. Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag (rot).
  5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
  6. Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an die auf dem Wahlbriefumschlag ange- gebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Wahlleitung der Stadt Lingen (Ems), Elisabethstraße 14-16, 49808 Lingen (Ems) abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefs bei der zuständigen Wahlleitung darf er nicht mehr zurückgegeben werden.

Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahl- briefumschlag.

Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Bei der Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Emsland und zur Oberbürger- meisterin/zum Oberbürgermeister der Stadt Lingen (Ems) kann es zu einer Stichwahl am 27. September 2026 kommen. Die Stichwahl findet in den gleichen Wahlräumen wie die Haupt- wahl statt. Die Wahlberechtigten erhalten für eine Stichwahl die Wahlbenachrichti- gungskarte zurück.

Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.

Lingen (Ems), 04. August 2026

Stadt Lingen (Ems) (L.S.) Der Oberbürgermeister Im Auftrag gez. Witt

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D. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates

Sitzung des Rates der Stadt Lingen (Ems) am 20.08.2026 Am Donnerstag, 20. August 2026, findet um 16:00 Uhr im Ratssitzungssaal des Neuen Rathauses eine öffentliche

Sitzung des Rates

der Stadt Lingen (Ems) statt, zu der ich Sie hiermit einlade.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

Begrüßung und Feststellung a) der Ordnungsmäßigkeit der Ladung b) der Beschlussfähigkeit c) der Tagesordnung

Genehmigung des Protokolls über die öffentliche Sitzung vom 25. Juni 2026

Bericht der Verwaltung

Einwohnerfragestunde

Umbesetzung von Ausschüssen hier: Hinzugewählte im Jugendhilfeausschuss

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 NKomVG

Personalangelegenheit hier: Beförderung einer Beamtin

Beschluss der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet „Mühlen- bachstraße und Umgebung“ gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)

Einberufung einer Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit zur Dürresituation in Lingen (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion vom 10. August 2026)

Erstellung eines Entwurfes einer örtlichen Bauvorschrift nach § 84 NBauO (Mobilitätssatzung) (Antrag der BN-Fraktion vom 10. August 2026)

Anfragen und Anregungen

Lingen, 13. August 2026

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Dieter Krone Oberbürgermeister

E. Bekanntmachungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften