Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Einführung eines 28. Regime im Gesellschaftsrecht im EU-Binnenmarkt; BITMi fordert EU Inc. als einheitliche digitale Rechtsform.
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi)”
- Regime der EU und Vorschlag für EU Inc.
Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )
Angegeben von: Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) (R003955) am 14.08.2026
Beschreibung: Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 als Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ihren Vorschlag zur Einführung eines 28. Regimes im Gesellschaftsrecht veröffentlicht. Das 28. Regime soll ein EU-weit einheitliches Regelwerk sein, das auf digitalen Lösungen beruht und Unternehmen hilft, Hindernisse bei der Gründung, der Expansion und der Tätigkeit im gesamten Binnenmarkt zu überwinden. Der BITMi plädiert für die Einführung der EU Inc. als einheitliche, digitale Rechtsform.
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2608110028 ( PDF - 2 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 24.04.2026 an: Bundestag Fraktionen
Gruppen [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Versendet am 24.04.2026 an: Bundestag Fraktionen
Gruppen [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Gruppen [alle SG dorthin] Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos