Verband der Automobilindustrie e.V. lehnt DSK-Verankerung im BDSG ab; One-Stop-Shop-Ansatz im BDSG-E befürwortet
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Verband der Automobilindustrie e.V.”
Gesetzliche Verankerung der DSK im BDSG nur bei verbindlichen Transparenz-, Konsultations- und Beteiligungsmechanismen
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 14.08.2026
Beschreibung: Der VDA spricht sich gegen eine gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz (DSK) ohne verbindliche Beteiligungs-, Transparenz- und Konsultationsmechanismen aus. Bei der Entwicklung von Auslegungsmaßstäben zu neuen Technologien und datengetriebenen Innovationen sollten Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis strukturiert einbezogen werden. Daneben befürwortet der VDA die Einführung eines Einer-für-Alles-Prinzip und eines One-Stop-Shop-Ansatzes im Rahmen von § 18 BDSG-E und § 40 BDSG-E
26 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
BDSG 2018 [alle RV hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
26 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)