Verband der Automobilindustrie e.V. lehnt DSK-Verankerung im BDSG ab; One-Stop-Shop-Ansatz im BDSG-E befürwortet

Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Verband der Automobilindustrie e.V.”

Gesetzliche Verankerung der DSK im BDSG nur bei verbindlichen Transparenz-, Konsultations- und Beteiligungsmechanismen

Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )

Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 14.08.2026

Beschreibung: Der VDA spricht sich gegen eine gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz (DSK) ohne verbindliche Beteiligungs-, Transparenz- und Konsultationsmechanismen aus. Bei der Entwicklung von Auslegungsmaßstäben zu neuen Technologien und datengetriebenen Innovationen sollten Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis strukturiert einbezogen werden. Daneben befürwortet der VDA die Einführung eines Einer-für-Alles-Prinzip und eines One-Stop-Shop-Ansatzes im Rahmen von § 18 BDSG-E und § 40 BDSG-E

26 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]

BDSG 2018 [alle RV hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

26 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)