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title: "Freistaat Sachsen senkt Zinssätze für das Förderprogramm Familienwohnen ab 19. August 2026 in Sachsen; 0,1–2,65% statt 3,15%"
sdDatePublished: "2026-08-14T15:42:00Z"
source: "https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1099354/download_pdf"
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  - name: "housing and urban planning policy"
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  - name: "family planning"
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locations:
  - "Sachsen"
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Freistaat Sachsen senkt Zinssätze für das Förderprogramm Familienwohnen ab 19. August 2026 in Sachsen; 0,1–2,65% statt 3,15%

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

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Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und
Landesentwicklung
Ihre Ansprechpartnerin
Annegret Fischer
Durchwahl
Telefon +49 351 564 50021
medien@smil.sachsen.de*
14.08.2026
Freistaat senkt Zinssätze für Familien zur Schaffung von
Wohneigentum
Ministerin Kraushaar: »Förderprogramm ‚Familienwohnen‘ bleibt
auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv«
Die Zinsen für Baunanzierungen sind zuletzt deutlich gestiegen und
liegen aktuell bei rund 4,2 Prozent. Der Freistaat Sachsen reagiert darauf
und senkt ab dem 19. August 2026 die Zinssätze im Förderprogramm
»Familienwohnen« um 0,5 Prozentpunkte. Familien, die Wohneigentum
bauen oder kaufen wollen, erhalten die Förderdarlehen damit je nach
Konstellation künftig zu Zinssätzen zwischen 0,1 und maximal 2,65 Prozent
– bisher lag die Obergrenze bei 3,15 Prozent.
Sachsens Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina
Kraushaar, erklärt: »Die Zinsen für Baukredite sind zuletzt deutlich
gestiegen. Gerade für Familien mit niedrigerem Einkommen wird damit
der Wunsch nach dem eigenen Zuhause immer mehr zum Problem.
Darauf reagieren wir direkt, indem wir unsere Zinssätze senken. Wer jetzt
einen Antrag stellt, erhält für das Förderdarlehen in Höhe von 80.000
Euro weiter bessere Konditionen, als der Markt sie bietet. So bleibt das
Programm Familienwohnen auch in Zeiten steigender Zinsen attraktiv und
gut aufgestellt.« Die Ministerin ergänzt: »Eigentum schafft Bindung und
Verwurzelung mit der eigenen Region. Es gibt Sicherheit und ist eine wichtige
Säule der Altersvorsorge. Deshalb unterstützen wir über das Programm
Familienwohnen vor allem Familien mit niedrigeren Einkommen dabei, sich
den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. In diesem Jahr stellt mein
Haus dafür 55 Millionen Euro bereit.«
Die Höhe der Zinsen für die Förderdarlehen mit einer Laufzeit von bis
zu 25 Jahren hängt von der konkreten Fallkonstellation ab: Die Zahl der
Kinder im Haushalt, eine energetische Sanierung oder ein niedrigeres
Haushaltseinkommen reduzieren die Zinssätze. Beispielsweise erhält eine
Familie mit zwei Kindern, die eine Wohnung in Sachsen erwirbt und
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
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Landesentwicklung
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energetisch saniert, das Darlehen künftig zu einem Zinssatz von 1,35
Prozent – bisher waren es 1,85 Prozent. Das sind rund 5.000 Euro weniger
Zinslast über die Laufzeit. Der Zinsrechner, mit dem die Zinssätze für
jede Konstellation berechnet werden können, ist dieser Medieninformation
als Link beigefügt. Der jeweilige Zinssatz wird über die gesamte Laufzeit
gewährt. Das schafft Sicherheit und Planbarkeit.
Die Darlehenshöhe beträgt in der Regel 80.000 Euro und erhöht sich um
weitere 10.000 Euro für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.
Voraussetzung für die Darlehen, die über die Sächsische Aufbaubank –
Förderbank – (SAB) bewilligt werden, ist, dass Familien das Wohneigentum
selbst nutzen. Sowohl der Kauf einer Bestandsimmobilie als auch der
Neubau können unterstützt werden. Dabei darf die Summe des zu
versteuernden Haushalts-Einkommens nicht höher als 100.000 Euro sein –
bei Alleinstehenden nicht höher als 60.000 Euro. Die Grenzen erhöhen sich
mit jedem Kind um 10.000 Euro.
Die Förderrichtlinie »Familienwohnen« gibt es seit 2017. In diesem Jahr
stehen über den Wohnraumförderfonds 55 Millionen Euro für das Programm
zur Verfügung. Jährlich können damit bis zu 650 Familien in Sachsen von
den Wohneigentumsförderung des Freistaates Sachsen protieren.
Inhalte der Förderrichtlinie Familienwohnen:
• Förderung von Bau- und Wohnprojekten: Auch Familien, die
Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojektes werden,
können von der Förderung protieren.
• Kinder werden auch nach Darlehensbewilligung berücksichtigt:
Für Kinder, die danach geboren werden, kann eine Zinsreduktion
erfolgen. Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins.
• Einfache Regeln: Maßgeblich sind nur die Gesamtkosten des
Vorhabens.
• Geringe Eigenkapitalanforderung: Es reicht ein Eigenanteil von
zehn Prozent.
• Einkommensschwache Familien oder Käufer von Altbauten im
Rahmen des Förderbausteins »Jung kauft Alt« protieren von
zusätzlichen Zinsabschlägen.
Links:
Förderprogramm Familienwohnen mit Zinsrechner