Zentralstelle Extremismus Sachsen festgenommen zwei irakische Staatsbürger in Dresden und Königstein; Haftbefehle vollzogen
Medienservice Sachsen - Pressemitteilung
Seite 1 von 2 Medieninformation Generalstaatsanwaltschaft Dresden Ihr Ansprechpartner Dr. Patrick Pintaske Durchwahl Telefon +49 351 446 2838 Telefax +49 351 446 2830 pressesprecher@ gensta.justiz.sachsen.de* 14.08.2026 Festnahme von zwei mutmaßlichen Mitgliedern des »Islamischen Staates« Durchsuchungen und Festnahmen in Dresden und Königstein Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) hat am 11. und 13. August 2026 in Dresden und Königstein durch das Polizeiliche Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen zwei irakische Staatsbürger (männlich, 33 und 27 Jahre) jeweils aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen und deren Wohnungen in Dresden und Königstein durchsucht. Beiden Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Sie sollen von Februar 2016 bis Mai 2017 bzw. von April 2016 bis Februar 2017 als Kämpfer in verschiedenen Kampfverbänden der terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat« mitgliedschaftlich tätig gewesen sein. Hierfür seien beide auch monatlich entlohnt worden. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden Mobiltelefone, ein Laptop und Ausweisdokumente sichergestellt. Die Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Dresden vorgeführt. Dieser setzte die Haftbefehle in Vollzug. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der technischen Asservate, dauern an. Hintergrund: Mit der Medieninformation vom 16.04.2026 wurde bereits über die Festnahme weiterer IS-Mitglieder berichtet. Medien: Hausanschrift: Generalstaatsanwaltschaft Dresden Lothringer Straße 1 01069 Dresden www.justiz.sachsen.de/gensta Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 6 und 13. Haltestelle Sachsenallee. Gekennzeichnete Behindertenparkplätze benden sich vor dem Haus.
- Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen.
Seite 2 von 2 Dokument: Medieninformation als PDF