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title: "Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert Agroforstsysteme in Brandenburg; Anträge bis 31. Dezember 2028 möglich"
sdDatePublished: "2026-08-14T15:23:00Z"
source: "https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/165_26_MLEUV_RiLi%20Agroforstsysteme_2026_08_14.pdf"
topics:
  - name: "agricultural technology"
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  - name: "environmental policy"
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locations:
  - "Potsdam"
  - "Brandenburg"
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz fördert Agroforstsysteme in Brandenburg; Anträge bis 31. Dezember 2028 möglich

Ministerium für Land- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13,
14467 Potsdam
Pressesprecher
Kontakt:
Gabriel Hesse
Potsdam, 14. August 2026
Pressemitteilung
Nummer: 165/2026
Telefon:
0331 866-7011
0331 866-7019
Mobil:
0174 6999572
E-Mail:
pressestelle@mleuv.brandenburg.de
Internet: https://mleuv.brandenburg.de
Social
Media
Neue Agroforstsysteme für Brandenburg: Förder-
anträge ab sofort möglich
Agroforstsysteme verbinden Klimaschutz und moderne Landbewirtschaftung - bis zu 100.000
Euro Förderung möglich
Agroforstsysteme kombinieren auf Acker- oder Dauergrünlandflächen streifenförmige Gehölz-
flächen mit landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und leisten einen Beitrag zum Klima-, Boden-,
Wasser- und Umweltschutz. Über eine neue Richtlinie fördert das Ministerium für Land- und
Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Einrichtung von Agroforstsystemen
mit bis zu 100.000 Euro. Anträge sind ab sofort und bis zum 31. Dezember 2028 möglich.

Agrarstaatssekretär Dr. Stephan Nickisch: „Agroforstsysteme gelten gerade in Zeiten der Klimaver-
änderungen mit abnehmenden Niederschlägen und Hitzephasen als zukunftsweisendes Konzept einer
nachhaltigen und modernen Landbewirtschaftung. Ihre Umweltwirkungen sind vielfältig: Sie leisten
durch die Bindung von Kohlenstoff im Gehölz einen aktiven Beitrag zur CO2-Minderung, bieten Schutz
gegen Bodenerosion, schaffen Beschattung, damit Kühlung und vermindern die Verdunstung, reduzie-
ren den Stoffaustrag in Grund- und Oberflächenwasser und stärken zudem die Biodiversität in der
Landwirtschaft. Deshalb fördert das Land ab sofort die Einrichtung dieser Systeme mit bis zu 100.000
Euro.“

Grundlage für die Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen durch das Ministerium für Land-
und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) ist eine neue Förderrichtlinie.
Anträge können ab sofort digital gestellt werden.
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Als Agroforstwirtschaft werden Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Gehölze (Bäume oder
Sträucher) in Form von Streifen (Alley Cropping) auf Acker- oder Dauergrünland angelegt werden. Das
Land Brandenburg fördert dabei gezielt Systeme, die vorrangig der Rohstoffgewinnung oder Nah-
rungsmittelproduktion dienen.

Potsdam, 14. August 2026
Pressemitteilung
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Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
und deren Betriebsstätte in Brandenburg liegt.

Vorrausetzung für die Förderung ist ein Pflanzkonzept, in dem die Gehölzflächenanteile, die Anzahl
und die Breite der Streifen dargestellt und erläutert werden. Flächen in Naturschutzgebieten oder auf
wertvollen Grünlandbiotopen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung beträgt zwischen 1.566 Euro bis 5.271 Euro je Hektar. Werden mindestens fünf verschie-
dene Gehölzarten gepflanzt, kommt noch ein Bonus von 1.820 Euro je Hektar dazu. Die Mindestförde-
rung liegt bei 2.500 Euro je Antrag. Die Förderung ist auf maximal 100.000 Euro je Zuwendungsemp-
fänger begrenzt und kann höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.
Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist ausgeschlossen.

Anträge können über das digitale Antragssystem Agrarantrag Brandenburg eingereicht werden. Die
Antragstellung ist für die gesamte Laufzeit der Richtlinie ohne feste Stichtage kontinuierlich möglich.
Die geförderten Gehölze müssen fünf Jahre ab Pflanzung dem Förderzweck entsprechend ge-
nutzt werden, auch bei einem Eigentums- oder Besitzwechsel der Fläche.

Weitere
Informationen
erhalten
Sie
auf
den
Seiten
des
MLEUV
https://mleuv.branden-
burg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-von-agroforstsystemen/
und der ILB unter https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/agroforst-
systeme-gak

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