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title: "Gemeinde Nottwil kommunale Volksabstimmung über Neugestaltung Bahnhofareal, Nottwil; Keine Orientierungsversammlung stattfindet"
sdDatePublished: "2026-08-14T07:16:00Z"
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  - "Lucerne"
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Gemeinde Nottwil kommunale Volksabstimmung über Neugestaltung Bahnhofareal, Nottwil; Keine Orientierungsversammlung stattfindet

Anordnung

Bekanntmachung
Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmungen
vom Sonntag, 27. September 2026
Eidgenössische Abstimmungsvorlagen:
−Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
−Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen in-
ländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Er-
nährungsinitiative)»
Kantonale Abstimmungsvorlage:
−Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und Gegenentwurf
−Referendumsabstimmung über die Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgeset-
zes
−Weiterentwicklung Standortförderung. Änderung des Gesetzes über die Wirtschafts-
förderung und die Regionalpolitik
−Sonderkredit zur Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl
Kommunale Abstimmungsvorlagen:
−Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Sonderkredit
−Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Teilrevision Ortsplanung:
Ein- und Umzonung
−Underdorf / Tafelweid, Teilrevision Ortsplanung: Kompensatorische Ein- und
Auszonung
Öffnungszeiten Urnenlokal:
Das Urnenlokal bei der Gemeindeverwaltung, Zentrum Sagi, 6207 Nottwil, ist am Sonn-
tag, 27. September 2026, von 10.00 bis 10.30 Uhr geöffnet.
Briefliche Stimmabgaben:
Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Das Abstimmungs-
kuvert kann der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben oder
in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden. Das Rücksendecouvert
muss vor Ende der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein.
Nottwil, 12. August 2026
GEMEINDE NOTTWIL

NOTTWIL
Der Stern am Sempachersee
Anordnung Gemeindeabstimmung vom 27. September 2026
Der Gemeinderat Nottwil beschliesst gestützt auf § 23, Abs. 4 des Stirn mrechtsgesetzes
vom 25. Oktober 1988 (StRG) und die Gemeindeordnung vom 10. Januar 2007;
1. Am Sonntag, 27. September 2026, findet in der Gemeinde Nottwil im Urnenverfah-
ren die kommunale Volksabstimmung statt über:
Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Sonderkredit
Neugestaltung Bahnhofareal mit Buserschliessung, Teilrevision
Ortsplanung: Ein- und Umzonung
Underdorf/Tafelweid, Teilrevision Ortsplanung: Kompensatorische
Ein- und Auszonung
2. Die Stimmberechtigten erhalten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag
die Abstimmungsunterlagen gemäss § 38 StRG. Die Akten für die Gemeindeab-
Stimmung liegen bei der Gemeindeverwaltung drei Wochen vorher zur Einsicht auf
(§ 22 Abs. 1 StRG). Es findet keine Orientierungsversammlung statt.
3. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurück-
gelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Bei-
standschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden
und spätestens fünf Tage vor dem Abstimmungstag ihren politischen Wohnsitz in
der Gemeinde Nottwil geregelt haben (§ 4 und § 5 StRG).
4. Das Stimmregister wird am Dienstag, 22. September 2026, 17.00 Uhr, abgeschlos-
sen (§ 15 StRG). Die stimmberechtigten Gemeindeangehörigen können das unbe-
arbeitete Stimmregister einsehen.
5. Die Urnenzeiten sowie die Urnenlokale sind bis spätestens 16 Tage vor dem Ab-
stimmungstag von der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die
Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe hinzuweisen (§ 24 Abs. 2 StRG).
6. Die Stimmberechtigung zur brieflichen Stimmabgabe richtet sich nach §§ 61 bis 69
StRG.
7. Dieser Beschluss ist im Anschlagskasten sowie auf der Homepage der Gemeinde zu
publizieren (§ 21 Abs. 3 StRG und Art. 7 GO).
6207 Nottwil, 12. August 2026
Gt
fiter Steffen
Gemeindepräsident
INDE NOTTWIL
Silvan Hodel
Gemeindeschreiber
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Gemeinderat
Gemeinde Nottwil l Zentrum Sagi l 6207 Nottwil l Telefon 041 93931 31 www.nottwil.ch I gemeinde@nottwil.ch