Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine beantragen Ausnahmegenehmigung für max. ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet Bremen; Jahresgebühr 88,50 Euro

Parken für Gewerbetreibende - Parken in Quartieren

Parken mit Firmensitz im Bewohnerparkgebiet

Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Institutionen, Behörden, Vereine u. ä. können eine Ausnahmegenehmigung für maximal ein genutztes Fahrzeug zur Zeit beantragen. Weitere Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall gewährt werden, wenn das Parken von Fahrzeugen im Bewohnerparkgebiet regelmäßig und durchgehend für die Aufrechterhaltung des Betriebs dringend notwendig ist (z. B. für Transport von Werkzeug und Material) und der Firma keine eigenen Stellplätze oder Garagen zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug muss grundsätzlich auf das Gewerbe bzw. den Inhaber zugelassen sein und eine Firmenbeschriftung aufweisen (keine Magnetbeschriftung). Die Einzelfallprüfung erfolgt durch das ASV.

Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende u. ä.: 88,50 Euro

Jahresgenehmigung für Vereine: 75,00 Euro

Parken für Handwerker:innen, soziale Dienste u. ä.

Handwerker:innen, soziale Dienste sowie ähnliche Betriebe und Einrichtungen können für ihren Einsatz bei Kund:innen, Klient:innen oder Patient:innen in Bremen eine stadtweit gültige Ausnahmegenehmigung beantragen.