Anwohner:innen beantragen Bewohnerparkausweis beim ASV im Bewohnerparkgebiet; kein Anspruch auf freien Stellplatz.

Parken für Anwohner:innen - Parken in Quartieren

Alle Anwohner:innen mit Meldeadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) im Bewohnerparkgebiet können beim Amt für Straßen und Verkehr (ASV) jeweils einen Bewohnerparkausweis für ihre Bewohnerparkzone beantragen. Mit dem Ausweis, gültig für ein oder zwei Jahre, erhalten Anwohnende die Berechtigung, im Gültigkeitszeitraum auf den gekennzeichneten und bewirtschafteten Parkplätzen dauerhaft zu parken. Damit entsteht allerdings kein Anspruch auf einen freien Stellplatz. Voraussetzung für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist: Weder kann eine private Garage genutzt werden, noch ist ein anderer privater Stellplatz verfügbar.

Bewohnerparkausweis „Sonderparkberechtigung für Bewohner“ 75,00 Euro pro Jahr; 150,00 EUR für 2 Jahre

Anwohner:innen können für ihre privaten Gäste kostenpflichtig Besucherkarten erwerben. Pro Jahr und pro Person werden maximal 8 Einzeltickets, jeweils gültig für 48 Stunden sowie 2 Wochenkarten ausgegeben.

Einzelticket 48 Stunden: 10,20 Euro pro Ticket

Wochenkarte (7 Tage): 25,00 Euro pro Karte

Pflegebedürftige, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer:innen) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, die von den Pflegenden genutzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI vorliegt (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse).