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title: "Deutschland schiebt Afghan*innen nach Afghanistan ab; Abschiebungen trotz gerichtlicher Grenzen fortgesetzt"
sdDatePublished: "2026-08-14T10:06:00Z"
source: "https://www.proasyl.de/pressemitteilung/deutschland-laesst-afghaninnen-im-stich/"
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  - "Berlin"
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  - "Kabul"
  - "Pakistan"
  - "Iran"
  - "Germany"
  - "Afghanistan"
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Deutschland schiebt Afghan*innen nach Afghanistan ab; Abschiebungen trotz gerichtlicher Grenzen fortgesetzt

Deutschland lässt Afghan*innen im Stich! | PRO ASYL

Deutschland lässt Afghan*innen im Stich!

Fünf Jah­re nach der Macht­über­nah­me der Tali­ban am 15. August 2021 ist die Men­schen­rechts­la­ge in Afgha­ni­stan ver­hee­rend. Den­noch bricht die deut­sche Bun­des­re­gie­rung Auf­nah­me­ver­spre­chen, lehnt Asyl­an­trä­ge afgha­ni­scher Män­ner zuneh­mend ab und schiebt Men­schen zurück in das Unrechts­re­gime. Für ihre Abschie­bungs­po­li­tik nimmt sie die Auf­wer­tung und Nor­ma­li­sie­rung des inter­na­tio­nal nicht aner­kann­ten Tali­ban-Regimes in Kauf.

„Die Bun­des­re­gie­rung agiert skru­pel­los. Sie lässt Schutz­su­chen­de im Stich und hofiert ein radi­kal­is­la­mis­ti­sches Regime, um Abschie­bun­gen um jeden men­schen­recht­li­chen Preis durch­zu­set­zen“, kri­ti­siert Helen Reze­ne, Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL. „Die­se Nor­ma­li­sie­rung des Tali­ban-Regimes muss enden.“

PRO ASYL for­dert zum Jahrestag:

• kei­ne Abschie­bun­gen nach Afghanistan, • die Ein­hal­tung erteil­ter Auf­nah­me­zu­sa­gen und bereits erklär­ter Aufnahmen • und eine Asy­l­ent­schei­dungs­pra­xis, die der tat­säch­li­chen Ver­fol­gungs­ge­fahr durch die Tali­ban Rech­nung trägt.

Nach der Macht­über­nah­me 2021 hat­te Deutsch­land mit sei­nen huma­ni­tä­ren Auf­nah­me­pro­gram­men zunächst Ver­ant­wor­tung über­nom­men. Vom Ver­spre­chen auf Schutz und Sicher­heit in Deutsch­land rück­te die Poli­tik jedoch schritt­wei­se wie­der ab. Bereits 2024 erteil­te die dama­li­ge Ampel-Regie­rung kei­ne neu­en Zusa­gen mehr. Nach dem Regie­rungs­wech­sel setz­te die aktu­el­le Bun­des­re­gie­rung die Ein­rei­sen zeit­wei­se voll­stän­dig aus. Bereits erklär­te Auf­nah­men wur­den infra­ge gestellt, erteil­te Auf­nah­me­zu­sa­gen teil­wei­se zurück­ge­nom­men. Zahl­rei­che Betrof­fe­ne har­ren noch immer in Paki­stan aus – dar­un­ter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und ande­re beson­ders gefähr­de­te Personen.

PRO ASYL beglei­tet seit Jah­ren Fäl­le vor Ort. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt setz­te die­ser Pra­xis im Juli kla­re Gren­zen: Im Fall der Men­schen­rechts­lis­te nach § 22 Auf­ent­halts­ge­setz darf die Bun­des­re­gie­rung nicht pau­schal von bereits erklär­ten Auf­nah­men abrü­cken. Auch bei ihrem wei­ten poli­ti­schen Ent­schei­dungs­spiel­raum ist sie an das Will­kür­ver­bot gebun­den und muss die Umstän­de des jewei­li­gen Ein­zel­falls berücksichtigen.

Frau­en und Mäd­chen wer­den sys­te­ma­tisch aus allen Berei­chen des öffent­li­chen Lebens gedrängt. Gefähr­det sind zudem Oppo­si­tio­nel­le, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, ehe­ma­li­ge Regierungsmitarbeiter*innen, reli­giö­se und eth­ni­sche Min­der­hei­ten sowie Men­schen, die sich den immer wei­ter rei­chen­den Regeln der Tali­ban nicht unterwerfen.

Die neue, von den Tali­ban erlas­se­ne Straf­pro­zess­re­ge­lung für die Gerich­te insti­tu­tio­na­li­siert Ungleich­heit und Will­kür: Sie schreibt Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund von Geschlecht, Reli­gi­on und gesell­schaft­li­chem Sta­tus fest und sieht Kör­per­stra­fen sowie wei­te­re men­schen­rechts­wid­ri­ge Sank­tio­nen vor. Gleich­zei­tig herrscht eine schwe­re huma­ni­tä­re Kri­se: Armut und Hun­ger sind weit ver­brei­tet, das Gesund­heits­sys­tem steht vor dem Zusam­men­bruch. Die Rück­kehr und Abschie­bung einer gro­ßen Zahl von Afghan*innen, ins­be­son­de­re aus dem Iran und Paki­stan, ver­schärft die Lage zusätzlich.

PRO ASYL zeigt: BAMF ver­kennt Will­kür der Taliban-Herrschaft

Par­al­lel dazu hat das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) sei­ne Ent­schei­dungs­pra­xis gegen­über afgha­ni­schen schutz­su­chen­den Män­nern deut­lich ver­schärft. Beson­ders betrof­fen sind jun­ge allein­ste­hen­de Män­ner, die immer sel­te­ner Schutz erhal­ten. Anders ist die Lage bei Frau­en: Nach der Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs kön­nen bei der Prü­fung ihres Antrags auf inter­na­tio­na­len Schutz grund­sätz­lich Geschlecht und Staats­an­ge­hö­rig­keit berück­sich­tigt wer­den, ohne dass eine indi­vi­du­el­le Ver­fol­gungs­ge­fahr dar­über hin­aus fest­ge­stellt wer­den muss.

Für ein im Mai ver­öf­fent­lich­tes Poli­cy Paper hat PRO ASYL rund 50 nega­ti­ve BAMF-Beschei­de aus den Jah­ren 2024 bis 2026 ana­ly­siert. Die Aus­wer­tung zeigt, wie weit sich die Ent­schei­dungs­pra­xis von der Rea­li­tät unter den Tali­ban ent­fernt hat: Das Bun­des­amt ver­kennt die Will­kür der Tali­ban-Herr­schaft, unter­stellt dem Regime teil­wei­se ein ratio­na­les und kal­ku­lier­ba­res Ver­fol­gungs­han­deln und berück­sich­tigt das Risi­ko von Fol­ter, Miss­hand­lung oder ernied­ri­gen­der Behand­lung nicht aus­rei­chend. Zudem erteilt das BAMF immer sel­te­ner Abschie­bungs­ver­bo­te auf­grund der kata­stro­pha­len huma­ni­tä­ren Situation.

Für PRO ASYL ist klar: Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan sind mit den Men­schen­rech­ten nicht ver­ein­bar. Den­noch for­ciert die Bun­des­re­gie­rung genau die­se. Zunächst wur­den Abschie­bun­gen damit legi­ti­miert, dass sie „nur“ Straf­tä­ter und soge­nann­te Gefähr­der betref­fen wür­den. Die­se Gren­ze ist inzwi­schen gefal­len: Mit dem letz­ten Abschie­be­flug nach Kabul wur­de erst­mals auch ein nicht vor­be­straf­ter Mann abge­scho­ben. Ein wei­te­rer nicht vor­be­straf­ter Betrof­fe­ner, der von PRO ASYL unter­stützt wird, konn­te sei­ne Abschie­bung nur durch eine erfolg­rei­che recht­li­che Inter­ven­ti­on ver­hin­dern. Damit beschränkt sich die Abschie­bungs­pra­xis nach Afgha­ni­stan nicht mehr auf Straf­tä­ter und soge­nann­te Gefährder.

Mög­lich wird die­se Abschie­bungs­po­li­tik nur durch eine immer enge­re Koope­ra­ti­on mit dem Regime in Kabul. Bereits heu­te sind von den Tali­ban ent­sand­te Ver­tre­ter in den afgha­ni­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen in Ber­lin und Bonn tätig. Im Zuge der Ver­hand­lun­gen über wei­te­re Abschie­bun­gen hat die Bun­des­re­gie­rung zudem die Ein­rei­se wei­te­ren Per­so­nals für die afgha­ni­schen Ver­tre­tun­gen zuge­sagt, das unter ande­rem bei der Iden­ti­täts­fest­stel­lung und der Aus­stel­lung von Rei­se­do­ku­men­ten mit­wir­ken soll. Damit wei­tet Deutsch­land die Prä­senz des inter­na­tio­nal nicht aner­kann­ten Regimes aus, um Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan zu ermöglichen.

Deutsch­land darf die Tali­ban nicht poli­tisch auf­wer­ten, um Men­schen in ihre Hän­de abschie­ben zu können.