Verwaltungsgericht Gutheissung der Beschwerde B 2025; Kleiner Fehlbetrag, geringere Anforderungen an zukünftiges Einkommen
B 2025/182 | 14.08.2026 | Entscheid Verwaltungsgericht, 19.03.2026
Entscheid Verwaltungsgericht, 19.03.2026 Ausländerrecht, Familiennachzug, Art. 43 Abs. 1 lit. c AIG. Wenn der Fehlbetrag, den es zu decken gälte, damit ein Sozialhilfebezug entfällt, gering ist, sind an den Nachweis eines zukünftigen Einkommens der nachzuziehenden Person tiefere Anforderungen zu stellen. In diesen Fällen ist aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen, dass ein gesunder, nachzuziehender Ehegatte, auch wenn er weder einen Arbeitsvertrag noch eine Stellenzusicherung vorweisen kann und (noch) nicht über Deutschkenntnisse verfügt, in der Lage sein wird, innert verhältnismässig kurzer Frist ein geringes Erwerbseinkommen zu erzielen, um den Fehlbetrag zu decken. Gutheissung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2025