ATP architekten ingenieure Zürich AG im Namen von Migros Ostschweiz, öffentliche Planauflage in Gossau SG; Enteignungs- und Gewässerschutzaspekte geprüft
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage für: S-2608380.1 Transformatorenstation Energiezentrale C7 (TS21) - Erstellen einer neuen TS integriert in einem bestehenden Gebäude - Ersetzt: S-0135418 Koordinaten: 2737974
1253049 S-0096645.4 Migros Verteilzentrum Ostschweiz - Energiezentrale C2 (TS88) (im Gebäude C, Trafoauswechslung) - Ersatz der Transformatoren Koordinaten: 2737951
1252997 S-2619548.1 Transformatorenstation Migros Verteilzentrum Ostschweiz Energiezentrale Aussen (TS149 Aussen) - Neubau der TS auf der Parzelle 3667 in der Gemeinde Gossau SG Koordinaten: 2737875
1252904 L-2619624.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS88 Migros 2 BZGW (Geschoss C2) und TS21 Migros 5 BZGW (Geschoss C7) - Erstellen einer MS-Kabelleitung inklusive Rohranlage Koordinaten: von 2737974
1253049 L-2619630.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS21 Migros 5 BZGW (Geschoss C7) und TS149 Migros 8 Westareal (Aussen) - Erstellen einer MS-Kabelleitung inklusive Rohranlage Koordinaten: von 2737974
1253049 L-2619639.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS21 Migros 5 BZGW (Geschoss C7) und Provisorium, bis TS88 C2 saniert wurde. - Erstellen einer MS-Kabelleitung inklusive Kanal Koordinaten: von 2737974
1253049 Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die ATP architekten ingenieure Zürich AG Hardturmstrasse 101 8005 Zürich im Namen von Genossenschaft Migros Ostschweiz Industriestrasse 47 9202 Gossau SG die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht. Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 17. August 2026 bis zum 15. September 2026 in der Stadtverwaltung Gossau, Rathaus, Büro Nr. 201, Bahnhofstrasse 25, 9200 Gossau öffentlich aufgelegt. Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en)
Ausnahmebewilligung(en): - Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https:
886b7bcb02 online zur Einsicht zur Verfügung. Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: - Einsprachen gegen die Enteignung; - Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; - Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); - Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); - die geforderte Enteignungsentschädigung. Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf