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title: "Rekurrentin Gesuch um Familiennachzug für Ehemann in der Schweiz; Abweisung des Rekurses"
sdDatePublished: "2026-08-14T11:44:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail/1116/"
topics:
  - name: "immigration policy"
    identifier: "medtop:20000634"
  - name: "family planning"
    identifier: "medtop:20000784"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
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Rekurrentin Gesuch um Familiennachzug für Ehemann in der Schweiz; Abweisung des Rekurses

RDRM.2024.94/RDGS.2024.169 | 14.08.2026 | SJD RDRM.2024.94/RDGS.2024.169

RDGS.2024.169 Migrationsrecht, Familiennachzug, Art. 43 Abs. 1, Art. 51 Abs. 2 Bst. b und Art. 62 AIG. Die Aufenthaltsbewilligung des Ehemannes der Rekurrentin wurde im Jahr 2017 widerrufen und er des Landes verwiesen. Die Rekurrentin stellte im Jahr 2024 ein Gesuch um Familiennachzug für ihren Ehemann, das abgewiesen wurde. Der Widerrufsgrund von Art. 62 Abs. 1 Bst. c AIG (erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen hat oder diese gefährdet) ist erfüllt, was dazu führt, dass der Anspruch auf Familiennachzug erloschen ist. Angesichts der langjährigen Nichtbeachtung der geltenden Ordnung und der regelmässig ignorierten Warnungen bzw. Sanktionen sowie der erneuten Verstösse in der Schweiz sowie der fehlenden Schuldensanierung kann dem Ehemann keine günstige Legalprognose gestellt werden. Demnach besteht weiterhin ein erhebliches öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Ehemannes und die privaten Interessen vermögen dieses nicht zu überwiegen. Abweisung des Rekurses. Den Entscheid finden Sie im angehängten PDF-Dokument.