Gemeinderat Wittenbach stellt endgültiges Ergebnis der Volksinitiative Schulentwicklung vom 14. Juni 2026 fest; Fristgerecht keine Beschwerde eingegangen.
Abstimmung über die Volksinitiative Schulentwicklung vom 14. Juni 2026: Feststellung des endgültigen Ergebnisses
Abstimmung über die Volksinitiative Schulentwicklung vom 14. Juni 2026: Feststellung des endgültigen Ergebnisses Der Gemeinderat Wittenbach hat mit Beschluss vom 12. August 2026 in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (SGS 125.3) das endgültige Ergebnis der Abstimmung über die Volksinitiative «Schulentwicklung für unsere Kinder» vom 14. Juni 2026 festgestellt. Beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen ging innert Frist keine Beschwerde ein.