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title: "Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beauftragt die Verwaltung zur sicheren Schulwegerschließung die Einrichtung einer Bedarfs-Lichtsignalanlage am Schulstandort Zusestraße zu planen; Beleuchtung 3.Quartal 2026 umgesetzt"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:49:00Z"
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  - "Köln"
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Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beauftragt die Verwaltung zur sicheren Schulwegerschließung die Einrichtung einer Bedarfs-Lichtsignalanlage am Schulstandort Zusestraße zu planen; Beleuchtung 3.Quartal 2026 umgesetzt

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
III/68/681/2

Vorlagen-Nummer

2099/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Planungsbeschluss für die Einrichtung einer Bedarfs-Lichtsignalanlage an der
Zusestraße zur Schulwegsicherung

Beschlussorgan
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Gremium
Datum

Beschluss:
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung zur sicheren Schulwegerschließung die Ein-
richtung einer Bedarfs-Lichtsignalanlage am Schulstandort Zusestraße zu planen.

Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
28.09.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:
Für den Neubau des Gymnasiums an der Zusestraße wurde ein Verkehrsgutachten erstellt.
Im Ergebnis des Verkehrsgutachtens ist herausgearbeitet worden, dass die vorhandene Mitte-
linsel in der Zusestraße ausreichend ist. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Verkehrsgutach-
ten wurde ein anderes Einzugsgebiet hinsichtlich der anteilsmäßigen Verteilung nach Stadttei-
len angenommen, als die aktuellen Schülerwohnortdaten darlegen. Entgegen der Annahme
aus dem Verkehrsgutachten besuchten im Schuljahr 2025/2026 rund 39 % der Schüler*innen,
die in Widdersdorf wohnhaft sind, das Gymnasium. Stichprobenartige Beobachtungen der
Verwaltung sowie Hinweise des Elternarbeitskreises zeigen, dass viele radfahrende Schü-
ler*innen aus Widdersdorf aus Richtung Lise-Meitner-Ring die Schule erreichen und an der
vorhandenen Mittelinsel queren. Dabei finden vor allem morgens pulkartige Bewegungen
statt, da am Lise-Meitner-Ring an einer Lichtsignalanlage gequert wird. Der Fuß- und Radver-
kehr kommt nach jeder Grünphase wellenartig an der Mittelinsel an und quert die Straße, da
auf dieser Höhe die Nebenanlage endet.

Die Schule befindet sich derzeit noch im Aufbau. Mit jedem Schuljahr besuchen mehr Schü-
ler*innen diese Schule und somit ist davon auszugehen ist, dass der Querungsbedarf an der
Zusestraße steigen wird. Gleichzeitig befindet sich das Gewerbegebiet, in dem die Schule an-
grenzend angesiedelt ist, im Aufbau. Folglich wird das Verkehrsaufkommen auf der Zu-
sestraße künftig mit jeder neuen Gewerbeansiedlung steigen. Auch aus diesem Grund ist eine
sichere Querungsmöglichkeit für Schüler*innen vorzusehen.

Verkehrliche Maßnahmen zur Sicherung der Schulwegerschließung:
Für eine sichere Schulerschließung ist eine verkehrstechnische Optimierung der Querungs-
stelle vorzusehen. Zu Schulbeginn- und -endzeiten stellt die Zusestraße aus/in Richtung Lise-
Meitner-Ring einen frequentierten Schulweg dar. Durch eine Vollsignalisierung mit Anforde-
rung für den querenden Fuß- und Radverkehr kann die sichere Schulerschließung verbessert
werden. Diese Maßnahme kann sich außerdem positiv auf den Umweltverbund auswirken.

Kurzfristig wird die Beschilderung vor der derzeitig vorhandenen Mittelinsel in Fahrtrichtung
Lise-Meitner-Ring optimiert. Die Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h zur Schulbetriebszeit sowie der Hinweis auf querende Kinder wird für den Kfz-Verkehr
wiederholt, um die Verkehrssicherheit zu steigern. Zusätzlich wird die Beleuchtung des Be-
reichs an der Mittelinsel voraussichtlich im 3.Quartal 2026 umgesetzt, sodass ein Lücken-
schluss erreicht wird.

Die beschriebenen Maßnahmen beziehen sich nur auf den Schulnahbereich und sollen die
verkehrssichere Schulerschließung gewährleisten. Angrenzende bereits beschlossene Maß-
nahmen werden im Rahmen der dazugehörigen Planungsverfahren bearbeitet. Diese sind
nicht zwingend notwendig für eine sichere Schulerschließung.

Anlagen
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Übersicht Maßnahmen