Bezirksvertretung Kalk nimmt Entwurf zum Haushaltsplan 2027/2028 in Kalk zur Kenntnis; Rat nimmt Entwurf am 02.09.2026 entgegen
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8
Vorlagen-Nummer
2302/2026 Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2027/2028 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW
Beschlussorgan
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Entwurf zum Haushaltsplan 2027/2028 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 und der sonstigen An- lagen zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge und Anregungen: Die Bezirksvertretung Kalk regt an…“
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€ b) Sachaufwendungen etc.
€ c) bilanzielle Abschreibungen
€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge
€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
€ b) Sachaufwendungen etc.
€ Beginn, Dauer
Begründung:
Der Rat wird den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027/2028 mit ihren Anlagen in seiner Sitzung am 02.09.2026 entgegennehmen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschläge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haus- haltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o. g. Haushaltsplan- Entwurf wird besonders aufmerksam gemacht.