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title: "Bezirksvertretung Kalk nimmt Entwurf zum Haushaltsplan 2027/2028 in Kalk zur Kenntnis; Rat nimmt Entwurf am 02.09.2026 entgegen"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:49:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1108279\u0026type=do"
topics:
  - name: "budgets and budgeting"
    identifier: "medtop:20000348"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
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Bezirksvertretung Kalk nimmt Entwurf zum Haushaltsplan 2027/2028 in Kalk zur Kenntnis; Rat nimmt Entwurf am 02.09.2026 entgegen

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
I/02/02-8

Vorlagen-Nummer

2302/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2027/2028 gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW

Beschlussorgan

Gremium
Datum

Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Kalk nimmt den Entwurf zum Haushaltsplan 2027/2028
einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 und der sonstigen An-
lagen zur Kenntnis.

2. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die nachfolgend genannten Vorschläge
und Anregungen:
Die Bezirksvertretung Kalk regt an…“

Bezirksvertretung 8 (Kalk)
24.09.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv
Investitionsauszahlungen

€

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%

Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme

€

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
c) bilanzielle Abschreibungen

€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€
Einsparungen:
ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
Beginn, Dauer

Begründung:

Der Rat wird den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027/2028 mit
ihren Anlagen in seiner Sitzung am 02.09.2026 entgegennehmen.
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der
vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die
Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und
ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschläge und Anregungen machen.
Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haus-
haltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen.
Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o. g. Haushaltsplan-
Entwurf wird besonders aufmerksam gemacht.