Bezirksvertretung Chorweiler beschließt Aufteilung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel 2027/2028 in Chorweiler, Köln; 119.700 € deckungsfähig

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle I/02/02-6

Vorlagen-Nummer

2297/2026 Freigabedatum

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2027/2028 hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gem. § 37 Absatz 3 GO NRW

Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum

Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Chorweiler beschließt die Verwendung der bezirks- bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 un- ter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 119.700 €.

Die Mittel werden wie folgt aufgeteilt:

Produkt- gruppe Bezeichnung Produkt- gruppe/Teilplan Finanzposition Sach- konto Kosten- stelle Kostenträger (Auftrag) Ansatz 2025/2026 0604 Kinder- und Jugendar- beit 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605100 45.000,00 0504 Freiwillige Sozialleistun- gen und interkulturelle Hilfen 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605000 45.000,00 0301 Schulträgeraufgaben 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705604010 10.000,00 0801 Sportförderung/Unter- haltung von Sportstätten 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605200 10.000,00 0416 Kulturförderung 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705604110 9.700 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bür- gerhäusern und -zentren 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705605002 0,00 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Er- holungsanlagen 0265.573.1800.8 531800 S027060160 P02705606700 0,00

Gesamtsumme 119.700,00 (Die Mittel sind deckungsfähig)

Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.09.2026

2 Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv Investitionsauszahlungen

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

%

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme

119.700 €

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ c) bilanzielle Abschreibungen

€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirks- vertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushalts- jahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.439.700 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde • je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro zugrunde gelegt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung:

3

(Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2025):

Die Bezirksvertretung Chorweiler hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sach- liche Verwendung der Mittel für den Bezirk Chorweiler unter Beachtung der haushaltsrechtli- chen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Pro- jekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanz- plans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach derzeit geltendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushalts- rechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächtigungen in die Er- gebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Chorweiler über die einzelnen Projekte und Maßnahmen entschieden hat. Die von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel wird im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushaltsplan 2027/2028 am 12.11.2026 in diesen übernommen. Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt.

Bezirk Einwohn- erinnen Kopfbetrag je Einwoh- nerin Anteil der Einwohn- er*innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.077 1,07 € 134.902 € 30.000 € 164.902 € 165.000 € 2 Rodenkirchen 112.254 1,07 € 120.112 € 30.000 € 150.112 € 150.200 € 3 Lindenthal 152.273 1,07 € 162.932 € 30.000 € 192.932 € 193.000 € 4 Ehrenfeld 111.900 1,07 € 119.733 € 30.000 € 149.733 € 149.800 € 5 Nippes 117.180 1,07 € 125.383 € 30.000 € 155.383 € 155.400 € 6 Chorweiler 83.757 1,07 € 89.620 € 30.000 € 119.620 € 119.700 € 7 Porz 116.762 1,07 € 124.935 € 30.000 € 154.935 € 155.000 € 8 Kalk 122.440 1,07 € 131.011 € 30.000 € 161.011 € 161.100 € 9 Mülheim 149.964 1,07 € 160.461 € 30.000 € 190.461 € 190.500 € Summe 1.092.607 1.169.089 € 1.439.089 € 1.439.700 €