Verwaltung der Stadt Köln prüft Zebrastreifen Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen wegen Grundstücksverhandlungen; Endausbau nicht terminiert, Frist unklar
Beantwortung
Dezernat, Dienststelle III/68/681/2
Vorlagen-Nummer
2153/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.11.2024 betreffend „Zebrastreifen Eygelshovener Straße„ (AN/1311/2024) Frage 1: In Hinblick auf das begonnene Schuljahr, in welchem zusätzlich zu den bestehenden Schulen die Eröffnung des Gymnasiums Rondorf erfolgt ist, ist eine zügige Umsetzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der SchülerInnen und Schüler notwendig. Bis wann, ggf auch in temporärer Form, soll der Zebrastreifen Eygelshovener Straße er- richtet sein? Wie ist der Stand der Umsetzung?
Antwort der Verwaltung:
Im Zuge der Umgestaltung der Sürther Straße sollen auch Teile der Eygelshovener Straße entsprechend angepasst werden. Am östlichen Ende des Planungsgebiets ist nach derzeiti- gem Stand ein Fußgängerüberweg vorgesehen. Leider gehören nicht alle für den Ausbau be- nötigten Grundstücke der Stadt Köln. Es ist davon auszugehen, dass eine kurzfristige Eini- gung, die zum Abschluss der Grundstücksverhandlungen zwischen der Stadt Köln und den privaten Eigentümern führt, nicht zustande kommt. Aus diesem Grund kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme inklusive des geforderten Fußgängerüberwegs derzeit nicht terminiert werden.
Aus diesem Grund hat die Verwaltung mögliche temporäre Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft. Um stärker auf den Radverkehr aufmerksam zu machen, soll eine Fahrrad-Piktogrammkette auf der Fahrbahn der Eygelshovener Straße markiert werden. In dem Zuge ist die Optimierung der Beschilderung bzgl. des Hinweises auf Kinder bzw. die Schule vorgesehen.
Frage 2: Bis wann soll der Vorrang für den die SFA kreuzenden Fuß- und Radverkehr auf der Sürther Feld-Allee eingerichtet sein? Warum ist die Öffnung ohne zeitgleich Absiche- rung des Fuß- und Radverkehrs erfolgt? Welche temporären Maßnahmen plant die Ver- waltung
Antwort der Verwaltung:
Die Querung ist seit etwa 2022 durch einen temporären Fußgängerüberweg gesichert. Wei- tere temporäre Maßnahmen sind zurzeit nicht vorgesehen.
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Für die dauerhafte Ausgestaltung der Querung sind noch intensive verwaltungsinterne Ab- stimmungen erforderlich. Die Fuß- und Radwegquerung wurde daher aus der Planung für die Herstellung der östlichen Nebenanlagen der Sürther Feldallee ausgeklammert. Daher kann derzeit noch kein Zeitpunkt für den Endausbau der Querung genannt werden.