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title: "Verwaltung der Stadt Köln prüft Zebrastreifen Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen wegen Grundstücksverhandlungen; Endausbau nicht terminiert, Frist unklar"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:49:00Z"
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  - "Köln"
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Verwaltung der Stadt Köln prüft Zebrastreifen Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen wegen Grundstücksverhandlungen; Endausbau nicht terminiert, Frist unklar

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle
III/68/681/2

Vorlagen-Nummer

2153/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
21.09.2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.11.2024 betreffend „Zebrastreifen
Eygelshovener Straße„ (AN/1311/2024)
Frage 1:
In Hinblick auf das begonnene Schuljahr, in welchem zusätzlich zu den bestehenden
Schulen die Eröffnung des Gymnasiums Rondorf erfolgt ist, ist eine zügige Umsetzung
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der SchülerInnen und Schüler notwendig.
Bis wann, ggf auch in temporärer Form, soll der Zebrastreifen Eygelshovener Straße er-
richtet sein? Wie ist der Stand der Umsetzung?

Antwort der Verwaltung:

Im Zuge der Umgestaltung der Sürther Straße sollen auch Teile der Eygelshovener Straße
entsprechend angepasst werden. Am östlichen Ende des Planungsgebiets ist nach derzeiti-
gem Stand ein Fußgängerüberweg vorgesehen. Leider gehören nicht alle für den Ausbau be-
nötigten Grundstücke der Stadt Köln. Es ist davon auszugehen, dass eine kurzfristige Eini-
gung, die zum Abschluss der Grundstücksverhandlungen zwischen der Stadt Köln und den
privaten Eigentümern führt, nicht zustande kommt. Aus diesem Grund kann die Umsetzung
der Gesamtmaßnahme inklusive des geforderten Fußgängerüberwegs derzeit nicht terminiert
werden.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung mögliche temporäre Maßnahmen zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit geprüft. Um stärker auf den Radverkehr aufmerksam zu machen, soll eine
Fahrrad-Piktogrammkette auf der Fahrbahn der Eygelshovener Straße markiert werden. In
dem Zuge ist die Optimierung der Beschilderung bzgl. des Hinweises auf Kinder bzw. die
Schule vorgesehen.

Frage 2:
Bis wann soll der Vorrang für den die SFA kreuzenden Fuß- und Radverkehr auf der
Sürther Feld-Allee eingerichtet sein? Warum ist die Öffnung ohne zeitgleich Absiche-
rung des Fuß- und Radverkehrs erfolgt? Welche temporären Maßnahmen plant die Ver-
waltung

Antwort der Verwaltung:

Die Querung ist seit etwa 2022 durch einen temporären Fußgängerüberweg gesichert. Wei-
tere temporäre Maßnahmen sind zurzeit nicht vorgesehen.

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Für die dauerhafte Ausgestaltung der Querung sind noch intensive verwaltungsinterne Ab-
stimmungen erforderlich. Die Fuß- und Radwegquerung wurde daher aus der Planung für die
Herstellung der östlichen Nebenanlagen der Sürther Feldallee ausgeklammert. Daher kann
derzeit noch kein Zeitpunkt für den Endausbau der Querung genannt werden.